welches Material für den Gartenzaun des ersten Hauses

4,60 Stern(e) 9 Votes
Sascha aus H

Sascha aus H

In unserem Bebauungsplan sind sowohl Hecken als auch Zäune aufgeführt mit klaren Bestimmungen, was man verwenden darf und wie hoch dies sein darf. Demnach kann ich Bieber nur zustimmen - an die Grenze angrenzend darf eine Hecke, so lange sie für die Einfriedung nicht verboten ist.
 
Y

ypg

In unserem Bebauungsplan sind sowohl Hecken als auch Zäune aufgeführt mit klaren Bestimmungen, was man verwenden darf und wie hoch dies sein darf. Demnach kann ich Bieber nur zustimmen - an die Grenze angrenzend darf eine Hecke, so lange sie für die Einfriedung nicht verboten ist.
Ihr vergesst, dass eine Hecke nicht annähernd so schmal ist, wie ein Zaun. Insofern muss man die Dicke beachten, denn: der Nachbar muss keine Fremdhecke auf seinem Grundstück tolerieren.
Zudem kommt bei der Fragestellung von @daniels87 hinzu, dass die Hecke höher als besagte/erlaubte Einfriedungshöhe von 1,20 werden soll, nämlich mind. 1,80 ... ... also bitte nicht direkt neben die Grenze pflanzen -> gibt Ärger mit dem Nachbarn
 
Sascha aus H

Sascha aus H

Ihr vergesst, dass eine Hecke nicht annähernd so schmal ist, wie ein Zaun. Insofern muss man die Dicke beachten, denn: der Nachbar muss keine Fremdhecke auf seinem Grundstück tolerieren.
Aber genau das haben doch Bieber und ich versucht klar zu machen mit man pflanzt nicht auf der Grenze, sondern an die Grenze.
 
A

Alex85

Offenbar gibt es wirklich so manchen Unterschied. In NRW ist das nämlich anders

§ 36 (Fn 4)
Standort der Einfriedung

(1) Die Einfriedung ist auf der Grenze zu errichten, wenn sie

a) zwischen bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken

oder

b) zwischen einem bebauten oder gewerblich genutzten und einem Grundstück der in § 32 Abs. 2 genannten Art liegt.

In allen übrigen Fällen ist sie entlang der Grenze zu errichten.
und folgend

(6) Ist die nicht auf der Grenze zu errichtende Einfriedung eine Hecke, so sind die für Hecken geltenden Vorschriften des XI. Abschnitts anzuwenden.
Im Abschnitt XI finden sich dann Dinge wie die 0,50cm Abstand, die hier schon genannt wurden.

Das macht im Sinne des Nachbarrechtsgesetz in NRW auch Sinn, da es hier Einfriedungpflicht gibt (s.o.) und dann wäre es irrsinnig, die Hecke nicht auf die Grenze setzen zu lassen. Das würde ja nur dazu führen, dass einer der Dumme ist, der sein Grundstück dafür her geben müsste oder es zu doppelten Einfriedungen kommt.
 
Y

ypg

Ich zitiere mal beispielsweise aus dem Nds-Nachbarschaftsrecht:
§ 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
(1) Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:
a)bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m
b)bis zu 2 m Höhe 0,50 m
c)bis zu 3 m Höhe 0,75 m
.....
(2) Die in Absatz 1 bestimmten Abstände gelten auch für lebende Hecken, falls die Hecke nicht gemäß § 30 auf die Grenze gepflanzt wird. Sie gelten auch für ohne menschliches Zutun gewachsene Pflanzen.(3) Im Falle des § 31 ist der Abstand so zu bemessen, daß vor den Pflanzen ein Streifen von 0,6 m freibleibt.

->
§ 30 Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze Haben zwei Nachbarn gemeinsam einzufrieden...
 
A

Alex85

@ypg
passt doch. Dann macht ihr's in NDS doch auch wie hier in NRW. Hecke bei gemeinsamer Einfriedung auf der Grundstücksgrenze. Ansonsten daneben.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1507 Themen mit insgesamt 20770 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben