ᐅ Baubegleitung / Bausachverständiger: Welche Leistungen zwingend?
Erstellt am: 27.11.15 00:05
B
Bauexperte27.11.15 12:48Hallo,
Pass auf, daß Du nicht einen "erwischst", welcher sich genau darauf spezialisiert, zwischen der ausführenden Baufirma und Dir einen Keil zu treiben, Vertrauen aufzuweichen oder gar nicht aufkommen zu lassen.
Die 2. Begehung bei der Kellerabdichtung vor Baugrubenverfüllung
3. Begehungen des erweiterten Rohbaus, der Fensteranlagen, Dacheindeckung
4. Nach Abschluss Rohinstallation Elektro und Sanitär
5. Abschlussbegehungen vor Fertigstellung
Im Großen und Ganzen reichen max. 5 Begehungen des lfd. BV; immer dann, wenn etwas "verschlossen" wird, was später nicht mehr änderbar ist. Alles andere, ist "Geldmacherei" vom Feinsten und unnötig, wie ein Kropf 😉
Wenn Du nach Kfw 55 baust, daran denken, daß ein weiterer, externer Sachverständiger für die begleitende Kontrolle verpflichtet werden muß!
Grüße, Bauexperte
cumpa schrieb:🙄
Ich beauftrage einen Bausachverständigen vom Bauherren-Schutzbund.
Pass auf, daß Du nicht einen "erwischst", welcher sich genau darauf spezialisiert, zwischen der ausführenden Baufirma und Dir einen Keil zu treiben, Vertrauen aufzuweichen oder gar nicht aufkommen zu lassen.
cumpa schrieb:Schon vorne, bei der Planung und _vor_ Vertragsunterzeichnung: Überprüfung sämtlicher Unterlagen incl. Werkvertrag und eventueller Zusatzvereinbarungen!
Welche Leistungen bzw. Baustellen-begehenungen sollte man mindestens durchführen lassen, und welche genau ?
Wir bauen Keller mit weisser Wanne, Massivhaus mit Kfw 55.
Die 2. Begehung bei der Kellerabdichtung vor Baugrubenverfüllung
3. Begehungen des erweiterten Rohbaus, der Fensteranlagen, Dacheindeckung
4. Nach Abschluss Rohinstallation Elektro und Sanitär
5. Abschlussbegehungen vor Fertigstellung
Im Großen und Ganzen reichen max. 5 Begehungen des lfd. BV; immer dann, wenn etwas "verschlossen" wird, was später nicht mehr änderbar ist. Alles andere, ist "Geldmacherei" vom Feinsten und unnötig, wie ein Kropf 😉
Wenn Du nach Kfw 55 baust, daran denken, daß ein weiterer, externer Sachverständiger für die begleitende Kontrolle verpflichtet werden muß!
Grüße, Bauexperte
Hallo Bauexperte.
Was meinst du mit:
Den Werkvertrag habe ich von einen Anwalt überprüfen lassen. Die Bauleistungsbeschreibung vom Bausachverständigen der auch in unseren Auftrag später die Baubegleitung macht.
Dieser meinte es kommen ca 10 Termine zusammen. Das ist viel und wird nicht billig.
Ich weiß daß es noch viel teurer wird wenn Baumängel nicht erkannt werden - deswegen die Baubegleitung ein MUSS.
Jedoch wollen wir nicht mehr als nötig überprüfen lassen.
Wenn ich richtig verstanden habe sind es 4 Begehungen ?
Bitte beschreibe doch genauer was genau unbedingt überprüft werden sollte.
Ja wegen KFW 55 bin ich gerade dabei den "richtigen" Sachverständigen zu finden.
Danke für eure Unterstützung....
Was meinst du mit:
Bauexperte schrieb:
Hallo,
🙄
Pass auf, daß Du nicht einen "erwischst", welcher sich genau darauf spezialisiert, zwischen der ausführenden Baufirma und Dir einen Keil zu treiben, Vertrauen aufzuweichen oder gar nicht aufkommen zu lassen.
Den Werkvertrag habe ich von einen Anwalt überprüfen lassen. Die Bauleistungsbeschreibung vom Bausachverständigen der auch in unseren Auftrag später die Baubegleitung macht.
Dieser meinte es kommen ca 10 Termine zusammen. Das ist viel und wird nicht billig.
Ich weiß daß es noch viel teurer wird wenn Baumängel nicht erkannt werden - deswegen die Baubegleitung ein MUSS.
Jedoch wollen wir nicht mehr als nötig überprüfen lassen.
Wenn ich richtig verstanden habe sind es 4 Begehungen ?
Bitte beschreibe doch genauer was genau unbedingt überprüft werden sollte.
Ja wegen KFW 55 bin ich gerade dabei den "richtigen" Sachverständigen zu finden.
Danke für eure Unterstützung....
B
Bauexperte02.12.15 09:01Guten Morgen,
Grüße, Bauexperte
cumpa schrieb:Genau das, was ich geschrieben habe. Ich habe nicht selten den Eindruck gewinnen müssen, daß die Sachverständigen des Bauherren-Schutzbund eher aus dem 2. Glied ins Licht der Öffentlichkeit dringen; demgemäß häufig über das Ziel hinaus schießen. ein Sachverständiger sollte so viel Sachverstand und Einfühlungsvermögen aufweisen, daß er ein BV begleitet und nicht torpediert.
Was meinst du mit:
cumpa schrieb:Machen wir es anders herum. Schreibe mal, welche 10 Termine dem Sachverständigen zu welchen Kosten vorschweben und dann versuche ich, das must have heraus zu filtern.
Dieser meinte es kommen ca 10 Termine zusammen. Das ist viel und wird nicht billig.
cumpa schrieb:Richtig! Man muß dennoch nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben 😉
Ich weiß daß es noch viel teurer wird wenn Baumängel nicht erkannt werden - deswegen die Baubegleitung ein MUSS.
Grüße, Bauexperte
Habe mich noch nicht fest entschlossen mit dem Bausachverständigen des Bauherren-Schutzbund einen Vertrag einzugehen. Dieser hat wenig Zeit, Rückrufe kommen erst ein bis 3 Tage später, E-Mails auch erst 1-3 Tage später beantwortet u.s.w. fühle mich nicht so ernst genommen.
Habe nun mir weitere angebote eingeholt. Under anderem : von VQC und privaten Sachverständigen. Einer im Verband: BDSF, einer Mitglied in der Ingenieurkammer als beratender Ingenieur und einer als bauvorlageberechtigter Diplom Bauingenieur.
VQC: 3000€ für 5 Baubegehungen incl. Prüfung der Baubeschreibung.
Mitglied BDSF: 2750€ für 6 Begehungen incl. Prüfung Unterlagen.
Beratender Ingenieur: 2500€ für 6 Begehungen incl. prüfung Unterlagen.
bauvorlageberechtigter Bauingenieur: 2000€ für 7 begehungen incl. Prüfung Unterlagen
Bei allen sind Kommunikations-, Porto-,Fahrt-, und sonstige Kosten enthalten.
Bei Bauherren-Schutzbund wird kein Pauschalpreis genannt, sonder in Stundensätzen gearbeitet. Dabei kamen wir auf eine Summe, die zusammen mit den Sachverständigen hochgerechnet wurde - auf ca 3500-4000€.
Ausserdem werden in den Angeboten meist Haftungsausschlusse vereinbart...wie in etwa so:
Leistungen, die vom AN nicht erbracht werden:
• Ausstellung von Dokumenten über die sichere Benutzbarkeit und richtige
Herstellung von Bauteilen, da diese Angaben gesetzlich durch spezielle
Sachverständige zu bescheinigen sind, z.B. Regelungen in §59 der
Hessischen Bauordnung.
• Übernahme der Haftung in Bezug auf Mängelfreiheit, da es möglich sein
kann, dass Sachmängel nicht erkannt werden.
Vor allem die Haftung von Mängeln ist doch sehr wichtig - wieso soll da die Haftung außen vor gehen ?
Habe nun mir weitere angebote eingeholt. Under anderem : von VQC und privaten Sachverständigen. Einer im Verband: BDSF, einer Mitglied in der Ingenieurkammer als beratender Ingenieur und einer als bauvorlageberechtigter Diplom Bauingenieur.
VQC: 3000€ für 5 Baubegehungen incl. Prüfung der Baubeschreibung.
Mitglied BDSF: 2750€ für 6 Begehungen incl. Prüfung Unterlagen.
Beratender Ingenieur: 2500€ für 6 Begehungen incl. prüfung Unterlagen.
bauvorlageberechtigter Bauingenieur: 2000€ für 7 begehungen incl. Prüfung Unterlagen
Bei allen sind Kommunikations-, Porto-,Fahrt-, und sonstige Kosten enthalten.
Bei Bauherren-Schutzbund wird kein Pauschalpreis genannt, sonder in Stundensätzen gearbeitet. Dabei kamen wir auf eine Summe, die zusammen mit den Sachverständigen hochgerechnet wurde - auf ca 3500-4000€.
Ausserdem werden in den Angeboten meist Haftungsausschlusse vereinbart...wie in etwa so:
Leistungen, die vom AN nicht erbracht werden:
• Ausstellung von Dokumenten über die sichere Benutzbarkeit und richtige
Herstellung von Bauteilen, da diese Angaben gesetzlich durch spezielle
Sachverständige zu bescheinigen sind, z.B. Regelungen in §59 der
Hessischen Bauordnung.
• Übernahme der Haftung in Bezug auf Mängelfreiheit, da es möglich sein
kann, dass Sachmängel nicht erkannt werden.
Vor allem die Haftung von Mängeln ist doch sehr wichtig - wieso soll da die Haftung außen vor gehen ?
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