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ᐅ Rechnung für Erdarbeiten im Nachhinein teurer - Erfahrungen


Erstellt am: 09.01.17 13:52

E
Evolith
09.01.17 13:52
Hallo zusammen,

wir haben folgendes "Problem". Unsere Erdarbeiten sind im Oktober gelaufen. Im November haben wir dann brav unsere Rechnung gezahlt. Ich war hoch erfreut, dass wir fast eine Punktlandung gemacht hatten (Hatte 20k € eingeplant und es wurden 20770 €).
Nun hatte ich bei dem Tiefbauer um die Lieferscheine gebeten, damit wir auch gegenüber dem Amt aufzeigen können, dass wir nur die genehmigten Mengen an RCL-Material verbaut haben.

Heute bekommen wir den Anruf, dass sich die Rechnung um glatte 4k€ erhöhen wird, da nun die Scheine mal nachgezählt wurden. Ich bin nun baff, hatten die uns die Rechnung gestellt, ohne mal zu gucken was genau verbaut wurde? Gut war scheinbar zu unseren Gunsten.

Jetzt bin ich aber doch recht angefressen. Ich vermute mal, die dürfen das fehlende Geld einfordern, so es denn wirklich verbaut wurde (da werde ich mir die Scheine noch genau ansehen, sobald die geschickt wurden)?
Oder haben wir irgendeine Handhabe, weil die die Rechnung schon von Anfang an nach Daumenpeilung erstellt haben?
D
DG
09.01.17 15:05
Hallo, Evolith,

die Kernfrage ist, was Abrechnungsgrundlage ist. Wenn Ihr einen Festpreis habt, zahlt Ihr 20T€ fix und Ende. Vermutlich wird aber nach tatsächlichem Materialverbrauch abgerechnet, sodass Ihr nur einen Kostenvoranschlag auf Basis einer Schätzung habt. Dort müsste aber auch vermerkt sein, welche Leistung wieviel kostet, also pro qm³.

Wenn das so ist, muss man die Scheine prüfen und wenn die alle iO sind, dann sind vermutlich auch die 4T€ Nachforderung wirksam.

MfG
Dirk Grafe
K
Knallkörper
09.01.17 15:06
Wenn die erste Rechnung eine Schlussrechnung war, müsst Ihr meines Erachtens nicht nachzahlen.
E
Evolith
09.01.17 15:22
Wir haben einen Kostenvoranschlag mit einer geschätzten Summe bekommen. Klar nicht das Papier wert auf dem es steht.

Dann nach den erfolgten Erdarbeiten gabe es die Rechnung (als Ausschnitt siehe Anhang).
Und dann jetzt die "Nachforderung".
Scan einer deutschen Rechnung mit Netto, Mehrwertsteuer und Gesamtsumme


Kann ja sein, dass das schöne Wort abschlägig uns dann zur Zahlung zwingt?
U
Uwe82
09.01.17 15:24
Steht drauf: Abschlag, das ist keine Endabrechnung. Also einfach zahlen, hilft leider alles nix 😉. Ich würde die Endabrechnung halt positionsweise mit dem Angebot vergleichen, vor allem die Einzelpreise der Positionen.
P
Pumbaa
09.01.17 15:38
Abschlägig heißt, es ist nur eine Abschlagszahlung und noch keine Schlussrechnung. Da ist der Nachtrag wohl stimmig....
schlussrechnungerdarbeitenkostenvoranschlagnachforderungendabrechnung