Unbebaubares Grundstück nach Paragraph 34 ?

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OHeikoZ

Hallo Dirk,

danke für Dein Angebot. Ich habe derzeit nur einen Auszug mit Bodenrichtwerten (s. Anlage). Das Grundstück ist das mit der roten Stecknadel. Die Bebauung ist direkt gegenüber der Nr. 44 geplant, also genau hinter Nr. 41 zur Straße. Nr. 46b wäre aus meiner Sicht ebenfalls 2. Reihe, wobei die Zufahrt über die Zuwegung zur Reithalle verläuft. Nr. 21a im direkt angrenzenden Wohngebiet (Horster Feld) wäre aus meiner Sicht ebenfalls 2. Reihe. Oder sehe ich da etwas falsch? Vielleicht kann man daraus bereits etwas ableiten.

Ich habe heute mit einem Bekannten geredet. Er ist bei der Stadt beschäftigt und wird morgen ebenfalls versuchen an mehr Informationen zu kommen. Er sagte auch, dass auf dem Grundstück an der gleichen Stelle schon einmal ein Wohngebäude stand, welches aber vor Jahren schon abgerissen wurde. Kann das ebenfalls eine gute Begründung sein, um dort auch wieder ein Gebäude errichten zu dürfen?

Ist es u.U. auch zu offensichtlich, wenn jetzt mehrere Leute in der Sache versuchen etwas über das angrenzende Baugebiet zu kommen? Weckt man ggf. "schlafende Hunde"? Oder fällt den Behörden so etwas nicht auf?

Danke & Gruß
Heiko
unbebaubares-grundstueck-nach-paragraph-34-87211-1.JPG
 
V

Voki1

Ist doch im Grunde gut, wenn sich mehrere Personen kümmern. Das könnte dazu führen, dass die zuständige Behörde sich aus Eigeninteresse noch einmal intensiv anguckt, ob denn ein Versagensgrund auch nun tatsächlich vorliegt. Sie könnten eher einlenken. Das kann dann aber auch dazu führen, dass das genaue Gegenteil eintritt und die Rechtsauffassung durch die nochmalige (intensive) Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass hier definitiv nicht gebaut werden darf.

Du merkst, im Grunde lässt sich ein positives oder negatives Moment hier nicht ableiten.
 
O

OHeikoZ

Ja, im Grunde hast du sicher Recht. Ich hoffe eben, dass unser Bekannter einfach den richtigen Ansprechpartner erwischt und ohne großes Aufsehen vielleicht eine allgemeine Aussage erreicht werden kann. Ohne BVA wird dies vermutlich auch nicht schriftlich zu erwirken sein. Eine gute Argumentation hilft dabei sicher weiter.

Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Ich bleibe da jetzt erst Mal dran.
 
D

DG

Innerhalb der lila Linie bzw. im WA wirst Du eine Baugenehmigung bekommen, hinter 44 im Bereich außerhalb des WA mit Verweis auf 64b zu 99,9% nicht, es sei denn, Du kannst einen privilegierten Betrieb bzw. ein privilegiertes BV begründen. Bei der Reithalle ist das vermutlich so begründet/genehmigt worden.


Westlich von #44 ist doch auch alles frei - wenn Dir die Lage da so super gefällt, warum baust Du nicht innerhalb des WA!? Oder reden wir irgendwie aneinander vorbei ... kannst Du die Lage des geplanten Wohnhauses mal grob markieren?

MfG
Dirk Grafe
 
O

OHeikoZ

Das Grundstück liegt innerhalb des WA. Ich hab in meinem Post versucht, die Lage so gut es geht zu beschreiben. Die rote Nadel steckt schon im richtigen Flurstück. Der Knackpunkt ist wohl, dass das Haus "Auf der !Horst Nr. 41" durch die geplante Bebauung in die zweite Reihe rückt. Das wird als unzulässig beschrieben. Deshalb hatte ich die Idee auf andere Wohnbauten in unmittelbarer Umgebung in 2. Reihe zu verweisen.
 
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OHeikoZ

Ich habe das geplante Baufeld jetzt einmal in rot markiert. So kann man es sich am besten vorstellen.

VG
Heiko
unbebaubares-grundstueck-nach-paragraph-34-87241-1.JPG
 
Zuletzt aktualisiert 28.05.2025
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