Garage einfach mit anderem Dach bauen?

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kaho674

kaho674

Hi,
ich habe in meinem Bauantrag die Garage mit Satteldach drin. Sie ist 8x6m Garage (fertiges Fundament) + 6x6m Carport davor. Nun haben wir festgestellt, dass uns der Carport davor mit 6m Breite etwas zu schmal ist. Also wollen wir das Dach breiter machen auf 7m. Das ganze sähe nur ok aus, wenn wir ein Flachdach machen, wobei der Garagenteil dann 1m Dachüberstand hätte an der Seite.
Im Bauantrag ist die Garage natürlich mit dem Satteldach abgebildet. Sonst ist da aber nichts zu geschrieben oder so. Kann man da einfach ein Flachdach machen oder gibt das zwangsläufig Ärger?
Soweit ich mich entsinne, brauch ich ja bis 50m² Garage gar keinen Bauantrag, oder? 6x8 = 48m² - der Rest ist ja nur Carport...
Das Problem: im Amt hat es einen Wechsel gegeben. Der neue Bauamt-Beauftragter ist davon überzeugt, dass der alte Bauamt-Beauftragter unseren Bau nie hätte genehmigen dürfen. Wenn wir also jetzt mit Änderungen kommen, wird der garantiert ablehnen. Wenn wir einfach losbauen, merkts wahrscheinlich kein Schwein. Genehmigt isses ja erst mal - mit anderem Dach halt...
Was würdet Ihr machen?
 
Y

ypg

50 qm darf man in SA mit Garage oder Carport überbauen!
Verstehe ich es richtig, dass jetzt zu den 48qm Garage noch x Meter Überstand zukommen? Auf beiden Seiten? Wie sieht denn das aus ?
Wo wärst Du dann? Bei >50qm. ...

Was mir nicht klar ist: darfst Du einmal die 50qm für die Garage ausnutzen und noch mal 50qm für den Carport? Ich denke, nein... es gilt wohl die Gesamtfläche, oder??? Deshalb habt Ihr auch dafür einen Bauantrag gestellt?!
Aber das weiss bestimmt jemand anders hier.

Mit der Dachform hätte ich persönlich nicht meine Probleme :cool dieses zu bauen), sofern das Flachdach nicht die öffentlich-rechtlichen Verordnungen widerspricht.

Gruss Yvonne
 
kaho674

kaho674

50 qm darf man in SA mit Garage oder Carport überbauen!
Verstehe ich es richtig, dass jetzt zu den 48qm Garage noch x Meter Überstand zukommen? Auf beiden Seiten? Wie sieht denn das aus ?
Wo wärst Du dann? Bei >50qm. ...
*Kicher*, ähm nein. Also das Carport schliesst sich an die Front nach vorn an. Es ist quasi ein 14m langes Dach und 7m breit.
Was mir nicht klar ist: darfst Du einmal die 50qm für die Garage ausnutzen und noch mal 50qm für den Carport? Ich denke, nein... es gilt wohl die Gesamtfläche, oder??? Deshalb habt Ihr auch dafür einen Bauantrag gestellt?!
Aber das weiss bestimmt jemand anders hier.
Tja das weiß ich eben auch nicht. Eigentlich gilt doch für den Bauantrag immer die umbaute Fläche, oder? Die wäre ja nur 48m², So ein langes Dach ohne "Unterbau" muss ich ja nicht genehmigen, oder doch?
Mit der Dachform hätte ich persönlich nicht meine Probleme :cool dieses zu bauen), sofern das Flachdach nicht die öffentlich-rechtlichen Verordnungen widerspricht.
Verordnung gibts keine. Nur die Baugenehmigung. Ich glaub die Garage war nur wegen der Vollständigkeit mit im Bauantrag für die Ansichten. Aber drin ist drin.
Gruss Yvonne[/QUOTE]
 
kaho674

kaho674

Gegenbeispiel: wenn ich eine Garage hätte, wo ich ein neues Dach mit 3m Dachüberstand darauf haben will, dann brauch ich da keine Genehmigung, solange ich alle Abstände einhalte und nichts baue, was dem Baurecht vor Ort widerspricht, richtig?
 
Y

ypg

Also, Dachüberstände werden auch ab einer gewissen Tiefe bei einem Einfamilienhaus mitgerechnet.
Das wird dann auch für Carport und Garage gelten.Es geht ja auch um die Versiegelung. Lach, unser Carport steht auf 4 40cm X 40cm Pfostenfundamente, da zählt natürlich das Dach inklusive Überstände!
Also nicht die 4 Fundamente, auch nicht die Pfostenabstände, sondern das, was durch Dach überdeckt ist.

Bei Deinen 14 x 7 Angaben weiss man jetzt aber nicht, ob es sich um die Planung oder Euer Neu-Vorhaben handelt.
Bei 6 x 8 Garage + Carport komme ich auf nen halben Meter Überstand links und rechts der Garage?!?

Zeichne das doch mal auf: was in der Genehmigung ist und wie Ihr jetzt wollt.
Ich gehe davon aus, dass alles was >50m2 ist, beantragt werden muss.

14 x 7 (oder auch 6) ist schon eine Hausnummer, ich kann mir nicht vorstellen, dass Garage UND Carport in dieser Größe (50qm) genehmigungsfrei sind.
Sind sie auf Grenze geplant?

Aber das ist alles Laienmeinung durch Ableitung von Nds zu SN!

Verordnungen sind zB die Max. Größe von 50qm, weiter wahrscheinlich Max. 9 Meter Grenzbebauung und eine Höhe von Max. 3 Metern, hier sollen das aber nur Beispiele sein, was Verordnungen sind. Die kannst Du meist in Google finden. Ihr werdet auch in SA/SN öffentlich-rechtliche Verordnungen haben
 
kaho674

kaho674

Ok,
wir haben unseren Bauträger gefragt. Die Regel lautet wohl wie folgt:
Bei einem Gebäude mit einem Dachüberstand > 1,50m zählt der gesamte Dachüberstand mit zum umbautem Raum. Also liegen wir deutlich über 50m².
Also Bauantrag gilt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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