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ᐅ Online-Bestätigung zum Antrag (BZA) KfW Programm 153


Erstellt am: 31.08.16 08:44

S
seth0487
31.08.16 08:44
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zu dem 153er Programm der KfW.

Unsere Finanzierung unseres KfW 55 Hauses besteht aus 3 Bausteinen:

1. Annuitätendarlehen, 2. KfW153 und 3. KfW124(2 und 3 über die IBSH)

Nun ist es so, dass wir die Zusage für das Annuitätendarlehen schon haben aber die schriftlichen Bestätigungen der KfW noch fehlt.
Grund hierfür ist wohl die noch fehlende Online-Bestätigung zum Antrag (BZA) von dem Sachverständigen unseres BUs. Der kann den Antrag aber erst ausfüllen, wenn die Planung unseres Hauses abgeschlossen ist, da er für den Antrag ja bestimmte Berechnungen anstellen muss.

Das ist doch aber irgendwie eine ungünstige Konstellation? Man muss beim BU schon unterschreiben obwohl man noch keine schriftliche Zusage der KfW hat. Diese bekommt man ja erst, wenn die Berechnungen abgeschlossen sind, welche der BU erst macht, wenn man unterschrieben hat.

Ist das ein normaler Ablauf? Freunde von uns hatten schon vorher die Zusage der KfW. Liegt wohl aber daran, dass sie ein Katalog-Haus hatten, wo wahrscheinlich alle Berechnungen schon vorhanden sind.
B
BigFlow
31.08.16 11:04
Aber wenn die Planung des Hauses noch nicht abgeschlossen ist, sollte man doch auch noch nichts beim BU unterschreiben, oder?

Ist denn der Sachverständige vom Bauunternehmer, oder von euch beauftragt? Ich meine mich zu erinnern, dass die KFW einen Sachverständigen fordert, der in keinem direkten Verhältnis zum BU steht.
S
seth0487
31.08.16 11:31
Der BU kann nicht ohne Unterschrift soweit in Vorleistung gehen. Es müssen ja die Grundrisse, Anzahl der Fenster, Heizung etc. alles fertig geplant sein. Im Prinzip muss die Planung "Bauantragsreif" sein, um die Berechnungen korrekt durchzuführen. Ebenso kostet die Berechnung selbst ja auch relativ viel Geld. So meinte es zumindest unser Planer vom BU.

Sachverständiger ist bereits durch uns über den BU beauftragt. Wir haben auch gestern ein Schreiben, über die Schritte der Prüfung etc. von ihm bekommen.

Mich interessiert einfach, ob dies der normale Weg bei einem "nicht-Katalog-Haus" ist? Oder gibt es BUs, die die Berechnungen auf Ihre Kosten machen, wenn noch keine Unterschrift geleistet wurde?

Uns hat das Prozedere etwas verwundert?!
W
waterkant
31.08.16 12:40
Unser BU ist in Vorleistung gegangen. Wir haben ihm aber auch signalisiert, dass wir nicht noch mit 3 anderen Mitbewerbern sprechen. Dieses Vorgehen empfanden wir als beidseitig fair.
C
Carsten-le
20.10.16 15:22
gibt's hier etwas neues? Ist die Bestätigung der KfW nun da?
S
seth0487
20.10.16 17:12
Passend, dass du fragst! Die Planung ist seit vorgestern soweit abgeschlossen! Es gab da noch ein paar kleine Änderungen. Die Zeichnungen sind gestern an Sachverständigen gegangen. Ich bin mal gespannt, wann wir die Unterlagen zum Einreichen bekommen.

KfW muss dann noch mal neu beantragt werden, stellt aber kein Problem dar laut unserem Finanzierungsberater. Grünes Licht gab es ja bereits schon mündlich. Konditionen sind auch gleich geblieben.
kfwantragsachverständigenannuitätendarlehenunterschriftvorleistung