Klar - Du weichst ja vom vertraglich zugesicherten Standard ab.
Der Sanitäter haftet deshalb für die Rohmontage wie vertraglich geschuldet, aber für nichts, was auch nur annähernd im Zusammenhang mit der bauseits gestellten Regendusche zu tun haben "könnte". Wird im worst case sicher teurer für Dich, als die Ersparnis der bauseits gestellten Regendusche
@Sebastian79: Das denke ich halt auch, aber ich bin nur nicht sicher, ob man die Gewährleistung mit Ankündigung im Angebot per Gesetz ausschließen darf. Entweder habe ich jetzt durch Akzeptanz getätigter Arbeiten keine Gewährleistung auf diese Arbeiten oder in dem Fall kann die Gewährleistung lt. Gesetz nicht ausgeschlossen werden. Von der Logik kann ich doch als Fachfirma keine Arbeiten durchführen ohne dafür zu haften!?
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