Baubeginn 2015 sinnvoll?

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B

Bauexperte

Mit einem KFW70 Haus unterschreitet man die Jahres-Primärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung 2009 um 30%!
Im Verhältnis zum Referenzhaus; das Referenzhaus ist gleich 100% !

Energieeinsparverordnung 2014 ab 01.01.2016:
• Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 25% senken!
• Wärmedurchgangskoeffizient um durchschnittlich 20% anheben!
Ab Energieeinsparverordnung 2016 gilt, daß bspw. ein heutiges Kfw 70 Effizienzhaus die Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 25% senken und den Wärmedurchgangskoeffizient um durchschnittlich 20% anheben muß.

So wird ein Schuh daraus! Preiswerter wird es sicher nicht werden; preisneutral möchte ich sowieso bezweifeln

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

Lars881

Für das heutige Effizienzhaus 70 muss man den Transmissionswärmeverlust (H’T) nur um 15% unterschreiten, ab 2016 für das Haus nach Energieeinsparverordnung dann bereits um 20%. Ob man sich die fehlenden 5% bei Wand, Dach oder Fenster holt, ist egal, das zählt aufs gesamte Gebäude. Aber irgendwas muss man machen...

Es gibt also mindestens diese kleine Änderung und es ist dann halt auch kein förderfähiges Effizienzhaus, sondern stumpf nach Energieeinsparverordnung. Ob das Förderdarlehen beim aktuellen Zinssatz (10 Jahre) einen Unterschied für dich macht, musst du selbst beurteilen. Wenn man aber eh Anfang 2016 bauen will und alle Voraussetzungen dafür bereits 2015 erfüllt sind, dann würde ich auch 2015 meinen Bauantrag einreichen, alles andere ist Geldverschwendung.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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