ᐅ Riskante Finanzierung Doppelhaushälfte - "wenig" Einkommen, unsicherer Unterhalt
Erstellt am: 23.04.26 09:23
T
TobibiJa, bin ja auch der Meinung, dass der Kredit nicht gerechnet werden darf. Im Moment gehen Anwaltsbriefe hin und her. In diesem Thread ging es mir hauptsächlich darum, dass ich nicht verstanden habe, dass sie so einen Kredit überhaupt bekommen hat. Aber wahrscheinlich fließt da wirklich Geld von den Eltern.
N
nordanney24.04.26 09:47Grundaus schrieb:
bis zu 110 Mal Monatseinkommen wird von Banken finanziert. Mit ihren 3700.-- liegt sie ja drin.
Woher kommt das Eigenkapital?
Wenn die Scheidung durch ist, ist´s ja mit Trennungsunterhalt vorbei und der endgültige (Kindesunterhalt) wird festgesetzt1. Die 110x sind ein Mythos, genauso wie die Welt eine Scheibe ist
2. Die Bank hat aufsichtsrechtlich keine 3.700€ Einkommen der Frau. Sie hat nur 2k netto + Kindergeld. Den Rest darf die Bank (noch) nicht berücksichtigen und je Alter der Kinder selbst nach Vereinbarung/Titulierung den Kindesunterhalt auch nicht.
3. Auch nach Scheidung kann es noch Ehegattenunterhalt bekommen je nach Situation der Frau und Vereinbarung (oder Richterspruch)
Tobibi schrieb:
Meine Exfrau und ich sind seit 2 Jahren getrennt.Getrennt heißt noch nicht geschieden?
Tobibi schrieb:
Ich wundere mich einfach, dass eine Bank das mitmacht.Ich auch. Ich habe damals „in Trennung“ viele Schwierigkeiten gehabt, eine Bank zu finden, die mir meinen Kredit verlängert/übernimmt, da eben ungewiss war, wer wem etwas zahlen muss.
Die Kinder sind 6 und 8, werden bis 14 Uhr in Kindergarten und Schule fremdbetreut. Mein Betreuungsanteil liegt bei 40%. Motivierte Großeltern auf beiden Seiten vorhanden. Sie arbeitet trotzdem nach wie vor nur 18 Stunden. Eigentlich sehe ich, da das Trennungsjahr schon seit einem Jahr vorüber ist, auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei ihr, die den Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt stark relativieren müsste.
Die Scheidung habe ich vor über einem Jahr eingereicht. Erst hat die Rentenversicherung ewig gebraucht für die Berechnungen zum Versorgungsausgleich. Seit Dezember liegen jetzt alle Unterlagen bei Gericht, das müsste nur noch terminieren, aber bis jetzt tut sich nichts.
Zugewinnausgleich ist auch nach wie vor strittig, aber die Scheidung kann man auch unabhängig davon (und vom Unterhalt) machen.
Das Eigenkapital kommt aus dem Verkauf unseres ehemals gemeinsamen Hauses.
Die Scheidung habe ich vor über einem Jahr eingereicht. Erst hat die Rentenversicherung ewig gebraucht für die Berechnungen zum Versorgungsausgleich. Seit Dezember liegen jetzt alle Unterlagen bei Gericht, das müsste nur noch terminieren, aber bis jetzt tut sich nichts.
Zugewinnausgleich ist auch nach wie vor strittig, aber die Scheidung kann man auch unabhängig davon (und vom Unterhalt) machen.
Das Eigenkapital kommt aus dem Verkauf unseres ehemals gemeinsamen Hauses.
N
nordanney24.04.26 12:30Tobibi schrieb:
Eigentlich sehe ich, da das Trennungsjahr schon seit einem Jahr vorüber ist, auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei ihr, die den Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt stark relativieren müsste.Geh mal davon aus, dass Ihr Euch auf ein Alter einigen müsst, ab wann der nacheheliche Unterhalt wegfällt. Das ist gerne mal die Beendigung des 12. oder 13. Lebensjahr, da der BGH davon ausgeht, das selbst ein 12jähriger z.B. noch Betreuung bei den Hausaufgaben braucht und keine vollständig selbständige Lebensführung hinbekommt.
Sehe ich tatsächlich auch so, auch wenn richtig Geld kostet (bzw. gekostet hat).
Das wird der Richter entscheiden (im Normalfall deutlich pro Frau). Wir haben uns seinerzeit auf den 12. Geburtstag für unsere 3 geeinigt bzw. den Fall, dass meine Ex wieder arbeiten geht.
Tobibi schrieb:
Mein Betreuungsanteil liegt bei 40%.Kann zu einer Reduzierung des Unterhalts führen, Richterentscheidung oder Einigung von Euch. 50/50 ist finanziell für den Mann ein Gamechanger - wenn man das auch ernsthaft umsetzen kann.
Ähnliche Themen