ᐅ Einfamilienhaus für zwei Familien Trennung nach Geschossen Erfahrungen?
Erstellt am: 08.04.26 07:45
M
mmyellowmmyellow schrieb:
Ich werde das Thema in der weiteren Planung gezielt angehenMir scheint, Du hast vor lauter Einzelhinweisen übersehen, daß Dein Vorhaben hier mehrheitlich als insgesamt abratenswert eingeschätzt wird, und verzettelst Dich gerne weiter in Detailtaktiken.
hanghaus2023 schrieb:
Du meinst wohl eher 3500 Euro/m2Nein, er meint initial erst einmal den Grundstücks"preis" (bzw. besser: das mit seinem Kaufantrag geäußerte Gebot), zu dessen Aufbringung er bereits zwingend eines Mitzahlers bedarf, der dafür dann den "Bauplatz ab Oberkante Erdgeschoßdecke" (nebst dem Genuß des von ihm nicht geschätzten Gartens) bekommen soll.
Da kann ich mich nur wiederholen, daß ich das im Gesamttenor als Schnapsidee bewerte - wohlgemerkt nicht dadurch heilbar, für einzelne Teilaspekte (scheinbar) gangbare Wege auszutüfteln !
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11ant schrieb:
Nein, er meint initial erst einmal den Grundstücks"preis" (bzw. besser: das mit seinem Kaufantrag geäußerte Gebot), zu dessen Aufbringung er bereits zwingend eines Mitzahlers bedarf, der dafür dann den "Bauplatz ab Oberkante Erdgeschoßdecke" (nebst dem Genuß des von ihm nicht geschätzten Gartens) bekommen soll.Ich meinte natürlich: bis Oberkante Erdgeschoßdecke. Sorry, bei solchen Schnapsideen kriege ich schon vom Lesen einen leichten Schwips !
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11ant schrieb:
den Grundstücks"preis" (bzw. besser: das mit seinem Kaufantrag geäußerte Gebot), zu dessen Aufbringung er bereits zwingend eines Mitzahlers bedarf,Das Kaufgebot wäre übrigens auch unter dem Vorbehalt einer Finanzierungsbestätigung abzugeben, andernfalls erwüchse die Gefahr eines "Eingehungsbetruges", wenn bereits bei Abgabe des Gebotes erkennbar ist, daß begründete Zweifel an der eigenen Zahlungsfähigkeit bestehen. Immerhin bräuchtest Du eigentlich bereits einen verbindlichen Vertrag mit dem Unternachbarn (und hättest korrekterweise ggü. dem Verkäufer auch als GbR mit dem Mitkäufer aufzutreten). Das ist rechtlich kaum weniger nichttrivial als technisch. Also noch einmal: V-E-R-G-I-S-S ES !
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H
hanghaus202311.04.26 10:0511ant schrieb:
Nein, er meint initial erst einmal den Grundstücks"preisDas hatte ich nicht so verstanden. Danke. Bin auch der Meinung Luftschloss.
timbaumal schrieb:
Wir haben das bei uns mit der Familie meines Bruders so gemacht und ehrlich gesagt war es anfangs ganz praktisch, aber auf Dauer einfach anstrengend. Mit den Jahren gibt es immer mehr Reibereien wegen gemeinsamer Kosten, Nebenkosten und wer macht was bei Reparaturen - das belastet die Beziehung. Meine größte Empfehlung: macht vorher einen wasserdichten Vertrag mit klaren Regelungen, sonst endet das oft in Streit. Und überlegt euch gut, ob ihr wirklich die ganze Zeit zusammen wohnen wollt, auch wenn's finanziell sinnvoll wirkt.Vielen Dank für den konkreten Fall. Und bei euch war es sogar mit einem „Blutsverwandten“ und trotzdem gab es Reibereien.
Genau aus dem Grund habe ich ja gesagt: Man muss alle Eventualitäten sauber runterschreiben. Quasi eine saubere FMEA mit allen Dingen, die passieren können, und daraus dann einen klaren Vertrag ableiten.
mmyellow schrieb:
Alles, was schiefgehen kann, muss vorher besprochen und festgehalten werden.Nicht, um die andere Partei einzuschränken, sondern um sich gegenseitig über die Risiken bewusst zu werden. Und wenn einer der Fälle eintritt, ist es vorab geklärt und man vermeidet genau diese Reibereien.
ypg schrieb:
Ich muss gestehen, dass ich mir gestern das Grundstück mit den 458?qm mal vorgenommen habe und Deine Idee einfach mal verfolgt habe, ohne auf die GRZ zu achten.
ABER: da ist a) immer noch das Problem mit der ignorierten GRZ
b) eigentlich für die Kosten im Verhältnis wenig Komfort und Möglichkeiten
c) der vorprogrammierte Ärger, wenn sich nur zwei Parteien über irgendwas einigen müssen
Potential für einen Ärger, wenn der andere anders tickt. Und das liegt nicht an Dir, nicht falsch verstehen, sondern an Sender/Empfänger.Danke dir, das ist extrem wertvoll. Genau so ein Durchspielen hatte ich mir erhofft, um eine neutrale Perspektive von außen zu bekommen.
Ich bin nach meinem letzten Post, als ich es endlich sauber in 2D durchgespielt habe, im Grunde zu einem sehr ähnlichen Ergebnis gekommen.
Ihr seid euch ja weitgehend einig: Wenn das mit dem Partner nicht klappt, braucht man sich das Technische gar nicht anschauen.
Ich gehe bewusst den umgekehrten Weg:
Ich will zuerst die technische Machbarkeit verstehen und sicherstellen und dann das Thema Partner darauf aufsetzen.
Bitte steinigt mich nicht dafür, dass ich eventuell über einen anderen Weg zum gleichen Ergebnis komme.
Und genau deshalb warte ich jetzt auf zwei konkrete Antworten.
Wenn beide nicht passen, ist das Thema für mich durch.
GRZ
Falls die Stadt bestätigt, dass die GRZ 0,4 strikt gilt und die +50% nach §19 BauNVO für Nebenanlagen nicht angewendet werden, wird das Konzept aus meiner Sicht extrem schwierig.
(Mir ist inzwischen auch klar, dass nicht nur die reine Wohnfläche das Thema ist, sondern vor allem die Kombination aus Baukörper, Garage und Stellplätzen innerhalb der GRZ)
Nutzung
Wenn ein Einfamilienhaus mit zwei gleichwertigen Wohneinheiten (quasi ZFH) ohne klassische Einliegerwohnung nicht zulässig ist, ist das Konzept ebenfalls erledigt.
mmyellow schrieb:
Ein Einfamilienhaus mit Nutzung durch zwei Familien, getrennt nach Geschossen
(telefonisch und vorläufig auch vom Baurecht bestätigt, finale Rückmeldung steht noch aus)(Das Thema Eigentum und Struktur (WEG vs. ein Eigentümer + Vermietung) ist mir bewusst und wird aktuell parallel mitgedacht.
Mein aktueller Stand ist, dass es auf eine klare Trennung in zwei Einheiten hinauslaufen muss, damit beide Parteien unabhängig bleiben.
Das ist für mich kein Detail, sondern eine der zentralen Voraussetzungen, damit das Ganze überhaupt funktionieren kann.)
Ergänzend noch ein Punkt:
Ich habe mir den Bebauungsplan von 2016 für dasselbe Baugebiet angeschaut. Dort waren einige Dinge explizit geregelt:
Tiefgaragen zulässig
Dachformen deutlich freier
GRZ-Erweiterung nach §19 BauNVO ausdrücklich genannt
Im aktuellen B-Plan fehlen genau diese Punkte.
Ich kann nicht beurteilen, ob das bewusst restriktiver gefasst wurde oder einfach nicht explizit aufgeführt ist. Genau deshalb kläre ich das aktuell direkt mit der Stadt.
mmyellow schrieb:
Man muss alle Eventualitäten sauber runterschreiben. Quasi eine saubere FMEA mit allen Dingen, die passieren können, und daraus dann einen klaren Vertrag ableiten. [...] Ich gehe bewusst den umgekehrten Weg: Ich will zuerst die technische Machbarkeit verstehen und sicherstellen und dann das Thema Partner darauf aufsetzen.Während Du noch am Begreifen der Welt herumlaborierst, wird Villariba das Grundstück schon geschnappt haben. Philosophen sind zu langsame Entscheider, um an "Wer kriegt das Grundstück" Competition-Castings erfolgreich teilnehmen zu können.
mmyellow schrieb:
Ich habe mir den Bebauungsplan von 2016 für dasselbe Baugebiet angeschaut. Dort waren einige Dinge explizit geregelt:
Tiefgaragen zulässig # Dachformen deutlich freier # GRZ-Erweiterung nach §19 BauNVO ausdrücklich genannt
Im aktuellen B-Plan fehlen genau diese Punkte. Ich kann nicht beurteilen, ob das bewusst restriktiver gefasst wurde oder einfach nicht explizit aufgeführt ist.Vor Aufstellungen von Bebauungsplänen werden Begründungen verfaßt, die auf solche Fragen Antworten geben. Änderungen folgen häufig erkannten Fehlentwicklungen, die beim bisherigen Bebauungsplan oder denjenigen benachbarter Geltungsbereiche (bzw. jüngeren anderen Bebauungsplänen) beobachtet wurden. Dreister Formulierungslücken mißbrauchende Bauherren führen zu enger gefaßten nachfolgenden Planaufstellungen und -änderungen. Dein Fall (Stapelbungalow als neue Zweifamilienhausform) wird allerdings wohl eher nicht in die Bebauungsplan-Geschichtsschreibung eingehen ;-)
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