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ᐅ Abriss angebautes Einfamilienhaus


Erstellt am: 13.11.15 20:22

P
Phil0304
13.11.15 20:22
Hallo Leute,

Unser Haus ist teilunterkellert und Baujahr 1965. Das Meiner Mutter ist von 1985 und wurde damals an unser Haus angebaut.
Wir erwägen einen Abriss unseres Hauses inklusive Abriss des Kellers, um anschließend wieder einen Neubau an selber Stelle zu errichten.

Ich würde gerne Mal eine Meinung erste Meinung hier aus dem Forum haben, ob so der Abriss des alten Hauses ohne Probleme gemacht werden kann oder ob Schäden an dem Haus meiner Mutter entstehen könnten bzw. worauf geachtet werden muss.

Anbei mal die Ansicht, damit man sich was darunter vorstellen kann. Danke schonmal für eure Hilfe!
Architekten-Schnitt A-B eines Hauses mit Keller und Treppe Bauzeichnung
B
Bauexperte
13.11.15 20:34
Als Deine Mutter angebaut hat, hat sie da direkt an das Bestandsgebäude angebaut oder eine eigene Gebäudetrennwand erstellen lassen? Das sie das alte Haus abgefangen hat, setze ich voraus.

Wo steht das Haus?



Grüße, Bauexperte
Bauexperte
P
Phil0304
13.11.15 21:17
Hallo Bauexperte,

Das Haus steht in Niedersachsen.
zwischen den Gebäuden gibt es eine Brandschutzwand. Hierzu ist noch zu sagen, dass unten ein Teil vom Anbau von unserem Haus genutzt wird (Anhang in grün "Haus 1") und der OG (Anhang in blau "Haus 2") von meiner Mutter genutzt wird. Dieser Teil soll aber stehen bleiben! Zur besseren Übersicht anbei nochmal mit Markierung
Architektonischer Schnitt durch zwei Häuser mit Kellern, Treppen und Dachkonstruktion sichtbar.
W
wpic
13.11.15 23:28
Der Abriss eines Hauses in direktem Zusammenhang mit angrenzenden Bauwerken ist nie eine einfache Angelegenheit und sollte sehr umsichtig angegangen werden. Bestehende Fundamente dürfen ohne Bauwerkssicherung/Baugrubensicherung nicht untergraben werden. Ggf, unterschreitet schon der Rückbau der Kellerwände den Mindestabstand von 2m zzgl. Anböschung im Neigungsverhältnis 2.1 (Böschungsfuß/Böschungshöhe) zum Brandwandfundament und löst Sicherungsmaßnahmen aus. Setzrisse sollten vermieden werden.

Das Brandwandfundament kann nach Abriss des Altbaus außermittig durch die weiterhin bestehende Bestandswand belastet sein. Das kann zu Verformungen führen und sollte statisch nachgewiesen werden.

Werden alte Kellerräume/Fundamentgräben verfüllt, muß das mit zugelassenem Material (kein Bauschutt) erfolgen, das definiert und kontrolliert eingebaut und verdichtet wird, um später für die Statik einen belastbaren + nachweisbaren Baugrund dazustellen.

Ich würde an Deiner Stelle zunächst mit einem Architekten/Bauingenieur/Statiker die vorhandenen Bauteile an der Abrissstelle (Fundament/Brandwand) in einer Bauaufnahme überprüfen und vermessen lassen. Die Brandwand muß ggf. angestrebt werden. Wenn der geplante Neubau voll unterkellert werden soll, muß das Brandwandfundament abschnittsweise unterfangen und bis zur neuen Gründungssohle geführt werden.

Der Abriss ist ggf. auch nach der jeweiligen Landesbauordnung bauantragspflichtig; in NRW ab einer Größe von 300m3 umbauten Raums.
P
Phil0304
14.11.15 12:20
Also der Keller soll komplett weg und das Haus soll später auch nicht wieder unterkellert werden. Also die "Grenzwand" zwischen den Gebäuden ist doppelt so breit wie die anderen Außenwände.
brandwandfundamentneubauunterkellert