Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

Erstellt am: 17.01.20 18:03
T
Tolentino
Liebe Alle,

nachdem ich euch im anderen Thread mit den Grundrissen meines möglichen Hamsterkäfigs gequält habe, folgt hier der nächste Thread (Vielen Dank übrigens noch mal für die vielen konstruktiven Anregungen dort).
Nur soviel, die Doppelhaushälfte ist noch nicht raus, denn dieses Grundstück ist heiß begehrt und ob es was wird ist nicht klar. Aber ich würde dieses hier schon favorisieren.

Nun also zu diesem Grundstück. Es geht mir hier erst mal nur darum, wo und wie ungefähr das Haus auf diesem Grundstück aufgestellt werden sollte.

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 500 m²
Hang: nein
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl: 0,4
Baufenster, Baulinie und -grenze: 5m zur Straße, 3m zu Nachbarn
Randbebauung: erlaubt für Garagen und Schuppen. nicht vorhanden auf dem Grundstück.
Anzahl Stellplatz: 1-2
Geschossigkeit: 1,5-2(,5)
Dachform: Egal
Stilrichtung: Egal
Ausrichtung: Flucht Parallel zur Str.
Maximale Höhen/Begrenzungen: Maximale Firsthöhe 9m

Es folgen die selbst angefertigten Lagepläne nach Angaben im Exposé.

So sieht das Grundstück grob aus mit den Baugrenzen und Maßen.

Lageplan: grüne Mitte umrandet von rotem Rahmen, linke Straßennamen und Kompass oben links.


Meine Frage ist nun wohin mit dem Haus?
Der Vorschlag des Maklers ist nach hinten, da man vorne eh die 5m hat und so quasi 3m Garten "gewinnt". Meine Partnerin findet das nicht so toll, wegen Einsichtigkeit von der Straße aus. Ich sag: Sichtschutz! Aber denke auch, hm bei zu hohem Zaun droht Gefängnishofatmosphäre.

Aber selbst wenn man dem Vorschlag folgt. stellt sich die Frage für mich lieber quadratischer Grundriss (->Stadtvilla)?

So z.B.:

Grundriss: Straße links, orange Randzonen, grüne Fläche, zentrales graues Gebäude (100 m²).


Dann wird der Stellplatz schwierig oder?

Oder hochkant?

Grundriss eines Grundstücksplans mit orange Randzonen, grünem Hof und grauem Gebäudeblock.


Ich will ja eigentlich möglichst viel Westsicht und Garten. Bin eher ein Abendmensch und da ist weniger verbaut, durch die Straße. Kommt also mehr Licht, denke ich.
Aber der schmale Grundriss hat ja schon bei der Doppelhaushälfte so viel Probleme gemacht. Gut hier könnte man dafür länger bauen.

Was denkt ihr?

Viele Grüße

Tolentino
D
dab_dab
18.02.21 20:29
wünsch Dir weiter gute Nerven und ordentliche Bauarbeiter! offtopic um Dich kurz auf andere Gedanken zu bringen: Darf ich Dich nach der Hunderasse deines Profilbilds fragen?
Tolentino18.02.21 20:36
@dab_dab Danke, kann ich brauchen.

Klar, das ist mein lieber Zwergpudel. Ich verunstalte ihn nicht mit diesem typischen Pudelfrisuren, geschweige denn Löwenschnitt.
Da war er noch recht jung, heute (bzw vor ein, zwei Wochen) sieht er so aus:


Schwarzer, lockiger Hund schaut in die Kamera; liegt auf buntem kariertem Bettlaken.
OWLer19.02.21 07:24
Dein Profilbild wäre übrigens für meine Frau der einzige Grund für eine Anwesenheit in diesem Forum, sie hatte genau so einen. Wir überlegen schon, so einen Zwergpudel zu suchen, sobald der Bau fertig ist. Nur bei den Tiefschwarzen Varianten bin ich mir unsicher, ich hab den Kleinen nie live erleben dürfen, da er kurz bevor ich meine Frau kennen gelernt habe, gestorben ist. Aber auf Fotos finde ich den Hund immer total spooky, weil er entweder keine oder diese leuchtenden Augen hat.

Kann man mit Zwergpudeln laufen gehen, also hält so ein kleines Tier 10-15km durch?
Tolentino schrieb:

Kleines Update. Der GÜ kriegt die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin nicht ran, gibt vor, ich sei ja nicht Vertragspartner von ihr, sondern von ihm, deswegen sei das unüblich.

Wieder Themenbezogen: Kann die Statikerin dann die Bescheinigung nicht dem GÜ ausstellen? Dann bekommst du eine Kopie und bist auch glücklich, oder?

Ich habe den Überblick verloren, was eigentlich das Problem ist außer den "Pfuschertaschen" und der fehlenden Überdeckung der Steine. Ich habe den leichten Eindruck, dass du durch den Fleischerhaus-Thread leichte Paranoia angesetzt hast, wenn ich von vereidigten Gutachtern lese.

Ich sag mal so, hättest du dieses Forum nie gefunden, hättest du die Steine so ohne großes Hinterfragen hingenommen und wärst glücklich eingezogen und das Haus bricht über dir nicht zusammen. Ignorance is bliss.
Hausbau081519.02.21 08:04
Tolentino schrieb:

Kleines Update. Der GÜ kriegt die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin nicht ran, gibt vor, ich sei ja nicht Vertragspartner von ihr, sondern von ihm, deswegen sei das unüblich.
Ich höre, da eher raus, dass die den Pfusch der Maurer nicht offiziell und unter drohender Haftungsübernahme ausstellen will.

Kannst du mir bitte noch mal kurz erklären, was du mit Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin meinst? Wofür soll sie die ausstellen?
Die macht die Planung für die Statik und dafür haftet sie, aber nicht für die Ausführung.
Wenn die Jungs dann pfuschen, kann sie doch nichts dafür. Dafür ist dein Bauleiter/ Baubetreuer zuständig.
Meine Architektin hat die Genehmigungsplanung und die Statik gemacht. Von der direkt habe ich auch nie etwas bekommen, mit der gleichen Begründung wie bei dir: ich solle mich an meinen Vertragspartner wenden.
Tolentino19.02.21 09:46
OWLer schrieb:

Nur bei den Tiefschwarzen Varianten bin ich mir unsicher, ich hab den Kleinen nie live erleben dürfen, da er kurz bevor ich meine Frau kennen gelernt habe, gestorben ist. Aber auf Fotos finde ich den Hund immer total spooky, weil er entweder keine oder diese leuchtenden Augen hat.

Kann man mit Zwergpudeln laufen gehen, also hält so ein kleines Tier 10-15km durch?

Ja, wir hatten auch schon überlegt, dass wir ihn auch Vanta (von Vantablack) hätten nennen können. Fotos sind echt schwierig und meist nur mit übermäßiger Beleuchtung möglich, was wieder andere Nachteile hat.
Die Äuglein sind in Wirklichkeit aber herzallerliebst.
Also mit Jungtieren soll man nicht Mal besonders lange spazieren gehen, insofern bin ich da noch lange nicht. Ich glaube auch, das die Strecke für den kleinen selbst später eher schwierig wäre. Geh doch eine Größe höher. Kleinpudel gibt's auch noch. Die schaffen das schon eher wenn ausgewachsen und trainiert. Auf keinen Fall schon gleich am Anfang.
OWLer schrieb:

Wieder Themenbezogen: Kann die Statikerin dann die Bescheinigung nicht dem GÜ ausstellen? Dann bekommst du eine Kopie und bist auch glücklich, oder?

Ich habe den Überblick verloren, was eigentlich das Problem ist außer den "Pfuschertaschen" und der fehlenden Überdeckung der Steine. Ich habe den leichten Eindruck, dass du durch den Fleischerhaus-Thread leichte Paranoia angesetzt hast.

Naja, so meinen wir (mein Sachverständiger und ich) das ja auch. Die Statikerin, die die Statik geplant hat, soll die gepfuschte Ausführung für den GÜ "freischreiben", will wir der Versicherung des GÜ alleine nicht Vertrauen wollen. Die ist ja im Zweifel nach 5 Jahren auch nichts mehr wert.
Naja auch mein Sachverständiger, obwohl er nicht so große Bedenken hat, empfiehlt mir eine Bestätigung der Statikerin vom GÜ anzufordern. Ganz alleine will er das nicht absegnen, obwohl der wahrscheinlich nichtmal für dich auftretende schaffen hatten würde.
Hausbau0815 schrieb:

Kannst du mir bitte noch mal kurz erklären, was du mit Unbedenklichkeitsbescheinigung der Statikerin meinst? Wofür soll sie die ausstellen?
Die macht die Planung für die Statik und dafür haftet sie, aber nicht für die Ausführung.

S.o. und wenn sie die Unbedenklichkeitsbestätigung für die jetzt faktische Ausführung ausstellte, würde sie dafür haften. Deswegen kriegt der GÜ das wohl auch nicht von ihr.
11ant19.02.21 11:23
Tolentino schrieb:

S.o. und wenn sie die Unbedenklichkeitsbestätigung für die jetzt faktische Ausführung ausstellte, würde sie dafür haften. Deswegen kriegt der GÜ das wohl auch nicht von ihr.
Ich gehe weitgehend mit Ralf D. aus Deinem Einkaufszentrum konform ;-) und denke, Du solltest betreffend Rissen in Mauerwerk und Putz eine fünfjährige Garantieverlängerung verlangen und gut ist´s. Das Haus wird nie und nimmer wegen dieses kleinen Abschnittes einer Reihe übereinanderliegender Stoßfugen auseinanderbrechen, aber dem Unternehmer gehört eine symbolische Lektion erteilt. Rückbau halte ich für unnötig, und der Rechtsweg kostet erheblich Zeit (außerdem empfehle ich davor das Insolvenzrecht "durchzulesen", nicht daß es ein Eigentor wird, bei dem Pyrrhus vor Neid erblaßte).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
statikerinsteinesachverständiger