ᐅ Fällt ein Kaltwintergarten in die Geschossflächenberechnung?
Erstellt am: 23.10.16 12:07
D
daniels8723.10.16 12:07Hallo,
wir haben nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gebaut.
Unsere Baufirma hat den geplanten Kaltwintergarten im Antrag als Wintergarten bezeichnet.
Jetzt kam ein Nacherhebungsbescheid, in dem der "Wintergarten" mit in die Geschossflächenberechnung einbezogen wurde. Laut dem Wintergartenbauer fällt der Kaltwintergarten aber in die Kategorie Terrassendach, somit sollte er eigentlich nicht mit einbezogen werden.
Kennt sich da jemand aus?
Viele Grüße,
Daniel
wir haben nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gebaut.
Unsere Baufirma hat den geplanten Kaltwintergarten im Antrag als Wintergarten bezeichnet.
Jetzt kam ein Nacherhebungsbescheid, in dem der "Wintergarten" mit in die Geschossflächenberechnung einbezogen wurde. Laut dem Wintergartenbauer fällt der Kaltwintergarten aber in die Kategorie Terrassendach, somit sollte er eigentlich nicht mit einbezogen werden.
Kennt sich da jemand aus?
Viele Grüße,
Daniel
Wo ist das Problem? Wer will was von Dir? Ist die zulässige Geschossflächenzahl überschritten?
Ich sehe einen Kaltwintergarten baurechtlich wie ein Gewächshaus, also keine Anrechnung bei der Geschossfläche und eventuell Anrechnung bei der Grundfläche (von der geltenden Baunutzungsverordnung abhängig).
Ich sehe einen Kaltwintergarten baurechtlich wie ein Gewächshaus, also keine Anrechnung bei der Geschossfläche und eventuell Anrechnung bei der Grundfläche (von der geltenden Baunutzungsverordnung abhängig).
D
daniels8723.10.16 21:49Escroda schrieb:
Wo ist das Problem? Wer will was von Dir? Ist die zulässige Geschossflächenzahl überschritten?
Ich sehe einen Kaltwintergarten baurechtlich wie ein Gewächshaus, also keine Anrechnung bei der Geschossfläche und eventuell Anrechnung bei der Grundfläche (von der geltenden Baunutzungsverordnung abhängig).Steht so im Kaufvertrag, das die Erschließungsbeiträge maximal bis zu einer Geschossflächenzahl von 0,25 inbegriffen sind, darüber muss nachentrichtet werden. Das war uns auch bewusst.
Wir haben jetzt nur vom Wasserzweckverband eine Rechnung bekommen, in der für 100 qm nachentrichtet werden muss. Davon müsste man aber dann eigentlich 20qm abziehen, da in der Geschossflächenaufstellung der Wintergarten mit 20qm aufgeführt ist.
Wie stelle ich das jetzt am besten klar? Beim Wasserzweckverband anrufen, oder beim Bauamt? Der "Wintergarten" kommt ja nicht zur Ausführung.
D
daniels8724.10.16 12:04Ich glaube das Problem lag bei uns, da die Baufirma das auch so in der Bauvorlage aufgeführt hat. Dort ist ja der Wintergarten auch aufgeführt. Kann man das jetzt noch mal ändern? Da der Wintergarten wie eingezeichnet ja nicht zur Ausführung kommt
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