ᐅ Erst Werkvertrag dann Grundstück unterzeichnen ?
Erstellt am: 16.11.14 22:39
hallo zusammen,
Wir wollen in den nächsten Tagen eigentlich die Verträge unterzeichnen.
Kurz zur Ausganglage :
Die Volksbank verkauft sogenannte P Grundstücke, diese sind an einen Bauunternehmer gebunden, jedoch nicht Vertraglich.
Damit ich auch tatsächlich den geforderten Bauunternehmer beauftrage sichert sich die Volksbank ab, indem ich zuerst den Bauwerkvertrag unterschreiben muss, 2 wochen ( Rücktrittsrecht) warten muss und dann erst das Grundstück kaufen kann.
Der Bauunternehmer selbst ist seit Jahrzehnten in unserem Gebiet tätig und hat schon 2 Häuser in unserem Bekanntenkreis erbaut, bisher nichts Negatives über sich hören lassen.
Die Verträge lasse ich gerade von einem Bausachverständigem Prüfen.
Liegt hier das Verdeckte bauherrenmodell vor?
Ich muss dazu sagen, alle beteiligten haben von Anfang an gesagt das die Grunderwerbsteuer auf alle Kosten und nicht nur aufs Grundstück anfallen.
Danke für eure Aufmerksamkeit
Wir wollen in den nächsten Tagen eigentlich die Verträge unterzeichnen.
Kurz zur Ausganglage :
Die Volksbank verkauft sogenannte P Grundstücke, diese sind an einen Bauunternehmer gebunden, jedoch nicht Vertraglich.
Damit ich auch tatsächlich den geforderten Bauunternehmer beauftrage sichert sich die Volksbank ab, indem ich zuerst den Bauwerkvertrag unterschreiben muss, 2 wochen ( Rücktrittsrecht) warten muss und dann erst das Grundstück kaufen kann.
Der Bauunternehmer selbst ist seit Jahrzehnten in unserem Gebiet tätig und hat schon 2 Häuser in unserem Bekanntenkreis erbaut, bisher nichts Negatives über sich hören lassen.
Die Verträge lasse ich gerade von einem Bausachverständigem Prüfen.
Liegt hier das Verdeckte bauherrenmodell vor?
Ich muss dazu sagen, alle beteiligten haben von Anfang an gesagt das die Grunderwerbsteuer auf alle Kosten und nicht nur aufs Grundstück anfallen.
Danke für eure Aufmerksamkeit
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Hallo scheffe,
schau mal hier: Erst Werkvertrag dann Grundstück unterzeichnen ?. Da wird jeder fündig!
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B
Bauexperte17.11.14 11:49Hallo,
Grüße, Bauexperte
scheffe schrieb:Volksbank = Volksbank ?
Die Volksbank verkauft sogenannte P Grundstücke, diese sind an einen Bauunternehmer gebunden, jedoch nicht Vertraglich.
scheffe schrieb:Nein. Wie kommst Du darauf? Beide Parteien habe doch klar kommuniziert, das die Grunderwerbsteuer auf Haus + Grund fällig werden.
Liegt hier das Verdeckte bauherrenmodell vor?
Ich muss dazu sagen, alle beteiligten haben von Anfang an gesagt das die Grunderwerbsteuer auf alle Kosten und nicht nur aufs Grundstück anfallen.
Grüße, Bauexperte
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