Zahlung bei Lieferung ???

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Koempy

Koempy

Klingt für mich aber schon dubios, dass die Firmen erst arbeiten, wenn sie bezahlt worden sind. Das klingt für mich danach, als würde dein Anbieter Schwierigkeiten haben Rechnungen zu bezahlen oder hat in der Vergangenheit länger gebraucht um Rechnungen zu begleichen. Üblich ist das nicht.
Ich wäre da vorsichtig. Bei mir klingeln nur gerade die Alarmglocken sehr laut.
 
B

Bauexperte

Guten Tag,

Im Vertrag steht nicht genau drin ob nach Baugesetzbuch oder VOB. Ich vermute, dass es dann Baugesetzbuch ist.
Glauben kannst Du in der Kirche; da gehört es hin! So, wie Du es bisher beschreibst, ist es eher ein VOB-Vertrag.

Mir wurde vom Anbieter gesagt, dass die Firmen teilweise erst anfangen zu arbeiten wenn das Geld auf dem Konto ist (wobei mir das noch merkwürdiger vorkommt). Nach Lieferung und Leistung könne er dann zwar auch machen aber er würde dann schlechtere Preise erhalten, da ich ein Festpreis habe ist das aber eigentlich nicht mein Problem.
Das läßt tief auf die Parameter schließen, welche Du bei der Suche Deines Vertragspartners zugrunde gelegt hast.

Trotzdem werde ich sicherlich keinen Betrag größer 20tsd einfach so per Vorkasse bezahlen.
Wenn Du den Vertrag so akzeptiert hast - mit Deiner Unterschrift bestätigt -, hast Du keinerlei andere Möglichkeiten, als im Rahmen des vereinbarten Zahlungsziels (alternativ Zahlungsziel auf der Rechnung) die geforderte Summe zu zahlen. Du solltest Dich also von Sätzen, wie vorstehend, befreien, denn dazu hast Du keinerlei rechtliche Handhabe ;)

PS: wirf bitte einen Blick auf den Eintrag unter Deinem nick links

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Musketier

Musketier

Da ich auch arge Bedenken, bei so einer Vertragsgestaltung habe (Vertrag wurde vermutlich nicht geprüft oder?), könnte ich dir noch ein Angebot machen:

Falls die eine GmbH ist, könnte man mal ins Unternehmensregister nach den letzten Bilanzen schauen, wie es in den letzten Jahren um die Firma ausgesehen hat. Das sagt zwar auch nur bedingt was aus, da seit der letzten eingereichten Bilanz auch noch viel passiert sein kann, aber man kann zumindest etwas Abschätzen, wie risikoreich der Bau mit der Firma ist. Wenn du keine Ahnung von Bilanzen hast, kannst du mir auch gern den Namen der Firma per PN zukommen lassen. Dann schaue ich mal rein, was ich finde.
 
B

Bauherr86

Hallo Bauexperte & Musketier,

als Laie kann ich leider nicht erkennen ob es VOB oder Baugesetzbuch ist (steht von beiden nichts im Vertrag)

Der Vertragspartner war leider keine freie Entscheidung, da bei uns meist auf ein Grundstück 100 Bewerber kommen. Und der Vertragspartner hat sich ein solches Grundstück gesichert.

Der genaue Wortlaut ist:

"Zahlung des Auftraggebers haben zu erfolgen laut Rechnungsstellung. Hiernach ist der Rechnungsbetrag wie folgt fällig:

Euro XXXX bei Lieferung Statik
Euro XXXX(Material) / YYYY (Montage) bei Lieferung Fenster
Euro Xxxx bei Rohbauabnahme
Euro XXXX bei Lieferung Gewerke nach deren Zahlungsanforderungen/Teilzahlungen "

bei bedeutet für mich eben frühstens bei der Lieferung, also am Tag der Lieferung. Da das bei größeren Beträgen schwer ist muss ich natürlich vorher überweisen. Jedoch was passiert wenn dann der Liefertermin nicht eingehalten wird?? Und die nächste Frage ist es eigentlich buchhalterisch korrekt eine Rechnung vor Erbringung der leistung (was ja hier der Fall wäre) zu stellen?Ich habe selber im Job eine kleine Schnittstelle zur Buchhaltung und ich weiß daher dass in der Industrie zwischen Business to Business Kunden eigentlich immer nur Rechnungen nach erbrachter Leistung geschrieben werden (Ausnahme: Vorauszahlung)

....naja ich warte jetzt mal ab bis die erste Rechnung kommt.....

Der Anbieter ist leider keine GmbH...

Grüße
 
Musketier

Musketier

Buchhalterisch gibt es kein Problem, da du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist. Damit fällt §14 USTG in dem die zwingenden Bestandteile der Rechnung beschrieben sind für dich flach. Und selbst da wäre das Problem ja nur der Leistungszeitpunkt und dort könnte man den erwarteten Leistungszeitpunkt angeben.

Ich glaube an der Stelle müssen wir auch nicht weiterdiskutieren. Du hast den Vertrag so unterschrieben, bist also zu der Einhaltung verpflichtet. Wie die Firma reagiert, wenn das Geld z.B. erst 2 Tage später auf dem Konto ist, kann dir keiner sagen. Nach Baugesetzbuch dürfte die Formulierung meines Erachtens sogar rechtens sein, nach VOB kann ich nichts sagen.
Dazu müsstest du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und kannst auch gleich nach den Folgen bei Abweichung vom Vertrag fragen. So ein Schreiben vom Rechtsanwalt oder ein kleines Telefonat wirkt manchmal Wunder und kostet im Vergleich zu einem Verlust einer kompletten Rate bei einer Insolvenz der Baufirma Peanuts.
Sofern du einen Baubetreuer hast, könnte auch der sich nochmal für dich stark machen, denn eigentlich sollte meiner Meinung nach erst nach Abnahme der einzelnen Gewerke das Geld überwiesen werden.

Alternativ würde ich versuchen mit der Firma nochmal einen Kompromiss auszuhandeln. z.B. 50% des Geldes sind zum Tag der Lieferung auf deren Konto und der Rest wird direkt nach Abnahme/Feststellen der tatsächlichen Lieferung gezahlt.
Hier müßte geschaut werden, wie hoch die einzelnen Raten sind, und ob der 50% der Rate notfalls verschmerzbar wären.
Das kommt aber auch etwas auf den Zahlungsplan an, nicht das man dort auch schon sehr weit in Vorleistung geht, ob du eventuell eine Fertigstellungsbürgschaft hast usw.
Wenn du den kompletten Zahlungsplan postest, könnte Bauexperte den eventuell nochmal bewerten.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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