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ᐅ Umgang mit Kündigung einer Mietwohnung


Erstellt am: 10.07.17 15:43

H
Hendrik007
10.07.17 15:43
Hallo zusammen,
der Bauträger gibt bisher das Frühjahr 2018 als Fertigstellungstermin an und präzisiert das noch nicht weiter. Außerdem können wir erst dann die Eigenleistungen (Bodenbelag, Küche etc.) in Angriff nehmen. Unser Umzugstermin steht also noch lange nicht fest, wir haben aber 6 Monate Kündigungsfrist der jetzigen Mietwohnung.
Wie würdet Ihr hier vorgehen, um einen unproblematischen Übergang sicherzustellen? Ist es üblich vorsorglich zu kündigen und sich ein, zwei Verlängerungsmonate schriftlich zusichern zu lassen? Aufgrund der aktuellen Marktlage vermute ich keine Probleme bei der Weitervermietung, so dass der Vermieter sich eigentlich keine Sorgen um Leerstand machen muss...

Danke und Grüße
T
toxicmolotof
10.07.17 16:04
Ich würde erstmal mit dem Vermieter reden und klären wollen, wie eng er das sieht.

Da gibt es solche und solche. Unser Vermieter war sehr nett und wohlwollend und bat uns einfach darum ihn auf dem Laufenden zu halten.

Als wir dann den Umzugsgermin kannten konnten wir danach einfach die Schlüssel abgeben und die Sache war erledigt.

Das mag best case sein, aber warum sollte es Euch nicht ähnlich ergehen.
C
Caspar2020
10.07.17 16:15
Hendrik007 schrieb:
ir haben aber 6 Monate Kündigungsfrist der jetzigen Mietwohnung.

Also eigentliche hat jeder Mieter in Deutschland nur 3 Monate Kündigungsfrist.
H
Hendrik007
10.07.17 16:16
Danke für die Info.
Ich gehe da auch nicht von sonderlichen Problemen aus, aber hier haben ja sicher viele diesen Übergang erlebt und da wollte ich nur horchen, wie das Standardprozedere ist.
A
Alex85
10.07.17 19:43
Das ist so wie Caspar sagte. Drei Monate Kündigungsfrist sind es maximal (weniger geht) für den Mieter. Vermieter, die kündigen wollen, haben ggf. längere Fristen einzuhalten. Abhängig von der Mietdauer.
Bist du sicher, dass die 6 Monate in deinem Vertrag nicht für den Vermieter gelten? Ist der Vertrag schon sehr alt? Ist es ein Formular vom DMB oder dergleichen, oder was selbst verfasstes?
N
Nordlys
10.07.17 20:01
unterstütze ich. Drei Monate ist geltendes Mietrecht.
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