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ᐅ 1,80m Zaun um das Grundstück herum erlaubt??


Erstellt am: 12.01.15 19:19

W
woodys
12.01.15 19:19
Hallo an alle,
wir hätten mal eine Frage.
Und zwar haben wir Labrador und diese können bei richtiger Motivation (z.B. Katze) auch über einen 1,40m hohen Zaun springen. Daher möchten wir auf unserem neuen Grundstück nun gern einen 1,80m hohen Doppelstabmattenzaun aufstellen.

Geplant ist das Grundstück wie folgt

Lageplan eines Hauses mit Garten, Bäumen links, Terrasse vorne und Zufahrt rechts.


Also bisher steht noch nichts, Hausbau ist in Planung
Wir möchten gern den Zaun hinterm Haus rundherum, wie zu sehen auf dem Bild in grün. Die Straße befindet sich links neben der Hecke. Wir hätten den Zaun also 2m von der Grundstücksgrenze bzw. vom Gehweg entfernt. Die anderen beiden Grenzen, also südlich und östlich, sind dann Nachbargrundstücke.

Nun steht im Bebauungsplan folgendes:

"Einfriedungen
Zu den öffentlichen Verkehrsflächen sind Hecken aus standorttypischen Laubgehölzen und Zäune (Staketenzäune) bis zu einer Max. Höhe von 0,8m über OK-fertigen Gehweg einschließlich der Bodenfreiheit von 0,1m zulässig, an den übrigen Seiten bis 1,5m (keine engmaschigen Drahtgeflechte). Massive Sockel sind nicht zulässig. Zulässig sind Trockenmauern aus grob aufgesetztem örtlichem Gestein. Es dürfen nur landschaftstypische unauffällige Materialien Verwendung finden. "


Heißt das nun wir dürften auf der Seite des Gehwegs unseren Zaun nur 0,8m hoch haben? Oder wäre dies nur der Fall wenn wir direkt an die Grenze den Zaun stellen würden?
Und zu den Nachbarn ginge ebenfalls nur maximal 1,5m? Wenn ja, kann man das irgendwie umgehen, gibt es da eine Möglichkeit wie es doch zulässig wird einen 1,80m Zaun aufzustellen?
Engmaschige Drahtgeflechte, damit ist aber sicher kein normaler Doppelstabmattenzaun gemeint, oder?
Was ist mit Massive Sockel gemeint?


Außerdem habe ich noch gefunden:

"Sichtflächen
Keine Bebauung oder Bewuchs über 0,50m Höhe
Einfriedung der Eckgrundstücke:
Jäger-, Latten-, kunststoffüberzogener Maschendraht - bzw. Bohlenzaun nicht über 0,80m einschließlich der Bodenfreiheit von 0,1m (gemessen von OK Straße)"


Eckgrundstücke dürfte uns nicht betreffen, wir sind zwar genau in der Kurve (daher die Rundung im Grundstück) aber ist ja kein Eckgrundstück.
Aber was ist mit Keine Bebauung über 0,50m Höhe gemeint?

Warum ist es allgemein so verboten sich einen Sichtschutz zu errichten?


Danke schon mal für eure Antworten und Unterstützung in diesem Thema.

Schöne Grüße
Sonja
T
toxicmolotof
12.01.15 23:32
Im Grunde hast du dir deine Frage, auch wenn ich kein Fachmann bin, selbst beantwortet. Nein, es geht nicht.

Und was die Sichtachsen betrifft, so bezieht sich das auf den Straßenverkehr und Kreuzungsbereiche, damit man Autos frühzeitig über einen Zaun oder eine Hecke hinweg Erkennen kann.

Und es ist nicht allgemein so verboten. Ich kenne Grundstücke, da darf man 3m Steinwände errichten. Nur eben bei Euch ist es verboten.
B
Bolzen
13.01.15 06:09
So einen ähnlichen Fall gibt es in unserem Dorf auch, da war es zulässig, weil es ein Doppelstabmattenzaun war und das Bauamt auf einmal der Meinung war, dass man gut hindurch schauen könnte.
Geh doch einfach mal zum Bauamt hin und frag.
Kostet ja nichts...
B
Bolzen
13.01.15 06:12
Ganz vergessen: unser Labrador schafft auch 1,80...
Dann vielleicht doch lieber das Geld in Hundetraining investieren
D
DG
13.01.15 14:31
Mit Bauamt und AR sprechen. Kann evtl. mit Nachbarzustimmung gehen. Sichtachsen müssen frei bleiben, aber das ist Sache des AR. Der kann schnell feststellen, ob das reicht.

MfG
Dirk Grafe
W
Wastl
13.01.15 16:00
Bei uns gibt es ähnliche Vorschriften.
Bei unserem Neubaugebiet herrscht die Devise der einzelnen Bauherren: Zuerst Bauen dann Schauen. Sprich: Jeder hat es so gebaut wie er wollte - und schlimmstenfalls wollen die dann zurückbauen, wenn sich hinterher das LRA beschwert.
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