ᐅ SIA-118 Garantieabtretung
Erstellt am: 12.01.08 09:42
Hallo Community
Wir hoffen in ein paar Wochen in unser neues Zuhause einziehen zu können.
Im Vertrag mit der GU steht folgendes:
Alle Unternehmen, die über Fr. 5.000.- Rechnung stellen, müssen eine Bank oder Versicherungs- Garantie von 10 % leisten. - SIA Norm 118. Am Tag der Übernahme tritt die GU die Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer an die Bauherren ab.
Nun beginnt Gemäss SIA Norm 118 mit dieser „Abnahme“ die 2-Jährige Rügefrist. Gewährungs-leistungsfrist beträgt ja 5-Jahre.
Jetzt weiss ich aber nicht, ob diese Solidarbürgschaft auf 2 oder auf 5 Jahre laufen sollte.
Was meint Ihr denn dazu ?
Grüsse
Wir hoffen in ein paar Wochen in unser neues Zuhause einziehen zu können.
Im Vertrag mit der GU steht folgendes:
Alle Unternehmen, die über Fr. 5.000.- Rechnung stellen, müssen eine Bank oder Versicherungs- Garantie von 10 % leisten. - SIA Norm 118. Am Tag der Übernahme tritt die GU die Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer an die Bauherren ab.
Nun beginnt Gemäss SIA Norm 118 mit dieser „Abnahme“ die 2-Jährige Rügefrist. Gewährungs-leistungsfrist beträgt ja 5-Jahre.
Jetzt weiss ich aber nicht, ob diese Solidarbürgschaft auf 2 oder auf 5 Jahre laufen sollte.
Was meint Ihr denn dazu ?
Grüsse
U
Unregistriert12.01.08 09:44Gemäss SIA Normen:
Garantiezeit 2 jahre
5 Jahre "verdeckte Mängel" (nicht sichtbare Mängel)
Garantiezeit 2 jahre
5 Jahre "verdeckte Mängel" (nicht sichtbare Mängel)
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