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ᐅ bauvoranfrage 6-parteienhaus in wohnsiedlung


Erstellt am: 08.03.15 21:26

L
lalala21
08.03.15 21:26
Hallo,
Wir haben erfahren, dass in unserem neubaugebiet ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen entstehen soll. Eigentlich laut BP dürfen nur Max 2 Einheiten auf einem Grundstück sein und nur 2 Geschosse. Jetzt gibt es diese Anfrage, vermutlich durch einen Investor, ob er das da hin stellen darf auf 600qm.Hier gibt es bis jetzt nur Einfamilienhäuser Max. Mit eunliegerwohnung. Falls die Gemeinde zu stimmt, haben wir da Möglichkeiten?
Es gegen jetzt fast allalle Anlieger auf diese Sitzung. Sind und nicht sicher, ob die Gemeinde nicht froh ist es m jedes Grundstück das verkauft ist und dazu noch neue Einwohner.....
Ist das so einfach möglich? Direkte Nachbarn wurden nicht zu stimmen
Y
ypg
08.03.15 23:53
lalala21 schrieb:
und dazu noch neue Einwohner.....

Oje... neue Einwohner 😱 Sind die nicht willkommen?
lalala21 schrieb:
in unserem neubaugebiet ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen entstehen soll.

Wo ist den das Problem? Bei uns wird jedes Neubaugebiet so strukturiert, dass neben EFHs auch Doppelhaushälfte und ein bis zwei Mehrfamilienhaus gebaut werden. Ist das nicht sogar gestztlich verankert( naiv gefragt)?

Worin liegt denn das Problem? Nimmt das Haus Euch Sonne weg? Ist die Parkfläche nicht ausreichend?
Mögt Ihr Eure Kinder nicht auf einem Spielplatz spielen lassen, der auch von Kindern aus Mehrfamilienhaus frequentiert wird?
L
lalala21
09.03.15 01:13
Hallo
Das kam vielleicht missverständlich rüber. Neue Einwohner sind herzlich willkommen ob in Mehrfamilienhaus, miete Eigentum, total egal. Das Problem ist, dass das Grundstück mit das kleinste im ganzen Baugebiet ist. Es nimmt den Häusern rings rum die Sonne. Mit Stellplätzen, müssten ja min. 6 sein , lt BP pro Wohneinheit eigentlich 2, wie das gehen soll???? ohne dass das Haus über alle trontund die Sonne nimmt. In dem Dorf eins weiter ist das dann so ausgeartet, dass vereinzelt einfamilienhäuser stehen und dazwischen. 4- zweistöckige Riesen klötze. Für die Bewohner der kleinen Häuser ist jegliche Privatsphäre im Garten damit hinüber.
Vorgesehen sind hier nur einfache Häuser. Wir haben auch unter anderem hier gebaut, da wir uns nicht gefühlt mit dem Nachbarn die Terrasse teilen wollen und hier jedes Grundstück genügend Sonne ab bekommt.
Nochmals unser Problem sind sicher nicht dieLeute sondern einfach die Größe des Hauses.
Y
ypg
09.03.15 01:22
Dann doch noch mal genau den Bebauungsplan lesen (auch den Plan), was dort genau steht. Denn der regelt, wenn man mal genau liest, meist ganz souverän genau das Problem der Konkurrenz der Größen vom Bauplatz und die genehmigten Geschosse, damit später nicht ein Bungalow neben einem mehrstöckigen Gebäude im Schatten steht.
L
lalala21
09.03.15 01:37
Lt. BP absolut nicht zulässig. Weder Höhe, noch bebaute Fläche noch Wohneinheiten. Allerdings wurde uns erklärt, dass die Gemeinde einer Abweichung zustimmen kann ( und dies vermutlich auch tut) und auch schon öfters gemacht hat. Schauen wir dann in die Röhre? Oder können dann auch Anlieger Einspruch einlegen?
L
lalala21
09.03.15 01:46
Was man vielleicht auch noch dazu schreiben könnte, es gibt hier zwei grosse Grundstücke. Dort ist zwar eigentlich auch nur ein normales Haus erlaubt, man könnte dort aber sicher auch größere Häuser bauen. Dort würden sie keinem irgendwie die Sonne nehmen, stellplätze bekommt man genügend darauf mit genügend Grünfläche. Allerdings sind die Grundstücke natürlich teurer. Und somit vermutlich die Rendite kleiner.... Wobei hier die Wohnungen teilweise Monate lang leer stehen bevor diese wieder vermietet werden.
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