ᐅ Werkvertrag mit Fertigstellungsgarantie?
Erstellt am: 28.07.15 19:49
B
Bauexperte29.07.15 13:34Verstehe ich schon; frage mich jedoch, wie Du glaubst, diese "Töpfe" erkennen zu können. An mehr oder weniger Ausstattung wird es kaum hängen
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Für wahr, vielleicht bin ich einfach nur neugierig
Aber meinst du nicht, dass man das Bauchgefühl des TE noch etwas bestärken könnte, wenn man ihm aufzeigt, dass vielleicht der attraktive Preis nur durch die Art der Ausstattung zu Stande kommt? Bzw. das es nicht bei dem Hammerpreis bleiben wird, wenn er z.B. mehr als nur 5 Steckdosen im Wohnzimmer möchte oder so...
Aber meinst du nicht, dass man das Bauchgefühl des TE noch etwas bestärken könnte, wenn man ihm aufzeigt, dass vielleicht der attraktive Preis nur durch die Art der Ausstattung zu Stande kommt? Bzw. das es nicht bei dem Hammerpreis bleiben wird, wenn er z.B. mehr als nur 5 Steckdosen im Wohnzimmer möchte oder so...
B
Bauexperte29.07.15 14:28Nach meiner Erfahrung: Nein; er ist ja schon einer juristischen Meinung gegenüber unempfänglich.
Es gibt da ein schönes Buch, daß da heißt: "Angst essen Seele auf". Übertragen auf den TE würde ich auf "Gier frißt Verstand" tippen ...
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Es gibt da ein schönes Buch, daß da heißt: "Angst essen Seele auf". Übertragen auf den TE würde ich auf "Gier frißt Verstand" tippen ...
Grüße, Bauexperte
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