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ᐅ Styrodur 3035 CS gebraucht von einem Abriss wieder verwenden?


Erstellt am: 27.05.15 19:12

Sebastian7927.05.15 20:51
Wieso Zecke ?

Wie gesagt, Bauschaum hat da gar nichts zu suchen...
Bauexperte27.05.15 20:53
Lexmaul79 schrieb:

Wie gesagt, Bauschaum hat da gar nichts zu suchen...
Das wird auch kein Bauschaum werden, welcher zur Ausführung kommt. Der TE kann aber mit dieser Begrifflichkeit etwas anfangen

Grüße, Bauexperte
Sebastian7927.05.15 20:55
Er schreibt doch, dass sein Bauleiter Bauschaum nutzen will...

Und schön, dass er es weiß - ich hab Dich gefragt.
Legurit27.05.15 22:32
In der Statik heißt es "Alle Streifenfundamente erhalten eine Ringbewehrung von 2ø10 oben und unten, verlegt, falls nicht woanders höher bemessen."
Bauschaum hat der BU schon gesagt - auch sind ja Bauschaumreste an den Platten, oder nicht?
Bieber081527.05.15 23:15
Der Bauunternehmer soll Dir schriftlich bestätigen, dass der Statiker schriftlich bestätigt, dass der Stahlfaserbeton gleichwertig zur genannten Ringbewehrung ist .

Bei der Dämmung würde ich prüfen (oder schriftlich bestätigen lassen), dass die Wärmeleitgruppe die gleiche ist. Oder halt insgesamt die vereinbarte Leistung eingehalten wird (WLG mal Dicke). Ein satter Nachlass sollte drin sein. Vielleicht sollte man auch aus politischen/taktischen Gründen auf "Neu" bestehen. Sonst kommt noch mehr aus dem Abrisshaus, vielleicht die Badewanne.

Bauen ist irgendwie doch ein Abenteuer.

Teile unbedingt hier noch die Namen der beteiligten Firmen mit!
Bauexperte28.05.15 00:34
Guten Abend,
Lexmaul79 schrieb:

Und schön, dass er es weiß - ich hab Dich gefragt.
Das muß mir wohl entgangen sein; ich bin aber auch kein Dämmspezialist.

Wenn ich es richtig erinnere, muß die Untersohlendämmung verschalt werden; das wird sinnvollerweise in der Höhe der späteren Bodenplatte + Dämmung geschehen. Ich glaube auch zu erinnern, dass die Platten selbst wohl über eine Falz verfügen. Wenn verklebt, dann wohl nur die Stöße und nur punktuell. Was das jetzt aber für ein Kleber ist, bzw., wie der genau heißt, weiß ich nicht. Normalerweise finden sich dazu Vorschriften in der DIN haumichtot, vmtl. unter Bauwerksabdichtung. Ebenso zu den Erfordernissen einer Folie unterhalb der Dämmung.

Wir beginnen in 2 Wochen mit den Erdarbeiten zu einem 55er BV. Danach werden meine Erinnerungen wieder besser, da aufgefrischt, sein. So viele 55er BV bauen wir aktuell nicht

Grüße, Bauexperte
bauschaumschriftlichdämmungplatten