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ᐅ Einfamilienhaus für zwei Familien Trennung nach Geschossen Erfahrungen?

Erstellt am: 08.04.26 07:45
M
mmyellow
M
mmyellow
29.04.26 04:43
Kurzes Update, ich habe mittlerweile die Rückmeldung der Stadt bekommen. Damit sind die zwei offenen Punkte aus meinem letzten Post im Grunde beantwortet.

...ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt.
Das bedeutet: Hauptanlagen beinhalten Terrassenflächen und Garage, die ans Gebäude gebaut sind (Haupt-GRZ 0,4). Zulässig sind Nebenanlagen bis zu 50 % (+0,2 der Haupt-GRZ) also insgesamt beträgt dann die GRZ 0,6.

Heißt für mich: Die +50 % nach §19 BauNVO für Nebenanlagen gelten. Es gibt also etwas mehr Spielraum als gedacht, das Thema ist damit kein Showstopper mehr, bleibt aber durch Stellplätze und Baukörper weiterhin eng für 4 Stellplätze

die Baustruktur des gesamten Baugebiets soll auch im neuen Bauabschnitt beibehalten werden, d.h. Einfamilienhäuser und/oder Doppelhäuser zulässig sind.
In einem Einfamilienhaus ist eine weitere Einliegerwohnung (ELW) mit separatem Zugang möglich.
Sollten zwei eigenständige Familien je eine Wohnung beziehen, erfolgt die Beurteilung nach dem baurechtlich erforderlichen Stellplatzschlüssel. Abweichend zu § 37 (1) LBO sind bei Einzelhäusern („freistehendes Einfamilienhaus“) und Doppelhaushälften pro Wohnung mindestens 2 Stellplätze nachzuweisen.
Pro Einzelhaus oder Doppelhaushälfte mit ELW sind 3 Stellplätze nachzuweisen. „Gefangene“ Stellplätze können angerechnet werden.

Zwei gleichwertige Wohneinheiten im Sinne eines klassischen Zweifamilienhauses sind damit so nicht vorgesehen.

Zur Partnersuche:
Ich hatte zwischenzeitlich zwei konkrete Familien, mit denen wir das Thema durchgespielt haben. Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass es so keinen Sinn macht. Hauptgrund ist die klare Ausrichtung der Stadt auf EFH/DHH und die fehlende Unterstützung für ein klassisches ZFH.

Selbst wenn man das baurechtlich mMh über eine Einliegerwohnung darstellen könnte, bleibt das Thema Eigentum, Aufteilung und langfristige Stabilität für uns zu heikel.

Ich werde trotzdem ein Gebot abgeben.
Wenn ich den Zuschlag bekomme, würde ich aktuell eher in Richtung klassisches EFH (ggf. mit Einliegerwohnung) gehen und das Konzept neu denken.

Dann würde ich das hier nochmal einstellen und euer Feedback einholen.

Kann geschlossen werden...
N
nordanney
29.04.26 07:45
mmyellow schrieb:
Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass es so keinen Sinn macht

Schön, dass ihr jetzt auch zu dem Ergebnis gekommen seid, was wir euch seit sechs Seiten vorbeten.

mmyellow schrieb:
Wenn ich den Zuschlag bekomme, würde ich aktuell eher in Richtung klassisches EFH (ggf. mit Einliegerwohnung) gehen und das Konzept neu denken.

Drücke euch die Daumen, dass es klappt.
11ant29.04.26 13:27
mmyellow schrieb:
Zwei gleichwertige Wohneinheiten im Sinne eines klassischen Zweifamilienhauses sind damit so nicht vorgesehen.

Ich lese aus den zitierten Gedanken des Bebauungsplangebers keine Diskriminierung des klassischen Etagenzweifamilienhauses gegenüber dem Vertikalzweifamilienhaus. Lediglich Dein Konzept des Etagengrundstückes mit einer zweiten Partei, die die Master-Wohneinheit mit einem Flachdachbungalow unterfüttert und diesem eine Noppenplatte für ein Legohaus aufsetzt, scheint mir die Grenze zwischen Schnapsidee und LSD-Trip zu überschreiten und entsprechend wenig Aussicht auf das Finden eines geistesverwandten Mitstreiters zu haben ;-)

So´n Blaubärentüdelkram ist irgendwie nicht meerheizfähig, weisse Bescheid, ne ?
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