Zins der Baufinanzierung bei der Ing-Diba halbiert

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T

toxicmolotof

zu 1)
Ach Gott. Und wer zahlt den entstandenen Schaden? Dieses Urteil war nicht zu erwarten und hat generell eine Rechtsunsicherheit geschaffen. Diese ist zu bepreisen. Eine Bank, die keine Gewinne erwirtschaftet kann direkt zu machen. Also irgendwoher muss Ertrag kommen. Aus Luft und Liebe? Wohl kaum.

zu 2)
Grundsätzlich ja, aber der Markt brummt. Und es ist genug Fisch im Becken. Sowohl für Banken, als auch für Versicherungen. Teurere Konditionen bei schlechten Bonitäten liegen nicht an den Eigenkapitalvorschriften, denn die sind Sicherheitenabhängig, nicht Bonitätsabhängig. Die höhere Kondition ist mit den Risikokosten für Ausfälle (PD) verbunden und schlagen sich im RAP-Tableau durch.

zu 3) Siehe 1+2.

PS: Es wird derzeit an einem Gesetz gearbeitet, welches solche Urteile für die Zukunft ausschließt.
 
B

Baufuchs2

Nach dieser Logik wird ein VW Golf demnächst 50.000 Euro kosten. Immerhin müssen ja die Strafzahlungen in den USA und die Schadensersatzforderungen der Kunden bezahlt werden. Warten wir mal ab, ob es so kommt.

Und was die Eigenkapitalrichtlinien angeht: Ich habe zwar keine Ahnung, was ein RAP-Tableau ist. Aber natürlich spielt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei den Eigenkapitalregeln eine wichtige Rolle. Und nichts anderes spiegelt die Bonität wieder. Und bevor Du wieder nach einer Quelle fragst: Wikipedia zum Thema "Kreditrisiko".
 
Zuletzt bearbeitet:
T

toxicmolotof

Naja, etwas übertrieben, nicht wahr? Wie viele
Autos verkauft VW? So 500 Euro je Auto mehr... warte doch einfach die nächste Preiserhöhung bei VW ab. So what. Irgendwer bezahlt es und womit verdient VW sein Geld? Genau, primär mit Autos verkaufen.

Aber natürlich spielt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei den Eigenkapitalregeln eine wichtige Rolle.
Nein, für die Eigenkapitalrichtlinien spielen die normalen Privatkundenbonitäten keine Rolle, zumal es sich in der Regel um Hypothekarkredite handelt. Die Art der Besicherung (Realsicherheiten, sichere Sicherheiten , labile Sicherheiten) ist ausschlaggebend. Die Ausfallwahrscheinlichkeit spielt die Rolle bei den Risikokosten (RAP heißt übrigens risk adjusted pricing) Dementsprechend gibt es bei schlechterer Bonität auch schlechtere Konditionen (sofern es ein RAP-Tableau gibt).

Laut KSA (Kreditrisikostandardansatz) fallen normale Baufinanzierungen (sofern entsprechende Grundschulden vorhanden) unter die Hypothekarkredite, die einen pauschalen Ansatz von 35% haben. Sofern es ein Retailkredit ist, pauschal 75% Ansatz.

Und nun zum Eigenkapital, ich zitiere nur aus Wikipedia.
Eigenmittelanforderungen = gewichtete Risikoaktiva * 0,08 + Anrechnungsbetrag Marktrisikoposition
Gewichtete Risikoaktiva sind zu mindestens 8 % mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen.
Die erforderliche Unterlegung mit Eigenmitteln kann durch Kreditbesicherung gemindert werden. Dazu gehören Kredite, die mit einem Grundpfandrecht gesichert sind.
Im Kreditrisiko-Standardansatz sind diskrete Risikogewichte (0, 10, 20, 50, 100, 150 %), die von externen Ratings der Kreditnehmer abhängen, anzuwenden.
  • Staaten und Zentralbanken: Hier wird das Länderrating oder Länderklassifizierungen von Exportkreditagenturen herangezogen
  • Banken, Wertpapierfirmen und öffentliche Stellen: Banken erhalten ein um eine Stufe höheres Risikogewicht als das entsprechende Land oder das anzuwendende Risikogewicht beruht auf der Rating-Klassifizierung der jeweiligen Bank
  • Unternehmen: Forderungen an Nichtbanken sind abhängig vom Rating des Unternehmens; liegt ein solches nicht vor so gilt ein Risikogewicht von 100 %
  • Forderungen im regulatorischen Retail-Portfolio: Risikogewicht pauschal 75 %
  • Hypothekarkredite: Risikogewicht 50 % (35 % für durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen an Privatpersonen)
  • Eigenkapitalbeteiligungen: Risikogewicht 100 %
  • andere Bilanzaktiva, die nicht zum Handelsbuch gehören: Risikogewicht 100 %
Und jetzt halte dich fest: Im klassischen Immobiliengeschäft wird insbesondere bei privaten, selbstgenutzten wohnwirtschaftlichen Finanzierungen wird die Kondition fast immer einzig und allein auf die Sicherheit abgestellt, so lange die Kapitaldienstfähigkeit grundsätzlich gegeben ist. Also entweder gibt es eine Finanzierung oder eben nicht. Die Kondition ist einzig vom Wert der Sicherheit abhängig.

PS: So als Tipp, schau mal bitte was mein Job ist.
 
V

Voki1

Ein Teil des Problems ist fehlendes Abstraktionsvermögen. Es geht um Verbraucherschutz. Bei der Einführung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber einen Mustertext bereitgestellt. Wer diesen Text genutzt hat, der hat heute auch kein Problem mit der Unwirksamkeit seiner Widerrufserklärungen, mithin muss also auch keine rückwirkende Unwirksamkeit befürchtet werden.

Nun haben einige Banken hiervon abweichende Formulierungen verwendet, welche einer Überprüfung im Nachhinein nicht standhalten konnten. Man darf davon ausgehen, dass die Änderungen eher nicht dem Verbraucherwohle dienen sollten. Sie haben den bereitgestellten Text bewusst geändert und damit eine spätere höchstrichterliche Überprüfung in Kauf genommen. Sicher haben die Banken hier nicht mit einer Unwirksamkeit gerechnet, sondern wähnten sich in sicherem Fahrwasser.

Schlussendlich ist der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Inhalt und die rechtswirksame Formulierung seiner Formulare verantwortlich. Das ist auch gut und richtig so, denn die Banken lassen Interessenten schließlich keinerlei Wahl. Die AGB werden umgeändert / unterhandelt anerkannt oder es gibt eben keinen Kredit (basta).

Aus alledem folgt, dass es ein Korrektiv geben muss. Das sind die Gerichte, welche hier eindeutig zugunsten der Kunden entschieden haben.

In diesen Fällen hält sich mein Mitleid in Grenzen, weil bewusst von einem vorgegebenen Text abgewichen worden ist. Das Risiko hieraus hat sich in einer Gerichtsentscheidung konkretisiert. Die Folgen sind haarsträubend, besonders für recht kleine Banken.

Das führt zur Frage, ob solche Entscheidungen eigentlich immer "ex tunc", also rückwirkend gelten sollen. Diese Frage stellt sich umso mehr, wenn es keine Textvorgaben gibt. Aber das ist ein weites Feld.

Der "mitleidende" Ton dieser Diskussion von Bankmitarbeitern ist verständlich, juristische Sachverhalte spielen sich aber selten im Bauch (Emotion), sondern eher in der Sache (Ratio) ab.
 
S

Sebastian79

Irgendwer bezahlt es und womit verdient VW sein Geld? Genau, primär mit Autos verkaufen.
Ne, eher tertiär - Ersatzteile & Finanzierungen kommen noch vor dem Autoverkauf

Habe auch kein Mitleid mit den Banken, obwohl ich für die arbeite - kann zwar die Worte der hier vertreten Banker irgendwo verstehen (Treue usw.), aber letztlich ist der BGH keine Kasperlebude, daher ist es durchaus legitim, das Geld zurück zu holen.

Ob dann Worte wie "haben es eh verdient" o.ä. passend sind, ist was anderes...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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