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ᐅ Nachbar baut Haus anders als genehmigt.


Erstellt am: 25.02.26 17:58

D
dolores_22
25.02.26 17:58
Hallo zusammen. 

Unser Nachbar baut auf dem Nachbargrundstück ein Haus. Im Vorfeld hat er uns informiert und seine Pläne von uns unterschreiben lassen. Die Giebelseite zeigt in unsere Richtung. Geplant war hier nur eine Tür und ein kleines Dachfenster. Jetzt haben wir festgestellt, dass das Haus komplett anders gebaut wird, als von uns gegengezeichnet. 

So ist jetzt erkennbar, dass wohl ein großer Balkon an der Giebelseite gebaut wird. Große Glastür, Fenster und ein Stahlträger direkt unter dem Dach sind zu sehen. Somit kann unsere Terrasse direkt von oben eingesehen werden. Ob die 3 Meter noch eingehalten werden lässt sich noch nicht genau sagen. 

Des Weiteren wurde das Haus um 20-30° verdreht gebaut als in den Bauplänen vorgesehen. Die Seite des Giebels verläuft jetzt parallel zur Grundstücksgrenze. Laut Bauplänen wäre von keinem Teil des Gebäudes direkte Einsicht auf unser Grundstück vorhanden gewesen. Jetzt jedoch schon. 

Darauf haben wir bei der Bauaufsicht Einblick in die Unterlagen erhalten und festgestellt, dass die Pläne genau so genehmigt wurden, wie wir sie auch im Vorfeld bekommen hatten. 

Es wurde also ein komplett anderes Haus gebaut, als beim Bauamt eingereicht. Also ohne Balkon, mit einem anderern Dachwinkel und nicht parallel zur Grundstücksgrenze.

Das Bauamt meint dazu nur, es würde den Bauherren informieren und auffordern die aktuellen Pläne zuzusenden.  Wahrscheinlich würde das genau so genehmigt werden, sofern die Gesetze immer noch eingehalten werden.    

Ist den das so rechtens ?
Kann denn wirklich komplett anders gebaut werden, wie ursprünglich vorgesehen und genehmigt ?
Haben wir die Möglichkeit den Balkon noch zu verhindern ?

Vielen Dank
N
nordanney
25.02.26 18:14
dolores_22 schrieb:
Ist den das so rechtens ?

Dass er anders baut als genehmigt? Nö.
Dass ggf. das anders gebaute Haus genehmigungsfähig ist? Jep
dolores_22 schrieb:
Haben wir die Möglichkeit den Balkon noch zu verhindern ?

Keine Ahnung, da ich Eure Situation nicht kenne. Wenn baurechtlich genehmigungsfähig, wirst Du ihn nicht verhindern können. Wenn nicht genehmigungsfähig, wird das Bauamt ihm schon die Mitteilung darüber machen.

Ein Miteinander ist kein Wunschkonzert. Was hättet Ihr gemacht, wenn die Pläne von Anfang an so gewesen wären und er sie vom Bauamt genehmigt bekommen hätte?
Was habt Ihr zu verbergen?
H
hanghaus2023
25.02.26 18:39
dolores_22 schrieb:
Das Bauamt meint dazu nur, es würde den Bauherren informieren und auffordern die aktuellen Pläne zuzusenden.  Wahrscheinlich würde das genau so genehmigt werden, sofern die Gesetze immer noch eingehalten werden.

Da hast doch Deine Antwort. 

Gratuliere dem Nachbar zu seinen Verbesserungen des Hauses. Freue Dich über einen netten Nachbar. Du warst doch so nett und hast den Plan unterschrieben. Warum jetzt das gute Miteinander vergiften? 

Ob der Balkon in die abstandsfläche ragt kann man doch leicht abmessen. Nach meinen Erfahrungen wird so ein Balkon im OG eines EFH sehr selten genutzt. Schon gar noicht, wenn die Aussicht das Nachbarhaus ist. Also jede Aufregung ist es nicht wert.
D
dolores_22
25.02.26 18:45
nordanney schrieb:
Was hättet Ihr gemacht, wenn die Pläne von Anfang an so gewesen wären und er sie vom Bauamt genehmigt bekommen hätte?

Die Frage haben wir uns zu dem Zeitpunkt nicht gestellt. Uns wurden Pläne vorgestellt, die für uns OK waren. Kein Mensch hätte etwas gegen diese Pläne gehabt. Jetzt wurde das Haus gedreht, höher gebaut als beantragt und aus unserer Sicht eine Art "Aussichtsplattform" errichtet, die genau auf unsere Terrasse zeigt.
M
MachsSelbst
25.02.26 18:52
Dass ihr die Pläne einsehen und unterschreiben durftet, war eine nette Geste um euch mitzuteilen, was er vor hat. Ihr habt da kein Mitspracherecht, sofern er keine Dinge bauen möchte, die nur mit Zustimmung der Nachbarn möglich sind.
Ist hier offenbar nicht der Fall, insofern sollte man die Sache auf sich beruhen lassen...

Denn wenn man über den Balkon wirklich zu euch reingucken kann und das genehmigungsfähig ist, kann er euch damit durchaus auch ärgern... 

Wobei die Stimmung eh schon hinüber sein dürfte, da ihr ihn ja direkt beim Bauamt angeschissen habt, ohne vorher mit ihm zu reden...
D
dolores_22
25.02.26 19:44
MachsSelbst schrieb:
Wobei die Stimmung eh schon hinüber sein dürfte, da ihr ihn ja direkt beim Bauamt angeschissen habt, ohne vorher mit ihm zu reden...

Ja die Stimmung ist schon hinüber, und zwar schon zu einer Zeit als der Nachbar noch gar nicht wusste jemals zu bauen.
Von daher ist ein Gespräch ohnehin wenig Sinnvoll. 

Und wir hatten gegen den ursprünglichen Bau keine Einwände. Aber gut dann ist es wohl so.

Danke
plänebalkonbauamtgenehmigungsfähiggiebelseiteterrassegrundstücksgrenze