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ᐅ Baubeginn 2015 sinnvoll?


Erstellt am: 27.01.15 23:17

H
Häusle77
27.01.15 23:17
Hallo, wir haben kürzlich unser Grundstück gekauft und bis zum notwendigen Baubeginn 2 Jahre Zeit. Da wir eine Eigentumswohnung besitzen, wollen wir uns mit dem bauen noch etwas Zeit lassen und in Ruhe planen. Ein Bauträger meinte, das es sinnvoll wäre möglichst schnell zu beginnen, da in 2016 die Vorschriften zum Energieverbrauch deutlich angezogen werden. Außerdem steigen die Kosten für die Baustoffe momentan immens. Was meint ihr? Will der Verkäufer uns grundlos unter Druck setzen, oder hat er recht? Wir haben bis jetzt leider noch keinen passenden Grundriss bzw. Bauträger gefunden und unsere Wohnung wollen wir auch noch verkaufen...
B
Bauexperte
27.01.15 23:38
Guten Abend,

ich frage mich nicht zum ersten Mal - wenn ich hier im Forum lese - weshalb nahezu jeder Aussage eines Verkäufers mit Misstrauen begegnet wird.
Häusle77 schrieb:

Ein Bauträger meinte, das es sinnvoll wäre möglichst schnell zu beginnen, da in 2016 die Vorschriften zum Energieverbrauch deutlich angezogen werden. Außerdem steigen die Kosten für die Baustoffe momentan immens. Was meint ihr? Will der Verkäufer uns grundlos unter Druck setzen, oder hat er recht?
Nein, er hat vollkommen Recht; mit beiden Aussagen.

Grüße, Bauexperte
H
Häusle77
27.01.15 23:41
Naja, Verkäufer sind dafür bekannt, daß sie verkaufen wollen. Kannst du Deinen Zuspruch zu der Aussage bitte begründen?
B
Bauexperte
27.01.15 23:53
Guten Abend,
Häusle77 schrieb:

Naja, Verkäufer sind dafür bekannt, daß sie verkaufen wollen.
Nun, soweit ich weiß, können sie ihre Rechnungen auch nur dann bezahlen, wenn sie entsprechendes Guthaben auf ihrem Konto haben
Häusle77 schrieb:

Kannst du Deinen Zuspruch zu der Aussage bitte begründen?

Verschärfung des Energie-Standards ab 2016

Ab 1. Januar 2016 führt die neue Energieeinsparverordnung 2014 den verschärften Energie-Standard für Neubauten - d.h. für neu errichtete Gebäude - ein, wie folgt:

  • Energieeffizienz des Gebäudes: Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf (zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung) sinkt um 25 Prozent im Vergleich zur aktuellen Energieeinsparverordnung 2014.
  • Wärmeschutz der Gebäudehülle: Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um ca. 20 Prozent im Vergleich zur aktuellen Energieeinsparverordnung 2014.

Die Bauindustrie und alle von ihr abhängigen Industrien boomen. In den letzten Jahren erhöhten sich alle "Zutaten" (einschließlich Löhne) zum Hausbau kontinuierlich; in 2015 bisher um 3% und ein Ende ist nicht abzusehen.

Grüße, Bauexperte
H
Häusle77
28.01.15 01:03
Welcher Kfw Standard wird denn ab 2016 gefordert? Das sollten dann ja kfw75 sein, oder? Das hatten wir eh vor zu bauen...
T
toxicmolotof
28.01.15 08:43
Vermutlich heißt es dann weiterhin Kfw 70, 55 znd 40 oder wie such immer. Nur eben von geringeren Werten ausgehend.

Wenn du also heute ein KfW 70 Haus bauen willst, wird das wohl für die Energieeinsparverordnung 2014 ausreichen, aber KFW Fördermittel wird es dann u.U. nicht mehr geben, weil man die Latte zur Förderung höher legt.

Leider gibt es bei der KFW immer erst sehr spät Aussagen dazu. Wie es also wirklich laufen wird kann dir niemand sagen. So wie oben beschrieben war es aber in der Vergangenheit bisher. Ob sich das übertragen lässt... keine Ahnung
energieeinsparverordnungkfwbauträgergebäudehülle