Mit Erker in die Abstandsflächen - in diesem Fall zulässig?

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A

Aloadihoa

Ich finde fett Bebauungsplan ist in einigen Punkten nicht eindeutig. Das kann doch nur Ärger geben. ..

Also ist jetzt sogar die Frage ob ich den Rückseitigen 5m breiten Erker genehmigt bekomme.
 
A

Aloadihoa

Der Leiter des Bauamts hat auf alle meine Fragen bezüglich Erker in die Abstandsfläche zum Nachbarn auf die Landesbauordnung verwiesen.

Es ist ja auch im Bebauungsplan nicht ausdrücklich beschrieben, dass es nicht erlaubt ist. Im Bebauungsplan geht's um das Überschreiten der Baugrenzen nach hinten und vorne. Nirgendwo ist erwähnt, dass 3m oder 2,5m zum Nachbarn eingehalten werden müssen.

Kommt mir alles sehr wie Auslegungssache vor
 
B

Bauexperte

Kommt mir alles sehr wie Auslegungssache vor
Wenn es Dich trösten kann: das gilt für alle BV bundesweit. Ich habe schon häufig andere "Vorgaben" genannt bekommen, wenn ein Kopf im Bauamt, die/der Sachbearbeiterin gewechselt hat. Ich habe es aufgegeben, das immer verstehen zu wollen

Such´ Dir eine(n) fähigen Architektin/Verkäuferin und sie/er wird das Beste für Dich rausholen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

Aloadihoa

Warum widerspricht sich die Interpretation der Leute mit Grundwissen?

Einige hier sagen Erker darf nicht Richtung Nachbar rutschen weil es im Bebauungsplan nicht erwähnt ist - der Bauamtsleiter verweist jedoch auf die Landesbauordnung worin es ja erlaubt ist.
Du interpretierst die 1/3-Erker Regel für gültig im Baufenster - Mein Architekt plant zum Garten einen größeren Erker im Baufenster
Du interpretierst die 1/3-Erker Regel für anwendbar auf die Summe aller Erker rund ums Haus - Mein Architekt plant einen weiteren Erker auf die Vorderseite, ebenfalls breiter als 1/3 und ebenfalls im Baufenster.

5 Seiten Expertenmeinungen und ich bin eigentlich so schlau wie vorher. Selbst damit, dass ich am Besten die Meinung eines (weiteren) Architekten einholen sollte hab ich vorher schon gerechnet

Sorry aber Eindeutigkeit ist für mich was anderes.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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