Grundbucheintrag - mein Grundstück und unser Haus

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Vega82

Hallo erst mal, ich bin neu hier und stehe kurz vor dem Kauf meine Baulandes, die ersten Hausangebote sind auch eingeholt und wir planen Anfang nächsten Jahres mit der Umsetzung zu starten.

"Problem": Wie regel ich am Besten die Eintragung im Grundbuch?
Das Grundstück werde ich aus meinem Eigenkapital bezahlen.
Der Hausbau wir wie gesagt erst im Folgejahr stattfinden und der Kredit dafür von meiner Freundin und mir getragen.

Nun möchte ich natürlich nicht, dass meine Freundin im Grundbuch steht, während ich das komplette Grundstück zahle. Aber natürlich sollte sie dann anteilig drinstehen, wenn das Haus gebaut ist.

Habt ihr hier für mich Ansätze / Lösungen?
 
H

HilfeHilfe

Hallo,

man kann Grundstück und Haus im Grundbuch nicht teilen. Mitgehangen mitgefangen.

Da hilft es nur beim Bau einen Notar & Anwalt zu konsultieren und was schriftlich aufzusetzen. Deine Freundin wird auch sicherlich einen Teufel tun und einen Darlehensvertrag für den Hausbau zu unterzeichnen ohne ins Grundbuch zu kommen.
 
N

nordanney

Alternative A: Du kaufst das Grundstück, bezahlst es und wirst alleiniger Eigentümer. Sobald Ihr anfangt zu bauen, wird ein Anteil X an Deine Freundin übertragen ==> Notarkosten + Grunderwerbsteuer fallen an (bei verheirateten Paaren allerdings keine Grunderwerbsteuer
Alternative B: Du kaufst das Grundstück, bezahlst es und Ihr werdet gemeinsame Eigentümer. Dann muss aber ein Notar einen passenden Vertrag für den Fall der Fälle aufsetzen.

Mehr fällt mir zunächst nicht ein. Notare/Anwälte können vielleicht noch passende Konstrukte aufsetzen.
 
D

DG

Hallo Vega,

die Notarkosten richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung und den Randbedingungen, die Euer Kaufvertrag so mit sich bringt (Wert, Wertstufe, bebaut oder nicht bebaut, mit Rechten belastet etc. pp.). Die anteiligen Werte für Grundstück mit Haus kann man mWn frei wählen, d.h., ihr könnt Euch zB auf eine 60/40-Teilung im Grundbuch einigen.

Wie das genau funktioniert und was an Mehrkosten auf Euch zukommt, solltet Ihr mit dem Notar Eures Vertrauens klären - einen notariellen Kaufvertrag braucht Ihr ja eh.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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