ᐅ KFW 2 Wohneinheiten - im Bauantrag allerdings nur 1 WE angegeben
Erstellt am: 08.03.16 12:44
Hallo zusammen,
wisst ihr ob es reicht wenn der Energieberater der KfW bescheinigt, dass das Haus 2 Wohneinheiten hat oder muss das im Bauantrag auch drin stehen?
Die Pläne etc. werden natürlich angepasst und die Außenmaße ändern sich nicht! Von dem her muss ich den Bauantrag etc. nicht ändern lassen, oder???
Zur Vorgeschichte:
Wir wollten zuerst über unserer Garage nicht ausbauen - Event. für später mal.
Deshalb wurde der Bauantrag auch so gestellt, dass der Gebäudebereich als unbebauter Dachboden genützt wird. So wurde der Bauantrag auch genehmigt.
Jetzt würden wir gern den Teil des Gebäudes komplett ausbauen (Familiensituation hat sich geändert).
Sprich ein Einfamilienhaus (180m² Wohnfläche) mit einer Wohneinheit (62m² Wohnfläche).
Besten Dank für eure Hilfe.
Gruß Florian
wisst ihr ob es reicht wenn der Energieberater der KfW bescheinigt, dass das Haus 2 Wohneinheiten hat oder muss das im Bauantrag auch drin stehen?
Die Pläne etc. werden natürlich angepasst und die Außenmaße ändern sich nicht! Von dem her muss ich den Bauantrag etc. nicht ändern lassen, oder???
Zur Vorgeschichte:
Wir wollten zuerst über unserer Garage nicht ausbauen - Event. für später mal.
Deshalb wurde der Bauantrag auch so gestellt, dass der Gebäudebereich als unbebauter Dachboden genützt wird. So wurde der Bauantrag auch genehmigt.
Jetzt würden wir gern den Teil des Gebäudes komplett ausbauen (Familiensituation hat sich geändert).
Sprich ein Einfamilienhaus (180m² Wohnfläche) mit einer Wohneinheit (62m² Wohnfläche).
Besten Dank für eure Hilfe.
Gruß Florian
T
toxicmolotof09.03.16 00:21Und die beantragte Darstellung muss der Wahrheit entsprechen.
Guckst du da:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 264 Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
2.
einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,[...]
Guckst du da:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 264 Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
2.
einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,[...]
T
toxicmolotof09.03.16 00:22Und wenn Pläne geändert (gefälscht) werden, liegt u.U. ein schwerer Fall vor, da geht es auf bis zu 10 Jahre...
L
Lebensprojekt09.03.16 13:48Schon richtig.. Wo kein Kläger, da kein Richter !
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