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ᐅ Garagenhöhe bei Walm-/Satteldach und Grenzbebauung


Erstellt am: 03.08.15 17:13

S
sauerpeter
03.08.15 17:13
Hallo Zusammen,

laut Nachbarschaftsrecht und Bauordnung vom Land Brandenburg darf eine Garage bei Grenzbebauung höchstens 3m hoch sein.
Für den Fall, das ich ein Sattel- oder Walmdach habe, wo wird dann gemessen? Direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder allgemein der höchste Punkt der Garage?
Weiß das zufällig jemand oder hatte jemand vielleicht auch schon Erfahrungen damit?
Wir planen eine Garage mit einen von den beiden o.g. Dachformen, da ein "normales" Dach uns nicht so gut gefällt.
H
HBiHH
21.08.15 00:25
Bei uns im Bauantrag wird die mittlere Höhe der Garagenwand berechnet und diese darf dann nicht mehr als 3m hoch sein (NRW). Es wird da gemessen, wo auch die Garage innerhalb der 3m Grenze den höchsten und niedrigsten Punkt hat (vom natürlichen Geländeniveau). Soweit ich weiß, ist das Dach dabei egal, da nur die Rede von der Wandhöhe war. Aber eine 100% Aussage, kann ich da leider auch nicht machen, da wir ein Flachdach geplant haben.
D
DG
22.08.15 23:08
Es hängt auch in NRW von der Dachneigung ab. Im Regelfall wird die Garage als Flachdach gebaut, dann gilt die Wandhöhe. Zur Wandhöhe wird zB in NRW je nach Dachneigung ein Anteil dazugerechnet oder auch nicht (die Schwelle in NRW liegt iirc bei 30° Dachneigung).

@sauerpeter: dazu Deinen Architekten befragen, er sollte sich mit den Vorschriften in BB auskennen, notfalls steht's in der Landesbauordnung BB, aber evtl. auch in den Festsetzungen des B-Plans, wenn es einen gibt. Dabei kann es sein, dass der Bebauungsplan die Landesvorschriften bricht, d.h., dann gilt das, was im Bebauungsplan steht und nicht das, was in der Landesbauordnung steht,

Aber all das weiß und prüft Dein Architekt in 5 Minuten.

Zur Höhe gilt grundsätzlich: man bezieht sich immer auf die ursprüngliche Geländehöhe des Baugrundstücks an der Grenze. Zwecks Nachweis also VOR dem ersten Spatenstich Höhen messen, dann gibt's hinterher kein Theater.

Wenn erst gebaut und dann nachgemessen wird, wird's schwierig.

MfG
Dirk Grafe
garageflachdachwandhöhedachneigunglandesbauordnung