Unklarheiten bei Vermessung des Grundstücks

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tomthomson

Hallo zusammen,

wir sind aktuell etwas ratlos über das Vorgehen der letzten Tage zu unserem Hausbau.

Kurze Vorgeschichte:

- Planung Hausbau -> Entscheidung kompletter Bau mit Architekt über alle Leistungsphasen
- Architekt hat die Ganze Entwurfsplanung durchgeführt und auf seinen Hinweis hin, die Grundstücksgrenzen aus einem Online Tool gezogen. Die Vermessung könnten wir uns sparen, nur später die Einmessung vom Haus muss der Vermesser übernehmen.

Nun ist es so weit gewesen, letzte Woche war der Vermesser da und hat das Haus eingemessen und seine Nägel gesetzt. Plötzlich teilte aber der Vermesser mit, dass die rechte Seite vom Grundstück unklar ist, da diese wohl nicht richtig eingemessen ist. (da das Grundstück relativ schmal ist und das Haus relativ breit, ein wichtiger Fakt, Baulasten etc. die wir natürlich möglichst nicht wollen)

Vorschlag des Vermessers, alle Unterlagen vom Katasteramt anfordern mit allen möglichen Fortführungsrissen, da nach erster Rücksprache mit dem Katasteramt das Grundstück 2 Meter schmaler sein könnte, als die Zäune aktuell sitzen. Mit den Unterlagen vermisst der Vermesser dann die Rechte Seite und prüft alte Grenzsteine im Boden.

So weit so gut, heute war der Vermesser da und teilte mit, dass sich doch alles zum guten wendet und das Katasteramt wohl nur einen Schreibfehler hatte mit den zwei Metern weniger, die Grenzen liegen genau dort, wo sie nach unserer Auffassung liegen sollten, denn genau dort wurden auch die Steine gefunden. Natürlich ist das eine Erleichterung die mich sehr freut, andernfalls entsteht natürlich der Unmut, wofür war das Ganze nun?

Das Ende vom Lied ist, dass ich mit meiner Baumaßnahme etc. nicht beginnen konnte, Bagger etc. abbestellt habe und der Vermesser für die Einmessung nun mutmaßlich knapp 1000 Euro haben möchte, ich vermute zumindest, dass es dabei bleibt, denn er musste seine Arbeit ja durchführen, Schreibfehler hin oder her.

Befinden sich hier Experten, die das Ganze einfach einmal von außen beurteilen können? Es kann nach meinem Empfinden nicht richtig sein, dass das Katasteramt jemanden letztlich in eine zusätzliche Vermessung treibt, zwecks einem Schreibfehler? Kann man diese Kosten, falls sie denn entstehen, ggü. diesen geltend machen? Denn nur daher hat ja der Vermesser mitgeteilt, dass er nicht garantieren kann, dass das Haus so stehen kann/darf, mit der unklaren Grenze...

Vielen Dank vorab für eure Mühen
 
Marvinius II

Marvinius II

1000 Euro für die Einmessung finde ich eher günstig. Das Vorgehen Eures Architekten etwas leichtsinnig. Habt Ihr Euch das Bodengutachten auch gespart?
 
T

tomthomson

Eventuell ein Missverständnis. Wir sprechen nicht über die Höhe der Kosten und auch nicht von der Einmessung vom Haus, sondern von der Vermessung von einer rechten Grenze des Grundstückes die restlichen Grenzen waren bereits korrekt vermessen. Denn wenn man 4 Grenzverläufe (Grundstück Rechteck) vermessen müsste, wären es natürlich auch nicht "nur" 1000 Euro. Meine Frage ist eher, wie in meinem Beitrag beschrieben:

"Es kann nach meinem Empfinden nicht richtig sein, dass das Katasteramt jemanden letztlich in eine zusätzliche Vermessung treibt, zwecks einem Schreibfehler? Kann man diese Kosten, falls sie denn entstehen, ggü. diesen geltend machen? Denn nur daher hat ja der Vermesser mitgeteilt, dass er nicht garantieren kann, dass das Haus so stehen kann/darf, mit der unklaren Grenze..."
 
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Escroda

Die Frage ist, wer hat was wann in Auftrag gegeben und wurde das schriftlich fixiert? Wenn Du eine Feinabsteckung (Einmessung der Schnurgerüste) beauftragt hast und Dir ein verbindlicher Preis dafür genannt wurde, liegt es in der Verantwortung des Auftragnehmers, die notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Sollte es tatsächlich Widersprüche im Katasternachweis geben, so muss der Vermesser das mit dem Katasteramt klären. Es gibt aber so viele Möglichkeiten, was wen zu welchen Maßnahmen veranlasst hat, angefangen von einem Missverständnis zwischen Katasteramt und Vermessungsbüro bis hin zu einer bislang noch nicht festgestellten Grenze, dass Du zunächst die Rechnung des Vermessers abwarten solltest. Hier sollte ausführlich aufgeschlüsselt sein, welche Arbeiten zu welchem Preis durchgeführt wurden. Schadensersatzansprüche aufgrund des verschobenen Termins halte ich allerdings für ausgeschlossen.
 
wpic

wpic

Es ist die Aufgabe und die Verantwortlichkeit des Architekten, alle Angaben zum Objekt zu Beginn eindeutig zu ermitteln, die für die Projektbearbeitung relevant sein können (Grundlagenermittlung). Die Überprüfung der Katasterunterlagen gehört immer dazu. Zu einem Bauantrag gehört ein einfacher oder amtlicher Lageplan eines ö.b.u.v. Vermessungsingenuers, für den das Grundstück vermessen werden sollte, sofern ein solcher Plan nich bereits vorliegt. Gerade in solchen Fällen, bei denen die Abstände zu Grenzen auf den Zentimeter ausgereizt werden sollen, ist die genaue Kenntnisse der Grenzen unverzichtbar. Sie einfach aus dem Online-Kataster herauszumessen, ist viel zu ungenau und reicht nur für die ersten Skizzen.Ausserdem benötigt der Architekt Geländehöhen für die Planung des Außenbereichs und der Entwässerung.

Sind die Grenzen nicht genau zu lokalisieren, muss eine Grenzüberprüfung, eine (ggf. auch amtlich) Grenzanzeige vorgenommen werden. Zu den Vermessungsarbeiten gehören weiterhin die Feinabsteckung und die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung. Dieses Paket muss der Architekt anbieten lassen. Die KOsten trägt der Bauherr. Verzichtet der Architekt auf einzelne Leistungen des Vermessers, trägt er die Verantwortung.

Den Grund für die Irritation hat eventuell der Vermesser gegeben, das Katasteramt hat sich eventuell unklar dazu geäußert. Wer da welche Zusatzkosten zu tragen hat, vermag ich nicht zu sagen. Auch darum sollte sich der Architekt kümmern, um mit Dir zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist, bevor diese Zusatzkosten entstehen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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