ᐅ Im Bebauungsplan steht dass ein Carport Abstände einhalten muss
Erstellt am: 29.03.17 14:23
S
SweetPanda29.03.17 14:23Hallo, in unserem bebauungsplan steht, dass ein Carport einen lichten Abstand von 3m zur Straßenlinie einhalten muss. Wie ist das genau zu verstehen? Ich wollte den Carport nämlich direkt an der Grundstücksgrenze beginnen lassen, aber die ersten 3 Meter würde ich den Carport komplett offen lassen, also nur die Überdachung, keine Seitenwände. Dadurch würde die Sicht eines Autofahrers in keinster Weise eingeschränkt werden. Kann mir jemand sagen, ob so ein lichter Abstand von 3 Metern eingehalten wird? Ich meine ohne Seitenwände ist es ja sehr licht :-)
T
toxicmolotof29.03.17 20:56Was ist an 3m Abstand nicht zu verstehen.
Ein Dach eines Carports ist ein Teil eines Carports und 3m sind 3m.
Wie sieht es denn bei Nachbarscarports und Garagen aus?
Nicht immer sind die Autofahrer schuld an den Regeln des Bebauungsplan.
Ein Dach eines Carports ist ein Teil eines Carports und 3m sind 3m.
Wie sieht es denn bei Nachbarscarports und Garagen aus?
Nicht immer sind die Autofahrer schuld an den Regeln des Bebauungsplan.
S
SweetPanda29.03.17 21:24toxicmolotow schrieb:
Was ist an 3m Abstand nicht zu verstehen.
Ein Dach eines Carports ist ein Teil eines Carports und 3m sind 3m.
Wie sieht es denn bei Nachbarscarports und Garagen aus?
Nicht immer sind die Autofahrer schuld an den Regeln des Bebauungsplan.Ich weiß schon was ein Abstand von 3m bedeutet. Aber es ging mir um die Aussage "lichter Abstand". Vielleicht bedeutet das ja auch, dass man die ersten 3 m nur nicht komplett zubauen darf, also mit Wänden, so dass es uneinsichtig wird.
Zu anderen Carports und Garagen kann ich nichts sagen, da unser Neubaugebiet gerade erst erschlossen wird. Wir haben noch nicht mal unser Haus gebaut, aber ich bin natürlich schon am überlegen und planen, auch was die Außenanlagen angeht.
T
toxicmolotof29.03.17 21:423m Abstand.... gilt für jedes Bauteil. Die Pfosten und sogar das Dach.
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