Nässeschaden in Dämmschicht über Bodenplatte

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f-pNo

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Hallo zusammen,

ich schreibe hier für einen Bekannten, den das folgende Schicksal ereilt hat:

Der Hausbau war so gut wie abgeschlossen. Die Bodenbeläge (Fliesen, Dielen, etc.) sind verlegt. Zum 01. November steht der Auszug aus der Wohnung an, da zu diesem Zeitpunkt die bewohnte Eigentumswohnung verkauft ist.

Die Arbeiten für den Außenputz wurden vor 2 Wochen erstellt. Dabei bezog die Firma aus dem Wasserhahn-Anschluss in der erstellten Garage (steht aktuell nur auf der Betonplatte). Hier hat sich der Schlauch gelöst und das Wasser plätscherte munter für einen Zeitraum X aus dem Wasserhahn auf die Bodenplatte. Da die Bodenplatte Haus und Garage in einem Stück gegossen wurden, floss das Wasser auf der Bodenplatte von der Garage unter das Haus. Die Dämmschicht zwischen Bodenplatte und Heizschleifen/Estrich sog sich mit Wasser voll.
Dies ist die aktuelle Situation. Die Verputzerfirma bot an, den Schadensaufwand mit dem ausstehenden Rechnungsbetrag zu verrechnen. Man möchte die bestehende Haftpflicht "nicht noch mehr belasten" (!). Persönlich bin ich der Meinung, dass der ausstehende Rechnungsbetrag bei weitem nicht ausreicht, um die Kosten für die Trocknung und ggf. sogar ein Hotelzimmer o.ä. aufzufangen.

Zur Zeit stehen diverse Trockner im Haus und laufen Tag und Nacht.

Derzeit gibt es 2 Szenarien zur Lösung:
1. Um eine Trocknung der Dämmschicht zu erreichen, werden von oben X Bohrungen gesetzt. D.h. die Fliesen, etc. werden damit zerstört und es besteht das Risiko, dass bei den Bohrungen (der Heizungsfirma) die Heizleitungen beschädigt werden. Durch die Heizung wird eine Trocknung erreicht, indem das Wasser über die Löcher entweichen kann. Letzte Woche scheiterte dieser Versuch. Die Heizungsfirma rückte mit einem Wärmebild-Gerät an, um die Lage der Heizschleifen zu orten. Da aber aufgrund der kalten Witterung die Heizung anlief, sah die Firma nur noch eine gesamte warme Fläche (vermutlich, da das Wasser in der Dämmschicht sich auf die selbe Temperatur wie die Leitungen erwärmte).

2. Mir wurde der Tipp gegeben, dass die Bohrungen von außen angesetzt werden. D.h. rings um das Haus herum werden direkt über der Bodenplatte Bohrungen gesetzt, welche bis zur Dämmschicht durchdringen. Damit werden keine Fliesen zerstört und auch die Heizschleifen nicht getroffen. Mit dem Aufheizen kann dann die Trocknung durch die Seitenlöcher erfolgen. Ist alles wieder trocken, soll es eine Verschlussmittel (kein Bauschaum) geben, welches in die Löcher gespritzt wird. Zusätzlich könnte man diese Trocknung noch mit ein paar Löchern von oben unterstützen - da muss man aber nicht Unmengen von Fliesen zerstören.

Was kann man in einer solchen Situation machen?
Wie praktikabel sind die beiden o.g. Lösungswege?
Hat jemand noch eine weitere Idee zur Lösung?
Wie würde ein Sachverständiger (rein aus der Beschreibung) die Situation beurteilen (ich glaube ein Mod ist in solch einem Bereich tätig)?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.
 
f-pNo

f-pNo

@Payday
Diesen Tipp habe ich auch als erstes gegeben. Ich denke, dass unser Bekannter es auch so angehen wird.
Die Infos, welche mit dem SV erhofft werden: Wie viel wird es kosten? Welche Zeit muss eingeplant werden? Welche Methoden/Alternativen gibt es?

Problematisch ist allerdings, dass die Familie schon in 2 Wochen aus ihrer jetzt schon verkauften Eigentumswohnung ausziehen muss. Also muss schleunigst eine Lösung her, damit sie nicht auf der Straße stehen. Ob die Verursacherfirma ein Hotelzimmer/Pension bezahlen würde/kann, steht in den Sternen.
Ich werde heute Abend mal mit meiner Frau sprechen, ob wir ab dem November zeitweise unser Gästezimmer anbieten - als vorübergehende Notlösung. Next WE wird die Freundin meiner Tochter (also das 5jährige Kind der beiden) bei uns schon mal Übernachtungskind sein, damit Mama den Umzug organisieren kann, während Papa versucht, das Haus weiter trocken zu legen.
 
A

Alex85

Die Verputzerfirma bot an, den Schadensaufwand mit dem ausstehenden Rechnungsbetrag zu verrechnen. Man möchte die bestehende Haftpflicht "nicht noch mehr belasten" (!). Persönlich bin ich der Meinung, dass der ausstehende Rechnungsbetrag bei weitem nicht ausreicht, um die Kosten für die Trocknung und ggf. sogar ein Hotelzimmer o.ä. aufzufangen.
Er will also nen pauschalen Ablassschein von deinem Freund. Ich würd ihm was husten.
Es wird exakt die Summe gezahlt, die zur Schadensbehebung notwendig ist. Ob die aus einer Versicherung stammt oder vom Weihnachtsmann, ist für den Geschädigten doch egal - hauptsache sie kommt.
Ungeachtet dessen, würde ich einen Rechtsbeistand prüfen lassen, ob ein Einbehalt der offenen Rechnungsposition möglich ist - zur Sicherheit, falls es noch Theater gibt.

Edit:
Wenn es geht, nehmt die Familie bei euch auf. Wird ja nicht für ewig sein. Aus sowas entstehen Freundschaften fürs Leben.
 
f-pNo

f-pNo

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Rechnungseinbehalt die Kosten nicht Decken wird.
Andererseits befürchte ich, dass, wenn man auf "Anrufen" der Versicherung o.ä. besteht, die Firma am Ende nicht weiter existieren wird und unsere Bekannten dann ohne etwas in den Händen dastehen.
Allgemein macht mich die Aussage zur Versicherung sehr stutzig. Da muss sich bei der Firma ja der "Baupfusch" gehäuft haben, wenn beim nächsten Schaden die Kündigung der Versicherung droht.

Es ist echt eine blöde Situation.
 
B

Bauexperte

Hallo f-pNo,

ich weiß, wen Du meinst; obgleich er (noch) kein mod ist, hatte ich ebenfalls auf eine Antwort von ihm gehofft. Geschieht vlt. noch.

Grundsätzlich ist Wasser in der Dämmschicht ein ernstes Problem und mit der Hauptgrund für Schimmel im Haus. Unabhängig davon, wie hoch der ausstehende Rechnungsbetrag ist, möchte ich dringend davon abraten, auf diesen deal einzugehen! Die Beseitigung des Wassereinfalls an dieser Stelle ist aufwändig und nicht zuletzt teuer, auch was bereits fertig gestellte Gewerke betrifft. Kennen tue ich beide Varianten, möchte aber keine Empfehlung aussprechen, da ich die weiteren Parameter nicht kenne; keine Gutachterin bin.

Ich würde Deinem Freund anraten, einen sofortigen Baustopp auszusprechen und einen Gutachter mit Schwerpunkt Mauerwerk zu verpflichten. Das durch diese Maßnahme der Einzug in weite Ferne rücken "kann", ist mir bewusst. Nur glaub mir bitte, den Schaden hinter einer temporären Unterbringung bei Familie und/oder Freunden anzustellen, wird sich als Bumerang erweisen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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