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ᐅ Riskante Finanzierung Doppelhaushälfte - "wenig" Einkommen, unsicherer Unterhalt

Erstellt am: 23.04.26 09:23
T
Tobibi
T
Tobibi
23.04.26 11:50
Das Ganze hat mehrere Ebenen. 
Natürlich ist es schön für die Kinder, wenn sie wieder mit Garten wohnen. Im Moment geht die Forderung ihrer Anwältin aber so, dass ich mich durch höheren Unterhalt wegen der Kreditverpflichtung (zu der sie sich freiwillig entschieden hat) an ihrer Immobilienfinanzierung beteiligen soll, während wahrscheinlich in der Realität Zahlungen der Eltern, die ich nicht kenne, diese ermöglichen.
Mal schauen, was meine Anwältin dazu sagt.
N
nordanney
23.04.26 12:10
Tobibi schrieb:
Hintergrund der Infomation war, dass sie jetzt wegen dem Kredit mehr Trennungsunterhalt fordert, Unterhaltsrecht soll jetzt hier aber nicht unbedingt das Thema sein.

Ist trotzdem spannend, weil der Unterhalt nicht von den Ausgaben der Ex abhängig ist, sondern von Deinen Einkünften.

Ich habe fast drei Jahre gebraucht, bis das Thema durch war.
T
Tobibi
23.04.26 12:47
Der Kindesunterhalt ist nur von meinen Einkünften abhängig. 
Beim Trennungsunterhalt ist das ein bisschen komplizierter. Unter bestimmten Bedingungen können da Kredite schon eine Rolle spielen, zumindest der Zinsanteil. Wobei dann ein Wohnvorteil gegengerechnet wird. Meiner Meinung nach aber kein Kredit, der 2 Jahre nach der Trennung aufgenommen wird, um Eigentum anzuschaffen.
Ist alles noch in der Schwebe und wir sind leider ziemlich strittig.
N
nordanney
23.04.26 13:22
Tobibi schrieb:
Beim Trennungsunterhalt ist das ein bisschen komplizierter.

Den rechnet eine Bank aber gar nicht ein.

Tobibi schrieb:
Unter bestimmten Bedingungen können da Kredite schon eine Rolle spielen, zumindest der Zinsanteil.

Nicht, wenn diese nachträglich aufgenommen werden. 

Wie gesagt, ich habe das Thema durch. Hatte auch solche Probleme, wo die gegnerische Anwälte gut 90% meines Netto als Unterhalt gefordert hat. Kreative Berechnungen.
Musketier23.04.26 13:45
Angeblich hatte das eine Ex-Kollegin von mir aber auch, allerdings für ein bestehendes Haus.

Sie ist mit Kind ausgezogen. Er durfte im gemeinsamen Haus wohnen bleiben. 
Sie hat auf den Mietanteil verzichtet. Er hat im Gegenzug die Rate allein getragen.
Bei der Unterhaltsberechnung wurde ihm dann die komplette Rate bei der Berechnung des Unterhalts mindernd angerechnet - Ihre Miete dagegen nicht. 
Hätte sie die hälftige Miete verlangt und die Hälfte der Rate gezahlt, hätte die Berechnung ganz anders ausgesehen.
N
nordanney
23.04.26 13:47
Musketier schrieb:
allerdings für ein bestehendes Haus.

Das ist der Unterschied!
unterhaltanwältin