Bauamt und Garage bzw. Bodenplatte

4,60 Stern(e) 5 Votes
R

Redsonic

Danke für eure Antworten. Habe jetzt noch mal mit dem Vermesser gesprochen, der das dann recht gut erklären könnte.

Es sind zwei verschiedene Themen, die hier ineinander spielen. Einmal gibt es die Bauvorschriften aus der Landesbauordnung (9m Grenzbebauung, genehmigungsfrei bis 3m Firsthöhe und <45m2). Und dann gibt es den Eintrag ins Liegenschaftskataster. Bei dem Punkt kann man sparen. Insbesondere weil der Vermesser in Brandenburg nur noch ein Mal kommen muss und das nach Fertigstellung der Bodenplatte.

Für den Eintrag ins Liegenschaftskataster wird nach Gebührensatzung und je nach Kosten des beantragten BV abgerechnet. Da gibt es Sätze bis 250.000 und ab 250.000 €. Wenn ich also Haus und Garage gleichzeitig eintragen lasse, spare ich diese Grundgebühr von ca. 360 €, die anfällt, wenn die Garage später erst eingetragen wird und sich dann nach Tabelle bis 250.000 € berechnet.

Fazit: auch wenn die Garage genehmigungsfrei ist, fallen Kosten für die Eintragung an. Da kann man sparen, wenn man es zusammen macht. Allerdings muss ich jetzt die Bodenplatte für die Garage zeitgleich fertig haben.

Grüße

PS: Garage muss leider 5 x 6 m bleiben. Wird ne Einzelgarage. Will zwischen Haus und Garage durchlaufen können.
 
D

DG

Warum muss du abstecken lassen? Wir haben unsere Garage nach dem das Haus stand, selbst vermessen.

Eingereicht haben wir es direkt mit dem Bauantrag.
Zur Absteckung:

Man muss in den allermeisten Fällen nicht durch einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur abstecken lassen, wobei es allerdings Gemeinden gibt, die das vorschreiben. Meistens aber nicht wegen der Lage, sondern wegen den Höhen, also zB in Innenstädten, wo viel Geländerelief vorhanden ist und daher viel mit Höhen getrickst wird.

Dennoch halte ich es für sinnvoll, die meisten Bauunternehmer mittlerweile auch, denn die Schäden, die dabei entstehen können, stehen in keinem Verhältnis zu den Vermessungskosten.

Der Punkt ist, dass weder Bauherren/Laien noch Bauunternehmer einen Grenzstein kontrollieren können. Wenn der Stein falsch steht, steht die Garage eben auch falsch. Gerade wenn es dann beim Nachbarn auch eng wird und er seine Garage parallel auf der anderen Seite der Grenze bauen will, ist der Schaden dann da.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 16.05.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42579 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauamt und Garage bzw. Bodenplatte
Nr.ErgebnisBeiträge
1Garage direkt an Einfamilienhaus. Fundament ausreichend? 20
2Hausfinanzierung - Haus, Garage und Bodenplatte ca. 290.000 EUR 11
3Technikraum in Garage einbauen? Ist dies möglich? 35
4Beheizung Garage. Was ist die beste / günstigste Lösung? 10
5Begehbare Garage (Terrasse) 11
6Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
7Regenspeicher in der Garage? 11
8Grundriss Einfamilienhaus mit Garage 18
9Tür Haus/Garage: Nebeneingangstür als Brandschutztür? 27
10Balkon auf Garage auf Grenze 11
114m Zufahrt ausreichend zur Garage? 13
12Unabsichtliche Grenzüberbauung Garage 16
13Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
14Garage konstruktiv eigenständig - Was bedeutet das konkret? 15
15Fehlplanung Bayern - Gefälle zu Haus und Garage hin - statt weg 23
16Garage genehmigt, aber Carport gebaut 23
17Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche? 19
18Garage zu tief wegen Ortsgestaltungssatzung 13
19Lage von Haus und Garage auf dem Grundstück? 14
20Haus und Garage, Spalt zwischen beiden Körpern schliessen? 12

Oben