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Erstellt am: 05.01.17 15:11

S
Sheva
05.01.17 15:11
Hallo zusammen !

Unser Satteldach- Haus in Niedersachen (Kfz 70) wurde im Sommer 2013 fertiggestellt und generell waren wir mit dem Bau zufrieden.

Der Bau wurde von einem Sachverständigen begleitet, der vor der Abnahme auch den Blower-Door-Test durchgeführt hat. Bei diesem Test wurde zwar ein Wert von 0,8 bei der Luftwechselrate erreicht, allerdings wurde an Steckdosen, Wandanschlüssen, Fenstern und Rollläden "Leckagen" festgestellt, am größten im Badezimmer.

Auf Grund der Genauigkeit unseres Gutachters fühlte sich der Bauträger persönlich angegriffen und hat zunächst nichts unternommen mit Verweis auf die Lüftungsanlage. Mängel in Form von evtl. nicht idealen Wandanschlüssen wurden zwar zugegeben, aber der Bauträger sieht diese auf Grund der Lüftungsanlage nicht als relevant an, da kein Schaden zu erwarten sei.

Wir sind mit dem Gutachter kommende Woche beim Rechtsanwalt, da der Bauträger sich querstellt und unsere Schreiben nicht kommentiert / reagiert.

Frage nun - wenn Mängel vorliegen, diese aber auf Grund der Lüftungsanlage mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit zu keinem Schaden führen, wird dies aus eurer Sicht generell trotzdem als "nachbesserungswürdig" betrachtet ? Wenn ich das Haus verkaufe, werde ich ja sicherlich auf die Mängel hinweisen und eine Wertminderung akzeptieren müssen - ein Fall für Schadenersatz ?

Wie gesagt, bin nächste Woche beim RA und möchte auch keine rechtliche Expertise von euch, sondern einfach ein Gefühl bekommen, wie ihr das Thema seht bzw. ob ihr mit ähnlichen Problemstellungen zu tun hattet.

Vielen Dank !
K
Koempy
05.01.17 15:17
Was war denn für ein Wert beim Blowdoortest vereinbart?
S
Sheva
05.01.17 15:50
Vereinbart war kein Wert - Gutachter sagt, laut Gesetz 1,5 oder weniger, allerdings könne die luftdichte Hülle gemäß DIN auch dann mangelhaft sein, wenn es entsprechende lokale Fehlstellen gibt, die zu Wärmebrücken führen, etc.
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