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mary_onette16.10.14 10:00Diese Frage scheint mir weder hilfreich noch zielführend zu sein
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Bauherren201416.10.14 10:52Ist das ein Bauträger?
D.h. Ihr habt also die Katze im Sack gekauft, ohne Euch darüber zu informieren, was gebaut werden darf/muss und was es sonst für Einschränkungen gibt? Das macht man vorher und nicht, wenn es zu spät ist.
Der Notar hat meiner Meinung nach gar nichts damit zu tun, den interessiert ein Bebauungsplan überhaupt nicht. Und ich glaube auch (Laienmeinung!), dass der BT nicht verpflichtet ist, Euch den Bebauungsplan herauszugeben.
Wenn der Bebauungsplan aus dem Jahre 2013 ist und rechtskräftig ist, dann ist er aktuell. Glaubst Du, ein Bebauungsplan wird aller Nase lang geändert? Selbst Bebauungspläne aus dem 50ern und 60ern sind noch aktuell.
Warum sollte sich da etwas tun? Wenn der Bebauungsplan nur eine Einfriedung von 1 m vorsieht, dann hast Du Dich daran zu halten. Du kannst ja versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, vermutlich wird Dir das aber nichts bringen. Und - auch das hätte man vorher wissen können/sollen.
D.h. Ihr habt also die Katze im Sack gekauft, ohne Euch darüber zu informieren, was gebaut werden darf/muss und was es sonst für Einschränkungen gibt? Das macht man vorher und nicht, wenn es zu spät ist.
Der Notar hat meiner Meinung nach gar nichts damit zu tun, den interessiert ein Bebauungsplan überhaupt nicht. Und ich glaube auch (Laienmeinung!), dass der BT nicht verpflichtet ist, Euch den Bebauungsplan herauszugeben.
Haus34 schrieb:
Dieser Bebauungsplan ist allerdings aus Dezember 2013. Ob er wirklich der aktuellste ist, ist fraglich.
Wenn der Bebauungsplan aus dem Jahre 2013 ist und rechtskräftig ist, dann ist er aktuell. Glaubst Du, ein Bebauungsplan wird aller Nase lang geändert? Selbst Bebauungspläne aus dem 50ern und 60ern sind noch aktuell.
Haus34 schrieb:
Was mich ebenfalls etwas stört ist die Aussage im Bebauungsplan, dass die Umfriedung zur Straße hin nicht mehr als 1 Meter betragen darf. Ein Zaun mit 1 Meter Höhe ist doch ein Witz. Ich hoffe das sich in dieser Hinsicht noch etwas tut.
Warum sollte sich da etwas tun? Wenn der Bebauungsplan nur eine Einfriedung von 1 m vorsieht, dann hast Du Dich daran zu halten. Du kannst ja versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, vermutlich wird Dir das aber nichts bringen. Und - auch das hätte man vorher wissen können/sollen.
B
Bauexperte16.10.14 11:14Hallo
Mir erschließt es sich einfach nicht - wird es vmtl. nie, wie man so blauäugig in das Thema Hausbau gehen kann; BT hin oder her ... eine Prüfung der Unterlagen hätte allemal "vorher" stattfinden sollen. Dann wäre sicher die ein oder andere Baustelle rechtzeitig ans Tageslicht gekommen ...
Grüße, Bauexperte
Bauherren2014 schrieb:Ja und hier in der Region nicht gerade ein kleiner; er "punktet" nicht nur mit phantastischen Preisen.
Ist das ein Bauträger?
Bauherren2014 schrieb:Das ist richtig, da ein BT ein Stück Haus + Grundstück in einem Stück bebaut und Zufahrten/Garagen oder Stellplätze zum Festpreis verkauft. Das hindert seriöse Anbieter aber nicht daran, ihre Kunden vollumfänglich aufzuklären. Ich bin ich gespannt, wie die Kosten der Versickerungsanlage gehandhabt werden
Der Notar hat meiner Meinung nach gar nichts damit zu tun, den interessiert ein Bebauungsplan überhaupt nicht. Und ich glaube auch (Laienmeinung!), dass der BT nicht verpflichtet ist, Euch den Bebauungsplan herauszugeben.
Mir erschließt es sich einfach nicht - wird es vmtl. nie, wie man so blauäugig in das Thema Hausbau gehen kann; BT hin oder her ... eine Prüfung der Unterlagen hätte allemal "vorher" stattfinden sollen. Dann wäre sicher die ein oder andere Baustelle rechtzeitig ans Tageslicht gekommen ...
Grüße, Bauexperte
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mary_onette16.10.14 13:55Hallo Haus34,
Danke für den Hinweis, habe den Plan gefunden. Mal sehen, ob TH eine Alternative anbietet - für die wir auch zu zahlen bereit wären. Noch ist es ja nicht zu spät.
Gruß
Ralf
Danke für den Hinweis, habe den Plan gefunden. Mal sehen, ob TH eine Alternative anbietet - für die wir auch zu zahlen bereit wären. Noch ist es ja nicht zu spät.
Gruß
Ralf
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mary_onette16.10.14 14:13Hallo Bauexperte,
Danke für den x-ten Hinweis auf unsere Dummheit, das baut enorm auf. Aber Schadenfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Viel Spaß dabei!
Ralf
Danke für den x-ten Hinweis auf unsere Dummheit, das baut enorm auf. Aber Schadenfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Viel Spaß dabei!
Ralf
B
Bauexperte16.10.14 15:42Hallo Ralf,
Und ja, ich habe zunehmend weniger Verständnis für Menschen, welche üblicherweise jeden Kleinstkauf x mal überdenken, aber beim Hauskauf ihr Gehirn ausschalten; ihre angeborene Vorsicht in den Sparmodus schicken. Das bedeutet aber nicht, daß ich mich in Schadenfreude wiege; lediglich, daß ich mich ärgere, daß meine Branche wieder einmal den schwarzen Peter zugeschoben bekommt. nicht mehr und nicht weniger.
Beispiele, wie von Dir beschrieben, dienen mir deshalb dazu, potenzielle Bauherren zu sensibilisieren!
Grüße, Bauexperte
mary_onette schrieb:Wenn Du Dir ein wenig Mühe gegeben hättest, meine Beiträge hier zu lesen, hättest Du Dir diesen dummen Kommentar sicher verkniffen.
Danke für den x-ten Hinweis auf unsere Dummheit, das baut enorm auf. Aber Schadenfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Viel Spaß dabei!
Und ja, ich habe zunehmend weniger Verständnis für Menschen, welche üblicherweise jeden Kleinstkauf x mal überdenken, aber beim Hauskauf ihr Gehirn ausschalten; ihre angeborene Vorsicht in den Sparmodus schicken. Das bedeutet aber nicht, daß ich mich in Schadenfreude wiege; lediglich, daß ich mich ärgere, daß meine Branche wieder einmal den schwarzen Peter zugeschoben bekommt. nicht mehr und nicht weniger.
Beispiele, wie von Dir beschrieben, dienen mir deshalb dazu, potenzielle Bauherren zu sensibilisieren!
Grüße, Bauexperte