Strommast auf dem Grundstück im Grundbuch nicht eingetragen

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daytona

Hallo Baufreunde,
in unseren Familienbesitz ist ein Grundstück, mit relativ großem Garten, in welchen ich demnächst gerne bauen möchte. IN dem Garten steht ca. ein Meter von der Grundstücksgrenze entfernt eine Strommast des örtlichen Energieversorgers. Dieser Mast wurde zu Ost Zeiten dort einfach reingesetzt. Im Grundbuch ist er nicht vermerkt, sagt mein Opa. Das Grundstück läuft schräg zu, sodass die Leitungen von dem Mast ca. 5m von Gr.grenze über den Garten verlaufen. Im Fall eines Baus müssten die Leitungen isoliert oder entfernt werden. Kann man den Energieversorger verklagen wegen dem Mast oder muss dieser den Mast entfernen.. etc. ???
 
W

Willyviper

Das ganze verhält sich normalerweise so.

Der Mast sollte mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch stehen, da würde ich mal beim Katasteramt nachfragen. Es kann sein, dass der Mast bei einer Flurbereinigung eingetragen worden ist, dann müsste aber eine Entschädigung gezahlt worden sein.

Wenn der Mast nicht im Grundbuch eingetragen ist, besteht eine Duldungspflicht. Wenn Du von der Leitung die der Mast trägt versorgt wirst ist das ganze in der NAV (Netzanschlussverordnung) geregelt.

Wenn Dich der Mast beim Bau nicht einschränkt würde ich mit den Bauplänen mal beim Versorger Anfragen. Du kannst anbieten, dass der Versorger eine Dienstbarkeit im Grundbuch bekommt und du entsprechend entschädigt wirst. Entschädigung bekommst Du einmal für den Maststandort und für den Schutzstreifen unter der Leitung der freizuhalten ist (i.d.R ca 10m, heutzutage wird aber auch mit einem parabelförmigen Schutzstreifen von Mast zu Mast gerechnet der die tatsächliche Beeinträchtigung angibt). Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Landes, das kann unter Umständen eine Menge Kohle sein.

Da mir gerade einfällt, dass Du nicht gesagt hast um welchen Typ Leitung es sich handelt, das gesagte gilt für Freileitungen im Verteilnetz (Mittelspannung über 1kV), wenn es sich um eine Ortsnetzleitung handelt sieht es wieder anders aus.

Wenn die Leitung im Weg sein sollte ist in der Regel der Verursacher auch Kostenträger, das kann teuer werden je nach Mastypen und ob eine Höherlegung oder eine Verkabelung angestrebt wird.

Bei einer Unterbauung musst Du bei Dachneigungen unter 15° 5m, bei über 15° 3m Abstand einhalten. Achtung: Diese Angaben gelten für den ungünstigsten Fall, d.h. bei voller Auslastung und hoher Umgebungstemperatur wenn sich der größte Durchhang der Leitung einstellt. Die maximale Bauhöhe NN kann Dir daher nur der Versorger mitteilen.

Soweit erst mal, schöne Grüße
Christian
 
J

JOERG24

Wir haben auch so einen Mast auf den Grundstück

Im Grundbuch ist dann ein Überleitungsrecht (Ich hoffe ich hab das noch richtig im Kopf) eingetragen.

Zum entfernen zwingen kannst du den Energieversorger nicht. Selbst wenn der ohne Mitteilung dort aufgestellt wurde ist die Einspruchsfrist längst abgelaufen. Eine Klage wohl aussichtslos. Zumal der Aufsteller wohl so nicht mehr existiert wenn das noch zu ost Zeiten passiert ist. Damals galten da ja auch ganz andere Gesetze denke ich. Ich bin kein Experte für ost Recht aber normalerweise haben öffentliche Interessen Vorrang vor denen des einzelnen.
 
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daytona

erst mal besten dank, für die ausführlichen antworten.
nach Info folgender stand: die Leitung ist nicht im Grundbuch eingetragen. bei der Leitung handelt es sich um das örtliche Netz. an einem der nachfolgenden Masten, hängen wir mit einem Kraftstrom(Kreissäge, andere Großverbraucher) Anschluss dran.
die Leitung stört schon in einem gewissen Bereich. ist Isolierung noch eine alternative für den Energieversorger?
wie geh ich jetzt am besten in die Verhandlungsgespräche mit dem Energieversorger rein?
 
W

Willyviper

Wenn Ihr direkt daran angeschlossen seid, besteht auf jeden Fall die Duldungspflicht.
Du schreibst, dass es sich um blanke Freileitung handelt, dann gibt es schon die Möglichkeit, dass auf isolierte Freileitung umzurüsten. Hier sind dann glaube ich die Abstände die eingehalten werden müssen 1m. Wenn der Mast stört, gibt es vielleicht die Möglichkeit ihn auf dem Grundstück zu verlegen. Ich würde einfach mal freundlich beim Versorger mit Deinem Vorhaben anfragen.

Schöne Grüße
Christian
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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