Bäume auf Wunschgrundstück, Fällen erlaubt? Ratschläge gesucht

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B

Bauexperte

Ich habe mal von einer (Gesetzes?)Änderung gelesen. Das Fällen von Bäumen im privaten Bereich ist demnach ganzjährig erlaubt, sofern dort niemand drin nistet. Das ist aber vermutlich eine regionale Regelung.
Ich könnte Dir aus dem Stehgreif etliche Städte/Kommunen nennen, wo Deine "Gesetzes"-Änderung nicht bekannt ist :D

Grundsätzlich gilt es die Brutzeiten zu achten; einzige Ausnahme: handelt es sich um Gestrüpp, welches regelmäßig beigeschnitten wird. Auf die jeweilige Baumschutzsatzung ist im Regelfall immer Verlas.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
R

Rob78

Hat sich glücklicherweise erledigt - in der Gemeinde gibt es keine Baumschutzsatzung. Tschüß Bäumchen - Hallo Brennholz! :)
 
B

Bauexperte

Hat sich glücklicherweise erledigt - in der Gemeinde gibt es keine Baumschutzsatzung. Tschüß Bäumchen - Hallo Brennholz! :)
Ich möchte Dich ja nicht demoralisieren, aber ....

Wenn Deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung aufgestellt hat, gilt imho § 39 BNatSchG. Danach gelten fällt- und Schnittverbote in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. jedes Jahres.

Frag lieber nochmal bei der Gemeinde nach, bevor Du Dich ans Holz hacken begibst ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bieber0815

Außerdem ist Nadelholz nun nicht gerade die Holzqualität, wo man Luftsprünge macht
Während man hier (zum Teil, und in jedem Fall auch berechtigt) gelegentlich über Lärmessmissionen von Wärmepumpen diskutiert, hat die Luftverschmutzung durch private Feuerung noch keine größere Beachtung in der Öffentlichkeit erfahren. Finde ich schade ...

Von daher: Lass das Holz lieber verrotten ;-).
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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