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ᐅ Riskante Finanzierung Doppelhaushälfte - "wenig" Einkommen, unsicherer Unterhalt

Erstellt am: 23.04.26 09:23
T
Tobibi
T
Tobibi
23.04.26 09:23
Hallo zusammen,

ich habe ein wahrscheinlich ungewöhnliches Anliegen. Vielleicht ist es trotzdem erlaubt, sich hier an Spekulationen zu beteiligen, weil mich das Thema sehr bewegt. 

Meine Exfrau und ich sind seit 2 Jahren getrennt. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Bisher wohnt sie mit den Kindern in einer abgeschlossenen Wohnung im Haus ihrer Eltern.
Jetzt wurde ich letzte Woche von ihrer Anwältin informiert, dass sie sich eine Doppelhaushälfte gekauft hat. Hintergrund der Infomation war, dass sie jetzt wegen dem Kredit mehr Trennungsunterhalt fordert, Unterhaltsrecht soll jetzt hier aber nicht unbedingt das Thema sein.
Sie verdient über das Jahr inklusive Zulagen gemittelt ca. 2000€ netto monatlich. Die Kreditrate beträgt 1463€. 
Sie hat 328.000€ Kredit aufgenommen, aufgeteilt auf 2 Annuitätendarlehen mit je 10 Jahren Laufzeit:
- 130.300€ (3,46% effektiver Jahreszins), Restschuld nach 10 Jahren: 100.201€, monatliche Rate 504,92€
- 197.700€ (4,55% effektiver Jahreszins), Restschuld nach 10 Jahren: 149.124€, monatliche Rate 958,85€
Tilgungssatz bei beiden Darlehen 2%

Kaufpreis kann ich aktuell nur schätzen, wahrscheinlich ca. 550.000 bis 650.000€  


Zu ihrem Einkommen kommt noch Kindergeld für 2 Kinder und ca. 1000€ Kindesunterhalt von mir.

Ich wundere mich einfach, dass eine Bank das mitmacht. Meiner Meinung nach dürfte man weder das Kindergeld noch den Kindesunterhalt als Einkommen rechnen, zumal die genaue Höhe das Unterhalts weiterhin strittig ist und deswegen auch nicht tituliert und damit weder sicher noch pfändbar.
Es geht mich nicht wirklich etwas an, was sie mit ihren Finanzen macht. Indirekt betrifft es aber natürlich unsere gemeinsamen Kinder. Mir kommt das sehr riskant vor.

Jegliche Wortmeldungen sind willkommen.

Schönen Gruß,
Tobi
N
nordanney
23.04.26 10:34
1. Kindergeld wird angerechnet, sofern die Kinder jung genug sind
2. Unterhalt für die Kinder nur, wenn tituliert 
3. Kredit zu 200% nicht auf die Einkünfte abgestellt

Vermutung: Bürgschaft der Eltern

Warum diese Antwort? Eigene Scheidung und seit Ewigkeiten in der Baukosten tätig. 
T
Tobibi
23.04.26 10:43
Ja, Bürgschaft halte ich auch für wahrscheinlich. Ändert ja aber nichts an den Einkommensverhältnissen.
Schmirgel23.04.26 11:01
Rückhalt der Eltern ändert doch alles. Da fließen wahrscheinlich noch mehr Hilfen, die du aber nie nachweisen können wirst.
Wenn die "abgeschlossene Wohnung" im Elternhaus jetzt vermietet wird, kommen ja noch Einkünfte on top die ihr möglicherweise mehr oder weniger indirekt ebenfalls zugute kommen.

Ihrerseits ist das meiner Meinung nach weniger riskant als clever. Von Eltern lässt man sich nicht scheiden und sie arbeitet damit an ihrer Altersversorgung. Und wenn dich das Geld schmerzt, sieh es auch als nettes Upgrade für die Kinder. Die haben dann ja sehr wahrscheinlich deutlich mehr Entfaltungsraum.
N
nordanney
23.04.26 11:06
Tobibi schrieb:
Ja, Bürgschaft halte ich auch für wahrscheinlich. Ändert ja aber nichts an den Einkommensverhältnissen.

Doch, dann gelten die Einkünfte Eltern + Ex für die Bank. Dann kann man sich als Bank den Schuldner aussuchen.
N
nordanney
23.04.26 11:38
Nachtrag: Ist dann genauso, als hätte Deine Ex einen neuen Partner mit 5k netto und die beiden würden gemeinsam kaufen/bauen. Dann würdest Du auch nicht über das Risiko meckern.
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