Energieausweis - Be- und Entlüftungsanlage / Sonnenkollektoren

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MatzeGalle

Hallo, ich hätte da mal eine frage zum Energieausweis. Ich liege etwas im clinch mit meinem Architekten. Dieser hat mir bei Baubeginn versprochen, dass ich zum Erreichen der erforderlichen Energiewerte kein Be- und Entlüftungsanlage und auch keine Sonnenkollektoren benötige. Dieses liesse sich alles durch Ersatzmaßnahmen (dickere Dämmung etc) umgehen. Jetzt wo es um den Energieausweis geht, höre ich plötzliche andere Töne. Ich habe meine bauanzeige noch in 2015 gestellt. Bin also von der verschärften Energieeinsparverordnung 2016 nicht betroffenen. Meine Frage jetzt: Worin liegt der Unterschied zwischen der Energieeinsparverordnung 2009 und der Energieeinsparverordnung 2014 bis 31.12.2015. Lt. Internet sind die Energiewerte identisch und nur heizkessel,die älter als 30 jahre sind müssen ausgetauscht werden. Ansonsten treten die neu einzusparenden Energiewerte (25%)erst ab 1.1.2016 in Kraft. Dennoch kann man auch die Energieeinsparungen in der Energieeinsparverordnung 2014 bis 31.12.2015 durch Ersatzmassnahmen (15% durch zb bessere Dämmung) umgehen und somit auf be- und entlüftungsanlage sowie sonnenkollektoren verzichten. Ist das so korrekt?vielen dank
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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