Benötige Rechnung von einer IKEA BESTÅ BURS TV Bank

4,50 Stern(e) 4 Votes
D

DBGHP

Euch ist schon klar, daß man einen Bon/Quittung zur Beanspruchung von Kundenrechten nicht benötigt, hier in Deutschland?

Es bedarf lediglich eines oder mehrerer Zeugen, die bestätigen können (am besten schriftlich an Eidesstatt und persönlich dabei noch besser, aber dann beides), daß man an dem und dem Tag da war und das und das bezahlt hat. blaaa..

Und wenn dann noch die Familykarte vorgelegt wurde, ist nun der Verkäufer (egal ob Mediablöd oder IKEA!) in seiner Pflicht sich aus dieser Situation so zu befreien, indem er dem Kunden das Gegenteil beweist. Also die gespeicherten Familydaten abzufragen. Ikea weiß genau was man wann wo gekauft hat, die löschen das nie, die sind froh daraus Daten generieren zu können. Datenkapital halt... (Bekomme auch bei Einkäufen mit F-Karte hübsche Umfrageeinladungen via Email...)

Man muß nicht betteln. Der Verkäufer (IKEA) bietet eine Leistung an, ich glaube vom dreimonatigen Umtauschrecht reden wir hier, 90 Tage steht da doch immer?... Also bieten es an, also braucht der Kunde nur einen Zeugen, fertig. Der BON ist niemals wirklich Pflicht. Ein Zeuge reicht.

(Wenn man bei ALDI ne Sache von 9,99 umtauschen will, hat ihn allein gekauft und zwischenzeitlich wurde der auf 7,99 gesetzt und man hat keinen Bon und keinen Zeugen (der bei ALDI sicherlich auf Unverständnis stoßen wird... grins..), also dann muß man die 7,99 in der Kasse (PC) akzeptieren, weil man könnte ihn ja für 7,99 erworben haben, das weiß ALDI nicht, weil der BON fehlt und nichts nachvollziehbar oder beweisbar ist)

Glaubt der Verkäufer (IKEA in dem Fall) dem Kunden und seinem/-n Zeugen nicht, muß er halt im System bzw. in den Akten nachsehen, wo der Betrag steht und dann weiß er es genau.

Nix betteln und nichts auf Bon bestehen. So ist zum Glück Deutschland

Kulanz wiederum ist so bei Weihnachten und Umtausch wegen Nichtgefallens, wobei der Verkäufer nie ein Angebot auf Umtausch angeboten hat, der Beschenkte es einfach nur nicht will. Das ist Kulanz. Den Bon braucht man aber nie.

Nur die Verkäufer sehen ihn gerne, weil das VIEL ARBEIT ERSPART

Doof jetzt, man muß beweisen, daß man schon innerhalb der 90 Tage einen Versuch des Umtausches gemacht hat, der abgewiesen wurde. Der zählt nämlich. Kommt man am 93sten Tag an und MA von IKEA weiß von nichts, zeigt der einem das Vögelchen (natürlich nur umgangssprachlich gemeint)
 
M

Maverick1854

Lieber DGBHP,

Euch ist schon klar, daß man einen Bon/Quittung zur Beanspruchung von Kundenrechten nicht benötigt, hier in Deutschland?
Stimmt, aber nicht bei ausgepackter Ware, die aufgrund eines Fehlkaufes zurück gegeben wird!!!

(Bekomme auch bei Einkäufen mit F-Karte hübsche Umfrageeinladungen via Email...)
Von IKEA? Komisch, ich habe noch nie eine bekommen. Kannst Du mir die mal weiterleiten? Ich bekomme 1 x im Monat den Newsletter mal per Mail und mal per Post und mehr nicht...

Und wenn dann noch die Familykarte vorgelegt wurde, ist nun der Verkäufer (egal ob Mediablöd oder Ikea!) in seiner Pflicht sich aus dieser Situation so zu befreien, indem er dem Kunden das Gegenteil beweist. Also die gespeicherten Familydaten abzufragen. Ikea weiß genau was man wann wo gekauft hat, die löschen das nie, die sind froh daraus Daten generieren zu können. Datenkapital halt...
Du bringst da mehrere Sachen durcheinander. Gewährleistung und Umtausch sind 2erlei Dinge und die Familykarten-Daten sind nicht für jedermann(Frau) zugänglich, sonst gibt es rechtlich ein Problem mit dem Datenschutz. Also, ein bisschen vorsichtiger mit Deinen Aussagen. Wenn Du Dich nicht auskennst, dann frage BITTE erst, bevor Du Datenmissbrauch bei Mediablöd oder IKEA behauptest.

Man muß nicht betteln.
Doch!!!

Der Verkäufer (IKEA) bietet eine Leistung an, ich glaube vom dreimonatigen Umtauschrecht reden wir hier, 90 Tage steht da doch immer?... Also bieten es an, also braucht der Kunde nur einen Zeugen, fertig. Der BON ist niemals wirklich Pflicht. Ein Zeuge reicht.
Doch!!!
Warum???

1. und 2.

Für DEIN besseres Verständnis. Ich zitiere:

Es ist OK, wenn du deine Meinung änderst
Unser Rückgaberecht ist kein Witz

Weil wir wollen, dass du zufrieden bist, kannst du fast alle Artikel, die du in deinem IKEA Einrichtungshaus gekauft hast, innerhalb von drei Monaten wieder zurückgeben. Wenn du uns die Ware unbenutzt in Originalverpackung und mit Kassenbon wiederbringst, erstatten wir dir garantiert den vollen Einkaufsbetrag zurück. Ausgeschlossen sind nur Fundgrubenartikel, Leuchtmittel, Grünpflanzen sowie zugeschnittene Ware.

Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Quelle: Ikea-Kundendienst, Rückgaberecht

Und für Dich zum Nachlesen nach Deinem nächsten Einkauf bei IKEA:

Das ist Kaufsicherheit bei IKEA:

3 Monate Rückgaberecht gegen Bonvorlage.
(Original verpackt und unbenutzt.
Lebensmittel, Pflanzen, Fundgrubenware, Leuchtmittel und zugeschnittene Ware sind vom Umtausch ausgeschlossen)...
Quelle: Rückseite vom IKEA-Kassenbon. Kaufdatum 19.10.2010, (hatte leider keinen aktuelleren hier )

Wo steht hier etwas von: Du brauchst keinen Kassenbon o.ä.???

Kulanz wiederum ist so bei Weihnachten und Umtausch wegen Nichtgefallens, wobei der Verkäufer nie ein Angebot auf Umtausch angeboten hat, der Beschenkte es einfach nur nicht will. Das ist Kulanz. Den Bon braucht man aber nie.
Na, wenigstens hast Du das verstanden. Aber Du bringst es wieder Durcheinander. Die Kulanz ist kein Recht. IKEa behält sich das Recht vor, eine Rückgabe abzulehnen, ohne Angabe von Gründen!!!

Und auf was bezieht sich das jetzt?

Doof jetzt, man muß beweisen, daß man schon innerhalb der 90 Tage einen Versuch des Umtausches gemacht hat, der abgewiesen wurde. Der zählt nämlich. Kommt man am 93sten Tag an und MA von IKEA weiß von nichts, zeigt der einem das Vögelchen. (natürlich nur umgangssprachlich gemeint)
Da verstehe ich den Zusammenhang nicht!
 
D

DBGHP

Maverick.... was schreibst Du da eigentlich?

Ich habe nichts weiter geschrieben, als daß man in Deutschland als Kunde keinen Kassenbon benötigt, weil ein ZEUGE ausreichend ist. Es geht nicht um Umtauschregeln einer bestimmten Firma, irgendwelche AGBs oder sonst was.

Der Kunde hatte keinen Bon mehr und ich schrieb ihm hier öffentlich, daß er nur einen Zeugen braucht, denn das Papier ist keine Pflicht zur Vorlage bei Nutzung von Kundenrechten ggü. dem Verkäufer/Unternehmen. Egal was in irgendwelchen AGB auch immer steht!

Ich gehe mal stichpunktartig auf Dein Posting ein:

1. Bon/Quittung

Man braucht in Deutschland keinen Bon, wenn man etwas zurückgeben oder umtauschen will. Da kann IKEA schreiben in seine AGB noch und nöcher, daß sie den Einkaufsbon verlangen. Das gilt höchstens für Leistungen, die nach dem deutschen Gesetz nicht abgedeckt, daher freiwillig vom Geschäft/Hersteller geleistet werden. (GarantieLeistungen z.B.)

Aber selbst dann sollte eine Zeugenaussage als Kaufnachweis (Datum/Kaufpreis/etc.) ausreichen, um Ansprüche geltend zu machen.

Bei einem Ladenlokal etc. reicht ein ZEUGE, der bestätigt, daß man bei diesem Geschäft an dem und dem Tag was gekauft hat und das und das bezahlt hat. Genauso beim Flohmarktkauf oder Autokauf oder sonst was für den Kauf.... Denn den Zeugen kann man ja theoretisch auch vor Gericht ziehen, daher ist das ein Beweis, der Zeuge und seine Aussage. Wenn das IKEA nicht paßt, müssen sie das Gegenteil beweisen. Theoretisch bis hin zu einem Zivilprozess also.


2. Fehlkauf/ausgepackte Ware

Es geht darum den Kauf und den Betrag und das Datum zu beweisen, wozu man KEINEN BON braucht, nur einen Zeugen, fertig. Natürlich ist das ein komplizierterer Weg als nen Bon vorzulegen bzw. andere Beweise wie Abbuchungsunterlagen, falls daraus das Produkt abzuleiten ist, um das es sich dreht.

Es ist egal ob die Ware benutzt, kaputtgemacht, beschädigt vor Auspacken oder oder oder ist. ES GEHT NUR UM DEN BEWEIS DES KAUFS. (nichts weiter habe ich geschrieben/gemeint, es ging ja nur um den fehlenden Bon des Kunden)


3. Familykarte/Umfragemails

Ich war am 06.09.11 wieder bei IKEA Düsseldorf und habe wieder eine Mail zur Umfrage bekommen, also schon das zweite Mal nach einem Einkauf. Davor war ich schon länger nicht mehr bei Ikea, zumal in Duisburg damals. Die 19 Cent Handtücher glaube nur 20x gekauft (Damals kamen noch keine Umfragemails, Versand von so einer Survey-Dingsfirma, ABER VON IKEA, also kein Spam oder so, habe auch teilgenommen! Alles seriös)

Wenn ich gleich nicht unerwartet eingenickt sein sollte, versuche ich Dir ne Kopie zu senden, falls ich die noch habe, sollte die letzte aber noch haben.


4. Diverse Dinge angeblich ich durcheinander bringen sei

Nein, ich bringe Gewährleistung und/oder Umtauschrecht und/oder irgendwas anderes sicher nicht durcheinander.

Habe ich schließlich mal (vor Urzeiten) gelernt. (90er) Auch halte ich mich auf einem recht informierten Level, wenn ich auch sicher nicht fehlerfrei bin. Ganz klar!

Das mit dem Bon, den man nicht braucht, stammt übrigens nicht aus meiner Lehrzeit, sondern aus den Medien, wird mind. jedes Jahr zu Weihnachten wieder durchgekaut, wenn es heißt, welche Rechte Kunden beim Weihnachtsgeschenke-Umtausch haben. (Ich schaue kein RTL2 und lese keine "Blöd", das nur vorab. )


5. Datenmißbrauch?

Ich werfe Ikea oder anderen Unternehmen sicher nicht Datenmißbrauch vor. Wieso sollte ich das? Sicher hast Du Recht, wenn Du sagst, daß nicht jeder Zugriff auf die Einkaufsdaten (via Familykarte "bezahlt") haben sollte und/oder darf, vorallen nicht darf. Ich muß zugestehen, daran habe ich gar nicht gedacht, daß der MA von Ikea da gar keinen Zugriff zu haben sollte. Dennoch bleibt Ikea notfalls nichts übrig als diese Daten anzuzapfen, der Kunde ist ja mündig und kann sich ausweisen, also auch kein Datenmißbrauch. Egal, vor Ort im Laden sicher problematisch, der Datenzugriff meine ich. Da hast Du wohl Recht.

Dennoch gibts bei Karten (Maestro/CC/Bezahlkarte) immer Daten, die man zum Beweis eines Kaufs und des Datums heranziehen kann. Der Kunde kann dies, wie auch der Verkäufer, der die Zahlungsabwicklung schließlich durchführt bzw. durchführen läßt.

Irgendwie klingt das alles kleinkariert und wir treten auf der Stelle. Ich habe gesagt und sage wieder nichts weiter als:

MAN BRAUCHT KEINEN BON ALS BEWEIS IN DEUTSCHLAND, egal ob Gewährleistung, Umtausch oder sonst was. (nur eine Zeugenaussage, ggf. schriftlich an Eidesstatt)

Der User oben braucht nen Bon für sein Möbelstück. Wollte einen Bon eines anderen Kunden, das ist schon nicht O.K., so das zu machen, bzw. illegal.


6. Deine Zitate von Ikea von wegen Umtausch und was man da benötigt.

Du zitierst Ikea, daß man nur ungeöffnete Ware und nur mit Bon zurückgeben kann.

Was bringt uns das? Nichts.
a) Klar sollte/muß ein Produkt ungeöffnet/unbenutzt sein. (sonst Wertersatz z.B. fällig, beim Widerruf z.B.)
b) Der Bon ist NICHT Pflicht in Deutschland. Nur ein BEWEIS muß her.

Ikea muß notfalls das Gegenteil beweisen, wenn sich das Unternehmen gegen den Beweis des Kunden stellt. (bzw. der Kunde müßte zivilrechtlich klagen)

Nochmal: IKEA verspricht eine Leistung und/oder der Kunde hat Rechte als Kunde. Ikea will den Beweis des Einkaufs, Datum und Preis, Kunde kann beweisen, muß aber nicht den Bon dazu verwenden. Zeuge reicht. Ikea muß schon das Gegenteil bzw. einen Meineid beweisen. Sonst gilt Kundenrecht und/oder die Versprechungen des Unternehmens, wie die 90 Tage Garantie. (Klar, daß IKEA nicht zur Rücknahme von gebrauchten Artikeln verpflichtet werden kann und selbst die Rücknahme von unbeschädigter Ware ist rein freiwillig (wird aber angeboten!), es geht NUR UM DEN BON und ob man den braucht!)

Nebenbei: Verpackungen übrigens müssen NICHT vorhanden/unbeschädigt sein, AUCH EIN KUNDENRECHT in Deutschland! Klar, daß dies nur für Fälle gilt, wo nicht freiwillige Leistungen in Anspruch genommen werden, die gesetzlich nicht abgedeckt sind. (Man muß kein Produkt in Deutschland kaufen, nur weil man die Verpackung aufgemacht oder beschädigt hat, nur so nebenbei...)

Zitat von Maverik: "Wo steht hier etwas von: Du brauchst keinen Kassenbon o.ä.???" (er meint auf der IKEA-Seite)

Nirgendwo, denn ich bin hier nicht um IKEA-Versprechen kund zu tun, sondern ich spreche von Rechten der Kunden in Deutschland. Ich habe nirgendwo Ikea versucht zu zitieren oder sowas.


7. Ikea kann angeblich alles ablehnen

Nein, die können schreiben in den AGB was sie wollen, es gilt immer noch deutsches Recht und nach deutschem Recht braucht man keinen Kassenbon, sondern muß nur den Kauf NACHWEISEN/BEWEISEN, egal wie, nur stichhaltig und nachvollziehbar. Ob Ikea oder eine andere Firma eine Rücknahme ablehnt, wegen irgendwas, hat nichts mit den Kundenrechten zu tun, die man in Deutschland halt hat. Das steht sogar bei Deinen Ikea-Zitaten dabei. (Gut, bezieht sich DORT nur auf Mängelrecht und Widerrufsrecht)

Ich glaube, Du hast eher einiges verwechselt. (Was meine Beiträge zu dem Thema angeht)


8. Das mit den 90 Tagen und 93 Tagen - Beispiel von mir

Damit meinte ich, wenn man die 90 Tage Rückgabe nutzen möchte und war am 89.sten Tag da, wurde aber nicht geholfen (wieso auch immer) und kommt am 93. Tag wieder und will energischer noch mal wegen der 90 Tage Umtauschgarantie vorstellig werden und der MA weiß vom fehlgeschlagenen Versuch am 89. Tag nichts, dann ist die 90 Tage-Frist abgelaufen. Mehr habe ich nicht gemeint. Ganz einfach. Damit habe ich nur erwähnen wollen, daß wenn das so passieren würde, man auch gelackmeiert wäre. Keinen tieferen Sinn wollte ich da drin verstecken.

Gruß an Deinen "Freund" zurück. Mein guter Freund heißt übrigens einfach nur "Suchmaschine", habe viele davon, nicht nur eine, wie die von Dir empfohlene Trotzdem danke.

Und jetzt komm mal bitte runter, hast ja schon beim Thema Werbung, die ich angeblich gemacht haben soll, ins Fettnäpfchen getreten. (hatten wir via PM "geklärt")

(Diesmal speichere ich übrigens ab, versteht jetzt nur Maverick und ich )
 
D

DBGHP

@Brootos:

Auch Du kannst nicht lesen. Sorry.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt geschrieben, daß man alles wegen Nichtgefallen umtauschen könnte.

NIEMALS IRGENDWO!!!

Ich sprach nur davon, daß IKEA nicht auf den Bon bestehen kann, weil man hier auch einen Zeugen vorbringen kann, der ist genauso beweiskräftig wie ein Bon, aber für das Unternehmen macht das mehr Arbeit oder Mehrarbeit.

- IKEA verspricht Rückgabe binnen 90 Tagen, also hat Kunde "X" Recht darauf. (Vertragsbestandteil!)
- Kunde hat keinen Bon mehr.
- Kunde beweist Kauf und Datum und Kaufpreis mit Zeugen
(Der Zustand der Ware spielt hier (in der Diskussion!) keine Rolle, es GEHT NUR UM DEN BON! Weil DER FEHLT!)

Alles in Butter. Nur Ikea (und alle anderen Läden!) sehen sowas nicht gerne.

Ich bei Kaufland z.B. kann IMMER OHNE BON UMTAUSCHEN (die wollen keine BONS sehen!). So mal nebenbei erwähnt... (Problem ist dann nur ohne Zeugen, daß man den Preis im Computersystem zum Zeitpunkt des Umtauschs akzeptieren muß, wenn man den KAUFPREIS nicht beweisen kann, ZEUGE ZUM BEISPIEL! Grrrr...)

Nochmal: Man brauch in .de keinen Bon, nur ein Beweis, wie ZEUGEN, daß man und zu welchem Preis man und wann man gekauft hat.

Ist das hier so schwer zu kommunizieren?

Ich habe nirgendwo geschrieben, daß man ohne Bon wegen Nichtgefallen etwas umtauschen dürfte oder daß dies ein Kundenrecht sei. Wo bitte? Oh man... Leute... Wenn Ihr schon nicht richtig lest, dann lasst bitte auch das schreiben.

Nooochmal: Ikea bietet 90 Tage Umtausch an = VERTRAGSBESTANDTEIL.

Und dann gehts um den verlorenen Bon, den kann man beweisen mit Zeugen.

PS:
Habe AUSDRÜCKLICH geschrieben, daß ich jedes Jahr von neuem damit medial erschlagen werde, daß eben man als Kunde KEIN (!) Recht auf beliebige Rückgabe und Geldzurück hat. LESEN BITTE!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Ikea Besta gibt es 150 Themen mit insgesamt 606 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben