Fragen zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen

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xycrazy

Hallo zusammen,

ich habe 3 Fragen an die Profis hier zum Thema Gewährleistung.

1)
In unserem Bauvertrag steht folgender Passus:

Für Arbeiten am Grundstück, sonstige Sachmängel wie z.B. alle elektrobetriebenen Teile am Gebäude, Lüftungs-Klappen, Rückstauklappen, Heizungsbrenner und ähnliches gelten 2 Jahre. Für Anstriche an Außenflächen, Holz, Putz, Metall usw. 2 Jahre Gewährleistung, da Anstriche der Wartung und Pflege unterliegen.

Unser Bauträger versucht sich hier meiner Meinung nach aus der gesetzlichen Gewährleistung zu stehlen, wie seht ihr das? Geht das überhaupt? Ist darauf nicht auch gesetzlich vorgeschrieben 5 Jahre Gewährleistung zu geben?

2)

Wir beziehen eigentlich ein bezugsfertiges Haus vom Bauträger. Jedoch hat uns der Bauträger gesagt, sollen wir die Garage (auf der eine Dachterrasse mit Anbindung ans Haus entsteht, sowie eine gemauerte Brüstung) selbst beziehen. Ebenso den Dachterrassenbelag, denn (und jetzt kommt es): Es wäre sowieso viel besser die Garage erst mal 5-6 Monate OHNE Dachterrassenbelag stehen zu lassen, erst dann würde man sehen, ob sie auch wirklich dicht ist. Und erst dann würde es Sinn machen, den Belag zu legen!

Mein Eindruck ist, dass der Bauträger sich hier aus der Verantwortung stehlen will. Er will mit der Gewährleistung nichts zu tun haben. Das Garagenangebot hat er sogar mit dem Lieferanten verhandelt und wir haben auch den Rabatt des Bauträgers beim Lieferanten bekommen. Angebot liegt uns vor... aber mir ist nicht wohl bei der Sache, die Garage direkt zu beauftragen, da die Dachterrasse elementarer Bestandteil des Gebäudes wird. Was meint ihr dazu?

3)

Fliesen: wir würden gerne 100m² Fliesen arbeiten als Gewerk selbst vergeben, weil wir damit einfach günstiger wegkommen. Im Bauvertrag sind 60x30 Fließen geregelt, wir wollen aber 60x60. Da wird der Fliesenleger ordentlich Aufpreis verlangen. Aber auch hier stellen wir uns die Frage, ob das bei einem Neubau sinnvoll ist, wegen der Gewährleistung. Wenn nachher was mit den Fließen ist oder der Fußbodenheizung geht unter Umständen die Schuldsuche los... darauf haben wir eigentlich keine Lust.
Was meint ihr? Kann man machen oder sollte man besser sein lassen?

Bin gespannt auf Eure Antworten und sage danke vorab!
 
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nordanney

zu 1. Kann ich aus Sicht des Bauunternehmens nachvollziehen. Du wirst auch Probleme haben, nach fast fünf Jahren einen Mangel (keine Abnutzung/Verschleiß) an den genannten Punkten nachzuweisen (Stichwort Beweislastumkehr).
Bei den genannten Punkten bekommst Du ja (meistens) auch bei jedem normalen Handwerker bzw. beim Kauf im Laden nur zwei Jahre Gewährleistung.
Ist es überhaupt ein Bauträger oder "nur" ein GU/GÜ?

zu 2. Hab ich keine Ahnung, was sinnvoll ist. Wahrscheinlich hat Dein Bauträger keine große Erfahrung mit Dachterrassen auf Garagen und möchte deshalb aus der Nummer raus sein. Dann macht es vielleicht sogar viel Sinn, dass diese Arbeiten von einer Firma ausgeführt wird, die sich damit auch auskennt.

zu 3. Gewerke rauszunehmen ist absolut normal. Kannst Du machen - ob es aber günstiger wird, ist eine andere Frage.
 
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xycrazy

Hallo,

Die erste Frage bezieht sich auf die Gewährleistung. Habe ich aber inzwischen geklärt, ist nicht rechtens diese nach BGB auf 2 Jahre zu beschränken.

Bei 2) geht es um die Frage, ob das so üblich ist, dass die Garage (welche als Dachterrasse ausgeführt wird) erst mal 5-6 Monate ohne Belag rumsteht, damit man sehen kann, ob sie auch wirklich dicht ist. Das zum Einen und zum Anderen was euer Eindruck ist... ob sich der Bauträger hier aus der Gewährleistung stehlen will... das vermute ich nämlich.

Bei 3) geht es um die Frage, ob es generell empfehlenswert ist, Bodenbelagsarbeiten separat zu vergeben. Uns wurde abgeraten, weil im Falle eines Gewährleistungsfalls dann die Beweislast bei uns liegt und z.B. dann der Bauträger die Schuld auf den Fliesenleger schiebt und umgekehrt.
Ist also mehr eine pauschale Frage.

Danke
 
B

Bauexperte

Die erste Frage bezieht sich auf die Gewährleistung. Habe ich aber inzwischen geklärt, ist nicht rechtens diese nach BGB auf 2 Jahre zu beschränken.
Das ist nicht richtig! Schau mal § 634a BGB oder frag einen RA!

Bei 2) geht es um die Frage, ob das so üblich ist, dass die Garage (welche als Dachterrasse ausgeführt wird) erst mal 5-6 Monate ohne Belag rumsteht, damit man sehen kann, ob sie auch wirklich dicht ist. Das zum Einen und zum Anderen was euer Eindruck ist... ob sich der Bauträger hier aus der Gewährleistung stehlen will... das vermute ich nämlich.
Ich würde vermuten wollen, daß das blanker Unsinn ist oder aber es gibt eine entsprechende Vereinbarung in Deinem Vertrag?

Bei 3) geht es um die Frage, ob es generell empfehlenswert ist, Bodenbelagsarbeiten separat zu vergeben. Uns wurde abgeraten, weil im Falle eines Gewährleistungsfalls dann die Beweislast bei uns liegt und z.B. dann der Bauträger die Schuld auf den Fliesenleger schiebt und umgekehrt.
Ist also mehr eine pauschale Frage.
Klar liegt sie bei Dir! Solange aber Dein Fliesenleger die Feuchte des Estrich hinsichtlich seiner Belegsreife überprüft, sollte es keinerlei Probleme geben. Willst Du ganz auf Nummer Sicher gehen, solltest Du einen Zwischenabnahme verlangen, sofern Dein Anbieter nach dem Gewerk Fliesen noch Leistungen erbringen muß.

Wobei Deine Fragen schon recht seltsam anmuten; Vertrauen scheint nicht zu Deinem Wortschatz zu gehören. Mit wem hast Du denn gebaut oder baust noch?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
X

xycrazy

Hi,

doch, das ist richtig, denn Abs. 2:
in fünf Jahren bei einem Bauwerk. Dazu zählt ein Haus und damit verbunden sämtliche Leistungen.
Zwischenzeitlich liegt auch die Stellungnahme meines Anwalts vor, der das bestätigt. Eine Beschränkung auf 2 Jahre widerspricht dem BGB.

Was die Garage anbelangt, so gibt es keine Vereinbarung im Vertrag hierzu. Oder welche Art der Vereinbarung meinst du? Jedenfalls höre ich das Argument auch zum ersten Mal, was die Standzeit angeht.

Und was das Vertrauen angeht: ganz recht... das hat sehr gelitten und da hat der Bauträger einiges dazu beigetragen. So sind z.B. gewisse Punkte aus dem Angebot geflogen und andere reingemogelt worden.
Beispiel: er liefert die Fundamente der Garage. Im 1. Angebot stand drin: Fundamente für Garage. Jetzt steht drin: Fundamente bis 1m Tiefe. Oder: der angesetzte Preis für Bodenbeläge wurde einfach kurzerhand um paar € reduziert. - beides wohlgemerkt Dinge, die nicht besprochen wurden. Und so gibt es noch einige andere Punkte, die uns zeigen, dass wir auf der Hut sein sollten. Und überhaupt: ich denke nicht, dass man bei einem solchen Betrag nur auf Vertrauen setzen sollte. Wenn es im Ernstfall doch mal vor Gericht geht, was keiner hofft, dann bringt mir das reichlich wenig. Der Bauträger hat einen guten Ruf, aber er sichert sich in seinen Verträgen gegen alles mögliche ab und hat teils ungültige oder unfaire Klauseln drin. Z.B. Vorkasse, 5% Anzahlung ohne Gegenleistung, kein Sicherheitseinbehalt, etc. Deshalb wurden wir ja erst misstrauisch.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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