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ᐅ Fassade glätten und Energieeinsparverordnung


Erstellt am: 17.06.17 22:14

E
Eddy817
17.06.17 22:14
Halle Zusammen,
wir haben ein neues Haus (30er Jahre) erworben. Werde daher bestimmt noch einige Fragen (hoffentlich nicht zu doofe) stellen.
Das Haus wird vollständig saniert bis auf die Außenwände (neues Dach, Strom, Wasser, Heizung etc.).
Die Fassade sieht mir zu rau aus. Ich würde gerne die Fassade etwas
glatter machen lassen.
Die Fassade sieht aktuell wie auf dem Bild aus.

Beige Außenwand mit rauer Putzoberfläche und Ziegelunterteil, kleines Belüftungsgitter.

Die erste Frage lautet ob und wie man das ganze glätten kann und die zweite Frage ist ab wann wäre ich im Energieeinsparverordnung dämmpflicht. Bei einer kompletten Erneuerung von Putz (und Abschlägen des alten Putz) kommt die Dämmpflicht wie ich gelesen habe. Weiß jemand wie so eine glättung aus Energieeinsparverordnung Sicht auszulegen wäre?

Schon vielen Dank vorab
Viel Glück
Eddy
E
Eddy817
26.06.17 21:39
Habe die Lösung gefunden.
Für Energieeinsparverordnung ist das abschlagen des alten Putz maßgebend, daher kein Energieeinsparverordnung.
Glätten geht mit einer neuen Schicht Putz.
Y
ypg
26.06.17 23:05
Für mich ist das glatter Putz 🙂
putzenergieeinsparverordnungfassadeglättendämmpflicht