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ᐅ Baubegleitung / Bausachverständiger: Welche Leistungen zwingend?


Erstellt am: 27.11.15 00:05

C
cumpa
11.02.16 23:53
Kann keiner was dazu schreiben ?
B
Bieber0815
12.02.16 06:46
Hallo, ist ja ein Forum, wo man auch als Laie schreiben kann! Zum Thema Bauüberwachung im Zusammenhang mit KFW-Förderung sage ich nichts, sondern verweise auf die KfW.

Zum Thema Bauüberwachung: Ich kenne die Konstellation nicht. Wer ist Bauleiter? In wessen Brot steht dieser? Was Du üblicherweise brauchen wirst, ist jemand, der Ahnung von möglichst allen Gewerken hat, nur Dir gegenüber verpflichtet ist, und (!) viel Zeit hat, um sehr oft körperlich und geistig im richtigen Moment auf der Baustelle anwesend zu sein. Deshalb würde ich den hier ("bauvorlageberechtigter Bauingenieur: 2000€ für 7 begehungen incl. Prüfung Unterlagen") nehmen. Bei Bedarf, wenn ein Mangel erkannt aber nicht anerkannt bzw. behoben wird, dann würde ich einen auf das betreffende Gewerk spezialisierten Experten punktuell hinzuziehen (wenn der "Bauüberwacher" nicht zufällig selbst schon kompetent ist.)

Zur Haftung. Ich vermute, die sichern sich ab, dass wenn doch ein Mangel da ist, der übersehen wurde (kann auch bei Überwachung natürlich passieren, er will ja nur 7 mal zur Baustelle), keine Haftung eintritt. Das kann ich verstehen. Und m.E. kann es Dir egal sein, denn es haftet Dein Vertragspartner (Architekt, Handwerker, BT/GU/GÜ), der im Regelfall ja für den Mangel verantwortlich ist.
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