ᐅ Grundstückskauf: Fragen zum Notar
Erstellt am: 14.06.15 11:34
D
DerBjoern15.06.15 08:46Man kann das auch über zwei Notare handhaben. Der Verkäufer bestellt einen Notar, der macht alles fertig und schickt die Sachen zu einem Notar bei euch vor Ort, wo ihr dann unterschreibt. Der unterschriebene Vertrag geht dann zum Notar des Verkäufers.
toxicmolotow schrieb:
Steht das wirklich irgendwo?Nein, aber es ist Usus, weil die Notarkosten idR dem Käufer auferlegt werden. Der Kostenträger darf dann eben aussuchen, bei welchem Notar er den Vertrag aufsetzen lässt.
Letztlich aber alles Verhandlungssache.
MfG
Dirk Grafe
B
Bauexperte15.06.15 09:55Guten Morgen,
**"Können sich die Beteiligten nicht auf einen Notar einigen, geht die Verkehrssitte davon aus, dass derjenige von ihnen, der die Notarkosten tragen soll, auch den Notar bestimmen kann."
Grüße, Bauexperte
ypg schrieb:Das gilt für beide Parteien 😉
Als Käufer hast du aber das Recht, den Notar selbst zu bestimmen!
**"Können sich die Beteiligten nicht auf einen Notar einigen, geht die Verkehrssitte davon aus, dass derjenige von ihnen, der die Notarkosten tragen soll, auch den Notar bestimmen kann."
Grüße, Bauexperte
D
DerBjoern15.06.15 10:04Als Verkäufer würde ich sogar bevorzugen das der Käufer den Notar bestellt. Springt er vor Unterzeichnung dann doch noch ab, hat er die Notarkosten an den Hacken. Im anderen Fall müsste der Verkäufer sich die dann nochmal vom abgesprungenen Käufer wieder holen...
D
DerBjoern15.06.15 10:32Ja kostenmäßig ist es egal. Gibt feste Abrechnungssätze.
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