ᐅ Grundstückskauf von der Gemeinde, Grundbucheintrag
Erstellt am: 02.06.15 18:50
Hallo Leute, wir waren heute beim Notar und haben den Kaufvertrag für das Grundstück unterzeichnet. Nun möchte die Bank, dass der Notar die komplette Finanzierungssumme von 230000 in das Grundbuch eintragen lässt. Das kann er aber nicht machen, weil das Grundstück von der Gemeinde verkauft wird und es kann nur der Grundstückspreis von 50000 eingetragen werden. Wenn das Grundstück bezahlt ist wird der Rest von 180000 eingetragen. Die Bank möchte aber schon vor der ersten Auszahlung den Grundbucheintrag über 230000 sehen.
Der Notar wollte nun bei der Bank nachfragen, ob man die Finanzierungssumme splitten lässt.
Hatte schon jemand so ein Fall gehabt?
Der Notar wollte nun bei der Bank nachfragen, ob man die Finanzierungssumme splitten lässt.
Hatte schon jemand so ein Fall gehabt?
N
nordanney02.06.15 20:58Ihr habt also schon den Darlehensvertrag abgeschlossen und als Sicherheit ist eine Grundschuld in Darlehenshöhe als Sicherheit vorgesehen.
Dann müsst Ihr mit Eurer Bank sprechen, die auch den Kaufvertrag kennt und damit auch die Bedingungen, die dort enthalten sind (Belastungsvollmacht). Sollte eigentlich kein Problem sein, dass zunächst nur die TEUR 50 eingetragen werden - kann allerdings auch bei der Bank mit Kosten verbunden sein, da die ursprünglich geplante Finanzierungsstruktur für einen gewissen Zeitraum verändert wird.
Muss die Bank denn die kompletten TEUR 50 auch auszahlen? Wie setzt Ihr Euer Eigenkapital ein?
Dann müsst Ihr mit Eurer Bank sprechen, die auch den Kaufvertrag kennt und damit auch die Bedingungen, die dort enthalten sind (Belastungsvollmacht). Sollte eigentlich kein Problem sein, dass zunächst nur die TEUR 50 eingetragen werden - kann allerdings auch bei der Bank mit Kosten verbunden sein, da die ursprünglich geplante Finanzierungsstruktur für einen gewissen Zeitraum verändert wird.
Muss die Bank denn die kompletten TEUR 50 auch auszahlen? Wie setzt Ihr Euer Eigenkapital ein?
Wastl schrieb:
Wir konnten den kompletten Grundschuldbetrag auf einmal eintragen. Haben das Grundstück auch von der Gemeinde gekauft. Da wurde damals nicht gemeckert.Wie bei uns. Und ich frage mich auch, warum da gemeckert werden sollte? Theoretisch könnte man ein 200m²-Grundstück auch mit 20 Mio € belasten. Den einzigen, den das interessiert ist die Bank, weil die das Grundstück als Sicherheit akzeptieren muss. Gut, und den Bankkunden, weil der die Notarkosten dafür tragen muss .Soweit ich weiß, würde eine Splittung nur höhere Kosten verursachen, da entweder die bestehende Grundschuld gelöscht und neu eingetragen werden muss (2x Kosten) oder eine nachrangige Grundschuld gebildet werden muss und das würde die Bank je nachdem wie die Finanzierungsbestandteile genau aussehen, nicht akzeptieren.
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