Vorvertrag mit GU zum Bau eines Hauses nach Grundstückskauf

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H

hbf12

Wenn das Finanzamt den Kauf des Grundstücks und den Bau des Hauses als einen einheitlichen Vorgang sieht, wird Grunderwerbsteuer auf alles fällig. Und gerade wenn ich mich beim Kauf des Grundstücks verpflichte mit einem bestimmten GU zu bauen, hängt es definitiv sachlich zusammen.
 
Y

ypg

Da hab ich falsche Informationen. Ich dachte, die beiden Verkäufer müssen irgendwas zusammen haben/ irgendwie zusammenarbeiten.

Sorryyy ops:
 
T

toxicmolotof

Es ist aber (auch Laiensicht) kein einheitlicher Vorgang.

Es wird ein Stück Haus gekauft und ein Stück Grundstück. Beide von unterschiedlichen nicht miteinander verbundenen Parteien. Ende, Aus, Mickeymaus. Das würde ich bis vor das BFH streiten.

Denn worauf soll ein Haus sonst gebaut werden, wenn nicht auf ein Grundstück? Und nur dadurch, dass die beauftragte Baufirma mit ihrer Expertise nach einem Grundstück sucht, wird es noch kein Grundstück von denen.

Die Sicherungsklausel im Notarvertrag würde ich einfach ersatzlos streichen.
 
konus

konus

Ich gehe (anhand von rechtlicher Beratung und von diversen Erfahrungsberichten hier im Forum) fest davon aus, dass die Grunderwerbsteuer auch dann fällig wird, wenn Haus und Grundstück von verschiedenen Parteien erworben wird. Selbst wenn es keinen Vorvertrag gäbe, würde das Finanzamt dem Grundstückskauf eine direkte Zweckbindung für den speziellen Hausbau unterstellen. Der Gegennachweis dürfte auch schwer fallen, da das Baugrundstück in fünf Teile geteilt wurde und nun alle fünf Parteien mit dem selben GÜ bauen.
Raus kommt man dabei wohl nur, wenn man schlüssig nachweisen kann, dass erst nach dem Grundstückskauf ein Haus gesucht wurde, z.B. durch einen Planungsauftrag an einen Architekten mit anschließender Ausschreibung mit mehreren Angeboten. Natürlich wäre es am besten, wenn dabei ein anderen Anbieter heraus käme als beim Nachbar.

In meinem Fall ist das unrealistisch, ich rechne die Summe einfach in das Budget ein.
 
V

Voki1

Aus meiner Sicht handelt es sich hier um einen sog. "kombinierten Erwerbsvorgang". Hierfür spricht, dass das Grundstück ohne die "Baubindung" (also den "Vorvertrag") nicht erworben werden kann. Auch die "Vermittlung" des Grundstückes fand über den Generalübernehmer statt.

Ich habe viel für Argumente übrig, die in Richtung getrennter Vorgänge ausgerichtet sind, aber diese Sichtweise ist schon im Ansatz nicht vertretbar. Nur mit Glück wird das FA den Grundstückserwerb und den Bauvertrag nicht als eine Einheit sehen. Das wäre dann ein Bearbeitungs- / Einschätzungsfehler des sachbearbeitenden Beamten ... aber auch das kommt vor.

Hier gibt es m. E. keinen Raum für abweichende Rechtsauffassungen längst geklärter und ausgeurteilter Lebenssachverhalte. Auch nicht beim BFH.
 
V

Voki1

@Jochen:

Die bloße Anfrage beim FA unter Schilderung des tatsächlichen Sachverhaltes nimmt die Prüfung / Entscheidung - im negativen Sinne - vorweg. Hierdurch wird ein Bearbeitungsversehen dann effektiv verhindert. Die rechtliche Lage ist klar:

GÜ vermittelt das Grundstück. Dessen Erwerb ist ohne Baubindung an diesen GÜ nicht möglich. Das bedeutet: Kein Erwerb des Grundstückes ohne "Vorvertrag".

Was braucht es noch um einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Hausbau eindrucksvoll zu beweisen? Mir fällt kaum was stärkeres ein (Ausnahme: Grundstückskauf direkt vom GÜ).
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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