Baufirma hat kein Streifenfundament eingebaut

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T

tsroh

Wir haben uns 2011 von einer Ostdeutschen Baufirma einen Bungalow Schlüsselfertig bauen lassen.
Nachdem wir keinen Keller haben, wurde im Bauvertrag ein Streifenfundament 100x40 plus 20 cm
Bodenplatte vereinbart. Das Streifenfundamnet wurde nicht eingebaut und eine Vertragsänderung auch
nicht vorgenommen. Die Baufirma kam nun mit dem Argument, sie habe mehr Kies und in die Bodenplatte
mehr Baustahl eingebaut. Das Streifenfundament wurde aber von uns bezahlt. Ein Bauleiter oder ein
wirklich qualifizierter Mitarbeiter hat das ganze auch nicht überwacht. Der Gutachter hat in seinem Bericht
aufgelistet, daß der Einbau von mehr Kies teurer gekommen ist, als ein Streifenfundament. Das hat doch
wirklich ein "Geschmäckle". Was können wir tun ? Gruß tsroh
 
V

Vega82

... von einer Ostdeutschen Baufirma ...
Klingt irgendwie abwertend, der Post hätte ohne diesem Zusatz den selbigen Sinn ergeben.
Was ich mich ernsthaft frag ist, warum einem so ein "Mangel" über 3 Jahre später auffällt.
Auf einen Bauleiter / Gutachter der Baufirma sollte man sich auch nicht wirklich verlassen, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Lieber selbst einen unabhängigen hinzu ziehen.

Zum Thema selbst würde ich auf Ausgleichszahlung / Schadenersatz klagen...wenn es lt. Bauleistungsbeschreibung oder Vertrag eindeutig so vereinbart war, dann muß die Leistung logischerweise auch so erbracht werden. Verträge sind schließlich dazu da, erfüllt zu werden.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Das hat doch wirklich ein "Geschmäckle". Was können wir tun ?
Ein "Geschmäckle" insofern, daß man Dich nicht über die Änderung der Gründung informiert hat; wird dem Anbieter aber sicher - irgendwo in den Tiefen des Vertragswerks gestattet gewesen sein. Die, abweichend von der geschuldeten Leistung, ausgeführte Gründung ist aber nicht schlecht. Weiters hast Du vom Gutachter schriftlich, daß Du eher Geld gespart hast. Also, wo siehst Du das Problem?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo,

Klingt irgendwie abwertend,
Hilfe .... das sollte doch nach 25 Jahren kein Thema mehr sein ?!? Niemand würde sich darüber aufregen, wenn von "westlichem" Anbieter geschrieben wird. Man kann es auch übertreiben ;)

Zum Thema selbst würde ich auf Ausgleichszahlung / Schadenersatz klagen...wenn es lt. Bauleistungsbeschreibung oder Vertrag eindeutig so vereinbart war, dann muß die Leistung logischerweise auch so erbracht werden. Verträge sind schließlich dazu da, erfüllt zu werden.
Ich bin grippemäßig etwas angeschlagen, denke aber, daß ich noch lesen kann. Der TE schreibt eindeutig, daß der Einbau von "mehr" Kies "teurer" gekommen ist ... den Anbieter teurer gekommen ist. Der Gutachter schreibt nicht, daß die Gründung falsch war, sonst hätte der TE dies sicher erwähnt. Also, warum sollen hier RA und Gericht bemüht werden?

Die Frage, warum nach 3 Jahren ein Gutachter beauftragt wurde, ist natürlich dagegen gerechtfertigt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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