ᐅ Übermessung Fensterflächen
Erstellt am: 26.07.16 21:22
Hallo zusammen,
beim Aufmaß für Fassadenarbeiten ist es ja (nach VOB) allgemein üblich Fensterflächen < 2,5qm zu übermessen (d.h. diese werden nicht von der Gesamtfläche abgezogen).
So weit so gut.
Jetzt habe ich mir die Frage gestellt inwieweit ein Fenster, das direkt an eine Balkontür angrenzt, abziehbar ist. Zur Verdeutlichung habe ich ein Bild angefügt: Fenster und Balkon sind direkt miteinander verbunden (keine Laibung o.Ä. dazwischen) die Rahmen von Tür und Fenster grenzen direkt aneinander.
Einzeln betragen die Flächen 2,1qm (Balkontür) bzw. 1,9qm (Doppelfenster) und wären so natürlich zu übermessen.
Logisch wäre für mich jedoch, wenn diese Fläche abzuziehen wäre.
In diversen Angeboten ist die Spanne der veranschlagten qm nämlich sehr groß (insgesamt mehr als 30qm Unterschied zwischen Angebot mit kleinster vs. größter Fläche).
Evtl. könnte das ein Einsatzpunkt sein?

beim Aufmaß für Fassadenarbeiten ist es ja (nach VOB) allgemein üblich Fensterflächen < 2,5qm zu übermessen (d.h. diese werden nicht von der Gesamtfläche abgezogen).
So weit so gut.
Jetzt habe ich mir die Frage gestellt inwieweit ein Fenster, das direkt an eine Balkontür angrenzt, abziehbar ist. Zur Verdeutlichung habe ich ein Bild angefügt: Fenster und Balkon sind direkt miteinander verbunden (keine Laibung o.Ä. dazwischen) die Rahmen von Tür und Fenster grenzen direkt aneinander.
Einzeln betragen die Flächen 2,1qm (Balkontür) bzw. 1,9qm (Doppelfenster) und wären so natürlich zu übermessen.
Logisch wäre für mich jedoch, wenn diese Fläche abzuziehen wäre.
In diversen Angeboten ist die Spanne der veranschlagten qm nämlich sehr groß (insgesamt mehr als 30qm Unterschied zwischen Angebot mit kleinster vs. größter Fläche).
Evtl. könnte das ein Einsatzpunkt sein?
Soweit ich weiß, wird die Öffnung als ganzes Betrachtet, denn es zählt nicht das Bauteil, was verbaut wird, sondern nur die Öffnung.
Meiner Meinung nach dürfte diese Öffnung also nicht übermessen werden. Dafür könnte es aber passieren, dass die Laibungen extra berechnet werden.
Meiner Meinung nach dürfte diese Öffnung also nicht übermessen werden. Dafür könnte es aber passieren, dass die Laibungen extra berechnet werden.
Sehe ich um Grunde genau so. In der VOB heißt es, dass Öffnungen, Nischen etc. bis 2,5qm Einzelgröße übermessen werden. Man könnte dann natürlich sagen, dass Fenster und Balkontür jeweils zwei Einzelteile und daher individuell zu betrachten sind... Denke aber auch wie Koempy, dass hier die Öffnung als solche zählt.
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