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ᐅ Frostschürze unter bestehendes oder geplantes Gelände?


Erstellt am: 14.12.15 23:59

G
Grym
14.12.15 23:59
Eine frostfreie Gründung, welche etwa 0,80 bis 1,00m in die Tiefe muss - muss die 0,80 bis 1,00m unter die ursprüngliche oder unter die geplante Geländeoberkante?
W
wpic
15.12.15 01:19
Bezugshöhe ist die geplante Grundstücksoberkante. Die frostfreie Gründungstiefe definiert das Bodengutachten mit der Klassifizierung des Baugrundes in F1 (nicht frostempfindlich), F2 (gering bis mittel frostempfindlich) und F3 (frostempfindlich / sehr frostempfindlich). Sie ist regional verschieden; in Deutschland liegt sie bei mindestens 80cm.
O
Oberhäslich
21.02.23 23:51
Bevor ich einen neuen Beitrag zur Frostschürze eröffne, frage ich mal direkt hier nach Rat.
Angenommen ein Gründungspolster von 0.7m unter Gelände ist ausreichend (Bodenaustausch) und es wird mit FrostSchürze und ohne Keller gebaut. Lt. Bodengutachten soll die FrostSchürze 1m tief sein ab OK Gelände. Allerdings ist UK Bodenplatte = OK Gelände.

1. Wenn ich die Bodenplatte (20cm) OK = OK Gelände ausführe, reicht dann eine F-Schürze von 80cm? Insgesamt kommt man ja auch auf 1m mit Bodenplatte.

2. Macht der Tiefbauer den Aushub für die Frostschürze gleich mit beim Aushub des Gründungspolsters? Oder hebt dieser nur eine ebene Fläche von 0.7m x Breite x Länge aus und verdichtet den Schotter. Und später wird dann beim Bau der Frostschürze durch den Bodenplattenbauer auf 1.1m ausgeschachtet? Variante 1 fände ich umständlicher und habe ich nie bewusst wahr genommen. Hintergrund ist, dass lt. Bauleistungsbeschreibung im Bereich der Frostschürze der Boden handschachtfähig sein soll für den Bodenplattenbauer. Das macht aber für mich keinen Sinn, wenn dieser zusätzlich 0.4m Erde ausbaggern müsste.
C
Cronos86
22.02.23 10:32
Moin,
1. Ja das ist Korrekt. Natürlich können sich dann andere Probleme ergeben, wenn du die Bodenplatte im Boden "versenkst" (Wasser).

2. Ja der normale Ablauf ist, dass der Erdbauer die Fläche erstellt und die Frostschürzen dann erst durch das nächste Gewerk ausgehoben werden. Wenn 00/32 oder 00/45 Schotter eingebaut wird, ist dafür natürlich ein Minibagger notwendig.
O
Oberhäslich
22.02.23 10:44
Vielen Dank. Wasser ist eigentlich kein Thema. Nach 1.70m kommt Gneis und bis dahin kein Grundwasser. Haus steht auf leichtem Hang (0,3m auf 10m).
C
Cronos86
22.02.23 11:01
Grundwasser ist nur in seltenen Fällen das Problem. Oberflächen/Hangwasser besonders nach Starkregenereignissen. Wenn das dir aufs Haus zuläuft, dann ist da keine 20 cm Schwelle mehr sondern es läuft ins Wohnzimmer.
Dann ist die Frage wie deine Bodenplatte abgedichtet ist. Wenn da Wasser dran laufen kann, bzw. sich anstauen ist eine Abdichtung nach W 2.1-E (drückendes Wasser) notwendig, bzw. W1.2 E (Drainage).

Machbar ist das natürlich alles. am einfachsten ist es natürlich die Frostschürzen auf einen Meter auszuheben.

Alternativ kann man auch ein Schotterpolster vom 1,0 m in F1 Qualität (Frostschutz) machen und die Frostschürzen weglassen. Das muss man von den Kosten durchrechnen. (30 cm mehr Aushub und Auffüllen gegen Frostschürzen und Mehraufwand)
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